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Liste der Ergebnisse
- RvL-Bd.1-071 + ([[Aufruf]] an Geistliche, nicht zu kämpfen sondern zurück in die Stadt zu ziehen und dort Gottesdienste zu lesen)
- RvL-Bd.1-099 + ([[Unfähigkeitsbekundung]])
- RvL-Bd.4-595 + ([[Augenzeugenschaft]]: Ich als Bewohner der Stadt Ulm)
- RvL-Bd.2-231 + ([[Verurteilung]] von)
- RvL-Bd.1-118 + (fikitive [[Augenzeugenschaft]])
- RvL-Bd.1-105 + ([[Wahrheitsbeteuerung]])
- RvL-Bd.3-353 + ([[Informationsmangel]])
- RvL-Bd.1-120 + ([[Hörensagen]])
- RvL-Bd.1-122 + ([[Kritik]] am Vorgehen der Österreicher)
- RvL-Bd.1-098 + (vermeintliche [[Augenzeugenschaft]])
- RvL-Bd.4-550 + ([[Augenzeugenschaft]]:)
- RvL-Bd.4-446 + (Adressaten: Römisches Reich)
- RvL-Bd.4-519 + (beschreibt sich als)
- RvL-Bd.4-593 + (Fürsten gegen den Kaiser)
- RvL-Bd.3-364 + (1522)
- huan 宦(V) + (vgl. auch das Wort shi 仕, das oftmals mit huan 宦 das Kompositum shihuan 仕宦 bildet.)
- bang 謗(V) + (vgl. hierzu auch Einträge unter fei 誹 zum Kompositum feibang 誹謗.)
- RvL-Bd.2-238 + (vielfache Verwendung von uns -> Dichter lebte in dem überfallenen Kloster als Mönch?)
- RvL-Bd.1-048 + ([[Herrennennung]])
- RvL-Bd.3-381 + ([[Informationsselektion]])
- RvL-Bd.3-370 + (von 16.000 Schweizern haben nur 3.000 überlebt)
- RvL-Bd.2-167 + (Verzicht auf Vollständigkeit der Namen:)
- LdD-1907 + (weitere Anwesende: Adalperth, Megingoz, Adalperth, Odalrih, Pernger, Managold)
- RvL-Bd.1-036 + (15.000 angreifende Österreicher)
- L3dJ-2359 + (zusätzlich: Verweis auf Nr. 1480 und Nr. 1547a; Regino 879 vermengt den zug Ludwigs von 879 mit ienem von 880.)
- L3dJ-2382 + (zusätzlicher Verweis auf: no 1565f; "irrtümlich lassen die Ann. Laub. M. G. SS. 4,15 Theutbald in diesem treffen fallen")
- LdD-1932 + (Über Erfurt Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,366 n. 3.)
- LdD-1094 + (Über Gotschalk Dümmler Ostfränk. Reich 2. … Über Gotschalk Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,327, Hauck KG. 2. A. 2,628, 649. Gotschalk, ein Sohn des sächsischen Grafen Bern, war als Kind in Fulda zum Mönchstand bestimmt, von der Synode in Mainz 829 trotz des Widerstrebens Hrabans der erzwungenen Gelübde ledig gesprochen worden und dann in das Kloster Orbais in der Diözese Soissons gekommen; nach Mainz war er aus Italien, wo er beim Markgrafen Eberhard von Friaul Aufnahme gefunden, aber auf Einschreiten Hrabans über Dalmatien, Pannonien, Bayern, überall seine Lehre predigend, gekommen. 849 wurde er von einer Synode in Quierzy unter dem Vorsitz Hincmars nochmal verurteilt. Wahrscheinlich auf dieser Mainzer Synode erhielt Ansgar durch deren Beschluss und auf königlichen Befehl den an Verden abgetretenen Teil seiner Diözese mit Hamburg zurück.en Teil seiner Diözese mit Hamburg zurück.)
- LdD-1747 + (Über Hemma Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 2,424.)
- LdD-1850 + (Über den Marsch der 3 Kolonnen von Mainz b … Über den Marsch der 3 Kolonnen von Mainz bis Koblenz Ansfeld in der Westdeutschen Zeitschr. 14 (1895), 343, der 'Gronneorum' in den Ann. Xant. nicht als Ortsnamen, sondern als Verderbung von gronna, gronnosus (Sumpf, sumpfig) fasst und darauf verweist, dass dieser rasche Marsch nur Reiterheeren möglich war.asche Marsch nur Reiterheeren möglich war.)
- LdD-2157 + (Über den mutmaßlichen Zweck dieser Gesandtschaft Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 2,337.)
- LdD-1862 + (Über die Lage von Miliciacus vgl. n. 1091i.)
- LdD-2058 + (Über die Zeitbestimmung auch Schrörs Hinkmar 254 n. 68.)
- LdD-1887 + (Über die Zugehörigkeit des Berichtes in V. … Über die Zugehörigkeit des Berichtes in V. Ankarii c. 16 MGH SS 2, S. 700, Schulausg. 37 zu 845. Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 281 n. 1, benützt für die Fälschung RI I n. 1372. In Ann. Fuld. nur die Notiz: Castellum etiam in Saxonia quod vocatur Hammaburg populati nec inulti reversi sunt vgl. Ann. Bert. (Prud.), Ann. Xant.; irrige Zeitangabe (das letzte Jahr Ludwigs des Frommen) in Adami G. Hammaburg pont. I, 23 MGH SS 7, S. 294.G. Hammaburg pont. I, 23 MGH SS 7, S. 294.)
- LdD-2094 + (Über die Zugehörigkeit zu 867 Dümmler Ostf … Über die Zugehörigkeit zu 867 Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 2,160 n. 2 vgl. Parisot Le royaume de Lorraine 277 n. 4, 5; gerade für 868 liegt ein so genaues Itinerar Karls des Kahlen vor, dass ein Aufenthalt in Metz ausgeschlossen erscheint; auch inhaltlich fügt sich dieser Vertrag nicht in das Jahr 868: seit der Verständigung Lothars mit Ludwig zu Frankfurt hält dieser die Partei seines Neffen (vgl. RI I n. 1315d, 1316a, 1322a); 867 konnte bei der Unbeugsamkeit Nicolaus I eine Katastrophe nahe und die Einbeziehung des Schutzes der römischen Kirche geraten scheinen, 868 hatte Hadrian in der Sache Lothars sich schon zu weitgehender Nachgiebigkeit verstanden und schon am 12. Februar Ludwig und Karl gemahnt die Reiche ihrer Neffen nicht zu beunruhigen, n. 1317a. Für das Jahr 868 neuerdings Schrörs, Hinkmar 304 n. 41 und Calmette La diplomatie carol. (Paris 1901) exc. 3. La diplomatie carol. (Paris 1901) exc. 3.)
- LdD-2029 + (Über die genannten Laien Eckhart Francia o … Über die genannten Laien Eckhart Francia or. 2,476. Die Adnunt. Karoli betont die Bemühungen Lothars um den Frieden zwischen Karl und Ludwig, besonders bei diesem; die von Lothar übermittelten ersten Vorschläge habe er als unannehmbar abgelehnt, die zweiten Vorschläge sei er, wenn sie auch ihnen wie ihm genehm seien, nach ihrem Rat anzunehmen bereit. Der Wortlaut des Eides Ludwigs auch Ann. Fuld. Die Stelle 'istum fratrem meum natura et nepotes meos natura' (Hincmar Extemp. admonitio Mansi 16,783, Migne 125,1067) verderbt, die ursprüngliche Fassung zweifelsohne 'fratrem meum Hludowicum et nepotes meos Hlud. et Hloth. atque Kar.'; Hincmar setzte statt der Namen nur N. ein, woraus ein Kopist das sinnlose 'natura' machte; für den Schluss 'ad regnum - reliquiae' begnügt sich Hincmar mit 'et reliqua'). Der wesentliche Wortlaut dieser Eide (confirmatio seniorum nostrorum regum) in der Instruktion Karls MGH Capit. 2, S. 298. Zu den Abmachungen von Meersen siehe RI I n. 1291. Adnuntiationes Hludowici regis lingua theothisca ib. 157: c. 1. Zweck der Zusammenkunft Verhandlungen über den Zustand der Kirche, das gemeinsame Wohl, den Frieden des Volkes. 2. Vorverhandlungen durch die Bischöfe und Getreuen, Abschluss des Friedens nach ihren schriftlichen Anträgen (sicut illi invenerunt et scripto nobis ostenderunt), Aufnahme ihrer Neffen in die Einigung gegen Übernahme der gleichen Verbindlichkeit. 3. Strenge Züchtigung aller, die Zwietracht zwischen ihnen säen wollen. 4. Schutz der Kirche und ihrer Diener wie zu Zeiten der Vorfahren. 5. Zusicherung des Rechts und gesetzlichen Schutzes der Untertanen, aber auch Gehorsam derselben wie zu Zeiten der Vorfahren, Verweigerung der Aufnahme unbotmässiger, außer um sie der Verantwortung zuzuführen. 6. Verhängung des Königsbanns für die Räubereien, quas iam quasi pro lege multi per consuetudinem tenent, 7. für Verschwörung und Frauenraub, Bestrafung dieser Verbrechen secundum legem et sicut in capitularibus progenitorum continetur. in capitularibus progenitorum continetur.)
- LdD-2224 + (Über ihre Grabstätte Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 2,425 n. 2.)
- LdD-2188 + (Überlieferung als Notitia. Ohne Datum u. Actum.Vgl. die Vorbem. zum D LD 152.)
- LdD-1880 + (Übertreibend Ann. Bert. (Prud.): Populos S … Übertreibend Ann. Bert. (Prud.): Populos Sclavorum et terras adgressus quosdam in deditionem cepit, quosdam interfecit, omnes pene illarum partium regulos sibi aut vi aut gratia subegit. Die Hersfelder und die aus ihnen abgeleiteten Ann. MGH SS 3, S. 46, 47, ed. Holder-Egger 24, lassen durch einen Schreibfehler Lothar anstatt Ludwig gegen die Slaven ziehen vgl. RI I n. 1099. In welcher Jahreszeit die Heerfahrt stattfand, ist nicht überliefert vgl. Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,268 n. 3. Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,268 n. 3.)
- RvL-Bd.1-115 + ([[Augenzeugenschaft]] als Kriegsteilnehmer unter Adolf von Nassau)
- RvL-Bd.1-033 + (österreichische Banner)
- RvL-Bd.1-047 + (Parteigänger der Bremer)