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Liste der Ergebnisse
- LdD-1860 + (Der Vormarsch scheint sich mehr nun mehr verlangsamt zu haben vgl. Ann. Bert. (Prud.): fratris abitum gradu tardiusculo insequuntur; er ist nur im Allgemeinen erwähnt in Ann. Fuld. Xant.)
- RvL-Bd.1-053 + (Berufung auf Gewährsmann)
- RvL-Bd.4-539 + (Kaiserliche Seite)
- RvL-Bd.4-423 + (Detaillierte Schilderung der Geschehnisse auf dem Reichstag: Augenzeugenschaft?)
- RvL-Bd.3-258 + (Dezidiert pro Schweizer, die "Etschleut", unterstrichen durch [[Lob]])
- RvL-Bd.3-275 + ([[Wahrheitsbeteuerung]])
- RvL-Bd.1-106b + ([[Wahrheitsbeteuerung]])
- RvL-Bd.1-123a + ([[Hörensagen]])
- RvL-Bd.1-004 + ([[Augenzeugenschaft]])
- RvL-Bd.3-355 + ([[Brevitas]])
- RvL-Bd.3-356 + ([[Brevitas]])
- RvL-Bd.3-264 + ([[Wahrheitsbeteuerung]])
- RvL-Bd.1-102 + (Dichter fungiert als Aufklärer)
- RvL-Bd.1-110 + (Begegnung mit Zwergin)
- RvL-Bd.3-263 + (Dichter stellt weiteres Gedicht in Aussicht)
- RvL-Bd.3-299 + (Dichter stilisiert sich als Stimme des gemeinen Mannes)
- RvL-Bd.3-334 + ([[Brevitas]])
- RvL-Bd.1-107 + ([[Moral]])
- RvL-Bd.1-113 + (Moralische Instanz)
- RvL-Bd.3-351 + (ironische [[Unfähigkeitsbekundung]])
- RvL-Bd.3-361 + (Möglicherweise Referenz auf ein früheres Lied)
- yin 尹(N) + (Die Amtsbezeichnung yin 尹 leitet sich von dem Verb yin 尹 ab, welches in den ältesten chinesischen Quellen ein Wort zur Bezeichnung von „herrschen“ war.)
- LdD-2164 + (Die Ann. Fuld. und Ann. Bert. (Hincm.) erw … Die Ann. Fuld. und Ann. Bert. (Hincm.) erwähnen nur die Einberufung, letztere mit dem Termin circa kal. febr. und der weiteren Nachricht, dass die beiden jüngeren Söhne des Königs, Ludwig und Karl, sowie die Lothringer, welche dem deutschen König die Huldigung geleistet hatten, einberufen wurden.igung geleistet hatten, einberufen wurden.)
- LdD-1854 + (Die Ann. Xant. sprechen noch von einer Verwüstung Ripuariens.)
- LdD-1849 + (Die Ann. Xant. sprechen von einer Verwüstu … Die Ann. Xant. sprechen von einer Verwüstung des Wormsgaus. Am 24. Feb. urkundet Karl zu Worms für St. Arnulf in Metz B. 1536. In III, 6 schaltet Nithard eine Schilderung der Persönlichkeit der beiden Könige, ihres innigen Zusammenseins und der Kampfspiele ein, bei denen sich Sachsen, Wasconen, Austrasier und Britten tummelten.asconen, Austrasier und Britten tummelten.)
- RvL-Bd.1-122 + (Die Banner von Appenzell, Bern, Stadt und Kirche von St. Gallen)
- LdD-2020 + (Die Besprechung findet auf der Rheininsel … Die Besprechung findet auf der Rheininsel statt, während das Gefolge auf beiden Seiten des Stroms aufgestellt ist, Ann. Fuld. vgl. Ann. Bert. (Prud.): in insula inter Antunnacum et Confluentes, Ann. Xant.: in insula penes Confluentiam. Wie es scheint, betraf auch ein von Flodoard H. Rem. III, 18 MGH SS 13, S. 509 erwähnter Brief Hincmars de receptione et reiectione eorum, de quibus ratio ventilabatur, den Streitpunkt, an dem die Verhandlungen bei Andernach scheiterten, vgl. Wenck Das fränk. Reich nach dem Vertrage von Verdun 318 n. 1.ich nach dem Vertrage von Verdun 318 n. 1.)
- LdD-2213 + (Die Brüder des Klosters werden als Petenten genannt.)
- LdD-2214 + (Die Brüder des Klosters werden als Petenten genannt.)
- LdD-1746 + (Die Datierung folgt einer Freisinger Urkun … Die Datierung folgt einer Freisinger Urkunde, bei Hundt, Die Urk. des Bisthums Freising aus der Zeit der Karol., Abhandl. der hist. Classe der bayer. Akad. XIII, 1,12 n. 12: IIII id. mar. ind. V anno Hlud. imp. XV in ipso anno, quando filius eius Hludowicus rex de Baioaria rediit in Francia. Der Irrtum der Datierung wohl in a. imp. XV.r Irrtum der Datierung wohl in a. imp. XV.)
- LdD-1904 + (Die Einreihung der Notizen über Briefe Hin … Die Einreihung der Notizen über Briefe Hincmars an Karl d. K. bei Flodoard III, 18 MGH SS 13, S. 509: Item de missatico suo, quod executus est apud Lotharium imp. et Ludovicum Transrenensem, fratres ipsius Karoli, pro pacto pacis inter eosdem tres fratres componendo. Item aliam epistolam de eadem re in eundem regem Karolum instruxit, qualiter agere erga fratres suos deberet, simulque de receptione vel reiectione eorum, de quibus ratio ventilabatur, bietet Schwierigkeit. Zu 847 (so MGH), also vor dem ersten Vertrag von Meersen sind sie kaum einzureihen: das Verhältnis Lothars zu Hincmar ist 846 ein sehr gespanntes, vgl. RI I n. 1124a und Flodoard III, 27 (Schreiben Hincmars an die Kaiserin Irmingard) MGH SS 13, S. 547; andererseits ist ein innigeres Verhältnis zwischen Lothar und Ludwig vorausgesetzt, wie es sich 847 entwickelte und noch im nächsten Jahr stand hielt, RI I n. 1130b, 1132a; das im 2. Frg. angedeutete Streitobjekt könnte Gisalbert sein, der Lothars Tochter entführt hatte und der 848 in der Tat das westfränkische Reich verlassen musste, n. 1134a. 849 söhnt sich Lothar mit Karl aus und darauf scheint sich auch der von Flodoard erwähnte nächstfolgende Brief zu beziehen. Vielleicht liegt aber eine Verwechslung Lothars I. und II. vor und sind diese Briefe mit Dümmler Ostfränk. Reich I. A. 1,434 n. 26 auf die Friedensverhandlungen 859-860 zu beziehen. Schrörs Hincmar 521 setzt sie 846-850.en. Schrörs Hincmar 521 setzt sie 846-850.)
- LdD-2006 + (Die Entlassung des Heeres erfolgte vielleicht schon nach der Flucht Karls vor Brienne, spätestens aber in dem nicht fernen Troyes. Regino lässt Ludwig irrig erst nach dem Erfolg von Brienne nach Sens ziehen.)
- RvL-Bd.1-114 + ([[Hörensagen]])
- LdD-2233 + (Die Grabstätte erwähnt in Urk. Karls III vom 11. Juni 884 und Arnolfs vom 30. Jan. 897 für Lorsch vgl. Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 2,412; 3,164 n. 2,683; der Schluss der verlorenen Grabschrift N. Arch. 23,177. Ludwigs Lob bei Regino a. 876.)
- zhu 主(N) + (Die Herrscherbezeichnung zhu 主 leitet sich … Die Herrscherbezeichnung zhu 主 leitet sich von der Bezeichnung des „Hausherren“</br> oder „Gastgebers“ oder auch „Besitzers“, „Herren“ ab. Der Herrscher wird als „Herr“ des</br> Volkes betrachtet. Bereits in den frühsten Texten ist zhu 主 als Herrscherbezeichnung</br> lexikalisiert.als Herrscherbezeichnung lexikalisiert.)
- LdD-1902 + (Die Hersfelder Ann. berichten nur, dass er auf der Rückkehr Böhmen verwüstet habe.)
- K-2289 + (Die Identifizierung mancher der genannten … Die Identifizierung mancher der genannten Wohltäter der aquilejensischen Kirche bleibt unklar. Teotpurga ist nicht identifiziert. Keine lang. Königin. Bei Lupus könnte es sich sowohl um den friulanischen - was wahrscheinlicher ist - als auch den spoletiner Herzog handeln. Auch Patriarch Lupus I. kommt infrage.ln. Auch Patriarch Lupus I. kommt infrage.)
- zaiweizhe 在位者(N) + (Die Kollokation zai wei zhe 在位者, die als l … Die Kollokation zai wei zhe 在位者, die als lexikalisiert angesehen werden kann,</br> leitet sich aus einer nominalen Relativkonstruktion her, die wörtlich als „derjenige,</br> der sich in der Herrschaftsposition befindet“ wiedergegeben werden kann. Klar erkennbar</br> ist hier die Verwendung des Machtbegriffes wei 位 zur Bezeichnung der</br> Herrschaftsposition.ur Bezeichnung der Herrschaftsposition.)
- zhi zheng 執政(N) + (Die Kollokation zhizheng 執政 ist ein Lexem, … Die Kollokation zhizheng 執政 ist ein Lexem, das aus einer</br> Verb-Objekt-Konstruktion hervorging. Wörtlich bedeutet es „die Regierung</br> halten/kontrollieren“. Lexikalisiert wurde es danach zur Bezeichnung desjenigen, der die</br> Regierung aktiv kontrolliert, also des Regenten.ung aktiv kontrolliert, also des Regenten.)
- LdD-2064 + (Die Lage von Dowina (sicher nicht Theben a … Die Lage von Dowina (sicher nicht Theben an der Marchmünmündung, für das auch Spruner-Menker Handatlas 36 Nebenkarte) ist unbekannt, Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 2,86 n. 4; Bretholz Gesch. Mährens 1,38 n. 1 verweist auf Maidburg (slavisch Device=puella) nw. Nikolsburg an der Thaya.evice=puella) nw. Nikolsburg an der Thaya.)
- LdD-2216 + (Die Mönche des Klosters werden als Petenten genannt.)
- LdD-2219 + (Die Nachricht Flodoards III, 23 MGH SS 13, S. 534 von einer ex iussione regis Ludowici Transrhenensis nach Soissons berufenen Synode weist Schrörs Hinkmar 357 n. 12 mit Noorden richtig Ludwig III. und dem Jahr 880 zu.)
- LdD-2134 + (Die Ortsangabe in Ann. Bert. (Hincm.) mit der weiteren Nachricht, dass der Geblendete in ein Kloster gebracht wurde.)
- LdD-2132 + (Die Rückkehr erfolgt circa kal. nov., Ann. Fuld., eine Zeitangabe, die nur annähernd genau und mit 'gegen Ende Oktober' gleichbedeutend ist, da der König nach RI I n. 1484 bereits am 1. November zu Frankfurt urkundet.)
- LdD-1745 + (Die Sendung erfolgte, wenn sie die Ann. r. … Die Sendung erfolgte, wenn sie die Ann. r. Franc. (Einh.) auch zu 825 berichten, doch wohl erst 826, da die bayerischen Urkunden erst seit Juni 826 nach seiner Ankunft datieren, n. 799b. Ungefähr dieselbe Zeit ergeben die Diplome Ludwigs des Deutschen 830-833, welche die Regierung in Bayern nach der Epoche von 826 datieren: n. 1346 or. hat am 27. März das Regierungsjahr noch nicht umgesetzt, dagegen bereits n. 1352 or. am 27. Mai, der Epochetag fällt also nach 27. März und vor 27. Mai, vgl. auch Sickel Beitr. I Wiener SB. 36,348. Die Freisinger Urkunden von 830 ergeben für den Regierungsantritt Ludwigs (Hludowici regis Baiowariorum oder regis nostri) nur das Epochejahr 826, Meichelbeck H. Fris. 1b,288 f. no 550-556 (mit irrigem a. inc.) vgl. n. 529. Diese Epoche tritt hier allerdings nicht früher auf; 827 und teilweise 828 wird wieder nur nach den Jahren des Kaisers datiert, n. 503-505, 507-513, 515, 518, 519, 527, 528, 531-536, dann 828 und vereinzelt 829 nach der Ankunft des jungen Königs mit seiner Gemahlin, 829 und teilweise auch noch 830 wieder nur nach den Jahren des Kaisers, n. 542, 545-549 (no 547 mit a. inc. 830 ergibt durch die dominico XVIII kal. sept. bestimmt das Jahr 829). Haltlos sind, abgesehen von den eigenen Widersprüchen, die Angaben der Datierung zwei anderer Urkunden von 829, Meichelbeck n. 540: XIII kal. ian. a. inc. 829 ind. VI Hlud. imp. XVII in ipso anno, quo filius eius Hludowicus rex Baiovariorum potestatem accepit, und Hundt in Abhandl. der bayer. Akad. XIII, 1,12 n. 14: VII kal. iul. ind. VI a. inc. 829 Hlud. imp. XVI in secundo anno, quo filius eius Hlud. rex potestatem Baiowariorum accepit; damit kann doch nur der Regierungsantritt von 826 gemeint sein. Über den Umfang Bayerns Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,27. - Die Unterfertigung der Urkunde für Prüm, welche Böhmer 720 zu 826 ian. 26 irrig in das Itinerar Ludwigs d. D. einreihte, gehört Ludwig IV. an, vgl. n. 824.reihte, gehört Ludwig IV. an, vgl. n. 824.)
- LdD-1924 + (Die Synodalbeschlüsse, großenteils Wiederh … Die Synodalbeschlüsse, großenteils Wiederholung der Beschlüsse von 847 (RI I n. 1388c) oder älterer Satzungen, mit der Datierung a. inc. 852 (ursprünglich 850) ind. XV regis Hlud. XVIII, mense oct. die tertio MGH LL 1, S. 410 = Migne 138, 579, MGH Capit. 2, S. 185 e cod. s. IX-X. weisen ind. und a. reg. unter der Voraussetzung, dass sie nach derselben Epoche wie in der königlichen Kanzlei und noch dazu genauer, als es hier üblich war, berechnet sind, auf das Jahr 851, so können bei der Verlässlichkeit, welche die Ann. Fuld. auszeichnet und die für ein so naheliegendes und für sie wichtiges Ereignis umso mehr ins Gewicht fällt, mit Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,360 n. 1 gegen die Annahmen von Pertz l. c., Sickel Beitr. I Wiener SA. 36,384, Wilmans Kaiserurk. 1,117 das Jahr 852 als gesichert betrachtet werden. Die Liste der anwesenden Bischöfe (Erzbischof Liupramm von Salzburg, 14 Bischöfe, 4 Chorbischöfe) und Äbte (Grimald von St. Gallen, der Kanzler Ratleih, Abt von Seligenstadt und Hatto von Fulda) an der Spitze der Synodalbeschlüsse.ulda) an der Spitze der Synodalbeschlüsse.)
- LdD-2103 + (Die Synodalbeschlüsse, welche sich hauptsä … Die Synodalbeschlüsse, welche sich hauptsächlich mit der kirchlichen Disziplin und den Kirchenbußen beschäftigen und in c. 43 über flüchtige Vaterlandsverräter (quicumque laicorum in adversitate propriae gentis aut patriae vel regiae potestatis ad externas partes se conferendo noxius fuerit ultra repertus) auch den Kirchenbann verhängen, bei Mansi 15,867 vgl. Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 2,205 n. 3 und Werminghoff im N. Arch. 26,639, die responsio contra Grecorum heresim de trinitate bei Neugart Ep. Const. 1,520, die Namen der anwesenden Bischöfe und Äbte auch in Pertz' Arch. 10, 459, Migne 119, 1212 und dem bischöflichen Privileg für Neuenheerse Mansi 15,883, Diekamp Westfäl. UB. Suppl. 38 n. 275. Über den Konflikt mit den Griechen berichtet das Schreiben Nicolaus I an Hincmar von Reims 23. Okt. 867 Mansi 15,355, Jaffé Reg. pont. 2. ed. 2879 vgl. Ann. Bert. (Hincm.) a. 867; das in Ann. Fuld. a. 868 (Jaffé n. 2880) erwähnte Schreiben an die deutschen Bischöfe, das zweifelsohne zu Erklärungen gegen die Griechen aufforderte und damit den Anlass zur Wormser Synode gab, ist verloren.lass zur Wormser Synode gab, ist verloren.)
- LdD-1873 + (Die Unterfertigung selbst und ihre Formel … Die Unterfertigung selbst und ihre Formel (Hoc privilegium fratris mei Karoli ego Ludovicus rex subscripsi) sind allerdings so ungewöhnlich, dass die Bedenken dagegen nur durch ein unzweifelhaftes Or. (die Urkunde ist zuerst bei Mabillon Acta 6,265 ohne Angabe der Quelle, wahrscheinlich aus dem anderweitig benützten Chartular gedruckt) beseitigt werden können. Die Urkunde Karls beruht auch in ihrem Wortlaut auf dem echten Privileg der nach der Reichsteilung 843 in Germigny versammelten Bischöfe (Mabillon Acta 6,262) und wird dadurch inhaltlich beglaubigt, wenn auch nicht allen formellen Bedenken entrückt, wie auch andere Urkunden desselben Klosters (Bouquet 8,433, 564) verunechtet sind. Ist es auch wenig wahrscheinlich, dass man in dem westfränkischen Kloster (es liegt in der Diöcese Chartres) sich die Unterschrift Ludwigs d. D. fälschte, so würde sie auch im Falle der Echtheit nicht notwendig die Anwesenheit Ludwigs am angegebenen Tag und Ort bedingen; auch das erwähnte bischöfliche Privileg trägt Unterschriften, die erst später und bei anderer Gelegenheit beigefügt wurden (vgl. N. Arch. 25,638 n. 3). Nach dem Bericht der Ann. Bert. (Prud.) scheint Ludwig von Verdun direkt in sein Reich gezogen zu sein.rdun direkt in sein Reich gezogen zu sein.)
- LdD-1753 + (Die Urkunden der ersten Periode 830-833 fü … Die Urkunden der ersten Periode 830-833 führen die Invokation: In nomine domini nostri Jesu Christi dei omnipotentis (fast gleich jener in den Diplomen Lothars I, welche nur die Variante 'dei aeterni' zeigen), den Titel: Hlud. div. favente (largiente) gratia (clementia nur in or. n. 1345) rex Baioariorum; sie datieren, wie auch in den Urkunden Lothars I die kaiserliche Oberhoheit dadurch zum Ausdruck kommt, an erster Stelle nach den Regierungsjahren des Kaisers, erst an zweiter Stelle nach jenen des Königs von Bayern und zwar nach der Epoche von 826 (27. März - 26. Mai), vgl. RI I n. 1338d. Dazu war eine Septemberindiktion (wahrscheinlich die Bedaische, Sickel Beitr. I Wiener SB. 36,346) in Geltung.el Beitr. I Wiener SB. 36,346) in Geltung.)
- LdD-2152 + (Die Versöhnung auch erwähnt Ann. Alam. MGH SS 1, S. 51 mit der Nachricht, dass Churwalchen (Retia vgl. RI I n. 1459a) an Karl verliehen worden sei.)
- LdD-2000 + (Die centena Cupidensis (der Name vom jetzigen Dörfchen Queudes, Marne arr. Éparney cant. Sézanne), die Gegend n. vom Einfluss der Aube in die Seine, Longnon Atlas hist. Text 110.)