LdD-1873: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Macht und Herrschaft
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[[Anmerkung::Die Unterfertigung selbst und ihre Formel (Hoc privilegium fratris mei Karoli ego Ludovicus rex subscripsi) sind allerdings so ungewöhnlich, dass die Bedenken dagegen nur durch ein unzweifelhaftes Or. (die Urkunde ist zuerst bei Mabillon Acta 6,265 ohne Angabe der Quelle, wahrscheinlich aus dem anderweitig benützten Chartular gedruckt) beseitigt werden können. Die Urkunde Karls beruht auch in ihrem Wortlaut auf dem echten Privileg der nach der Reichsteilung 843 in Germigny versammelten Bischöfe (Mabillon Acta 6,262) und wird dadurch inhaltlich beglaubigt, wenn auch nicht allen formellen Bedenken entrückt, wie auch andere Urkunden desselben Klosters (Bouquet 8,433, 564) verunechtet sind. Ist es auch wenig wahrscheinlich, dass man in dem westfränkischen Kloster (es liegt in der Diöcese Chartres) sich die Unterschrift Ludwigs d. D. fälschte, so würde sie auch im Falle der Echtheit nicht notwendig die Anwesenheit Ludwigs am angegebenen Tag und Ort bedingen; auch das erwähnte bischöfliche Privileg trägt Unterschriften, die erst später und bei anderer Gelegenheit beigefügt wurden (vgl. N. Arch. 25,638 n. 3). Nach dem Bericht der Ann. Bert. (Prud.) scheint Ludwig von Verdun direkt in sein Reich gezogen zu sein.]]  
[[Anmerkung::Die Unterfertigung selbst und ihre Formel (Hoc privilegium fratris mei Karoli ego Ludovicus rex subscripsi) sind allerdings so ungewöhnlich, dass die Bedenken dagegen nur durch ein unzweifelhaftes Or. (die Urkunde ist zuerst bei Mabillon Acta 6,265 ohne Angabe der Quelle, wahrscheinlich aus dem anderweitig benützten Chartular gedruckt) beseitigt werden können. Die Urkunde Karls beruht auch in ihrem Wortlaut auf dem echten Privileg der nach der Reichsteilung 843 in Germigny versammelten Bischöfe (Mabillon Acta 6,262) und wird dadurch inhaltlich beglaubigt, wenn auch nicht allen formellen Bedenken entrückt, wie auch andere Urkunden desselben Klosters (Bouquet 8,433, 564) verunechtet sind. Ist es auch wenig wahrscheinlich, dass man in dem westfränkischen Kloster (es liegt in der Diöcese Chartres) sich die Unterschrift Ludwigs d. D. fälschte, so würde sie auch im Falle der Echtheit nicht notwendig die Anwesenheit Ludwigs am angegebenen Tag und Ort bedingen; auch das erwähnte bischöfliche Privileg trägt Unterschriften, die erst später und bei anderer Gelegenheit beigefügt wurden (vgl. N. Arch. 25,638 n. 3). Nach dem Bericht der Ann. Bert. (Prud.) scheint Ludwig von Verdun direkt in sein Reich gezogen zu sein.]]


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Version vom 22. April 2021, 15:31 Uhr

Teilprojekt 02 - TP Becher/Dohmen

Informationen

Herrscher Ludwig der Deutsche
Quelle
Quellentyp Erzählende Quelle
Kontext
Datum 843, 14. Okt.
Region o.A.
Ort o.A.

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Quelle

Beschreibung

Ludwig soll die Urkunde Karls des Kahlen für St. Lomer le Moutier unterfertigt haben.

Anmerkung

Die Unterfertigung selbst und ihre Formel (Hoc privilegium fratris mei Karoli ego Ludovicus rex subscripsi) sind allerdings so ungewöhnlich, dass die Bedenken dagegen nur durch ein unzweifelhaftes Or. (die Urkunde ist zuerst bei Mabillon Acta 6,265 ohne Angabe der Quelle, wahrscheinlich aus dem anderweitig benützten Chartular gedruckt) beseitigt werden können. Die Urkunde Karls beruht auch in ihrem Wortlaut auf dem echten Privileg der nach der Reichsteilung 843 in Germigny versammelten Bischöfe (Mabillon Acta 6,262) und wird dadurch inhaltlich beglaubigt, wenn auch nicht allen formellen Bedenken entrückt, wie auch andere Urkunden desselben Klosters (Bouquet 8,433, 564) verunechtet sind. Ist es auch wenig wahrscheinlich, dass man in dem westfränkischen Kloster (es liegt in der Diöcese Chartres) sich die Unterschrift Ludwigs d. D. fälschte, so würde sie auch im Falle der Echtheit nicht notwendig die Anwesenheit Ludwigs am angegebenen Tag und Ort bedingen; auch das erwähnte bischöfliche Privileg trägt Unterschriften, die erst später und bei anderer Gelegenheit beigefügt wurden (vgl. N. Arch. 25,638 n. 3). Nach dem Bericht der Ann. Bert. (Prud.) scheint Ludwig von Verdun direkt in sein Reich gezogen zu sein.

Quellenbeleg

  1. Bouquet 8,445, B. 1545


Erwähnte Personen



Güter



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