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Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Anmerkung“ mit dem Wert „Idiomatisierte Wendung“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 26 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

  • RvL-Bd.4-478  + (gegen die Protestanten)
  • wang zhe 王者(N)  + (Im Gegensatz zum Begriff wang 王 „König“ bezeichnet die Kollokation wang zhe 王者 einen idealisierten König. Jemanden, der seiner Funktion als König – im Sinne der jeweiligen Texte, die dieses Wort nutzen – wirklich gerecht wird.)
  • RvL-Bd.3-330  + (Implizite [[Wahrheitsbeteuerung]], Lügenvorwurf an Dichter von Nr. 329)
  • RvL-Bd.3-266  + ([[Wunderbericht]])
  • LdD-1752  + (In Form einer Notitia überliefert (vgl. Vorbem. D LD 1).)
  • LdD-2212  + (In den Ann. Fuld. heißt es zum Ort nur: loIn den Ann. Fuld. heißt es zum Ort nur: loca accessu difficilia cum suis praeoccupavit; da aber nach Andreas Berg. die Unterhandlungen an der Brenta stattfinden, umging Karlmann die Stellung Karls. Die tendenziöse Entstellung der Tatsachen, wie man sie in Westfrancien verbreitet haben mag, zeigt der Bericht in Ann. Bert. (Hincm.) ed. Waitz 127: Karolus rex obviam ei (Karlomanno) cum validiori manu perrexit. Et quia Karlomannus praenovit se patruo suo non posse resistere, pacem petens cum eo locutus fuit et sacramentis utrimque confirmatis ad propria rediit. Der Vertrag zwischen Karlmann und Karl fällt angesichts des Datums der Kaiserkrönung in die erste Hälfte des Dezember, Karlmann zog demnach im November nach Italien, zu einer Zeit, da wohl schon sein Bruder Karl von dort zurückgekehrt war.in Bruder Karl von dort zurückgekehrt war.)
  • LdD-1821  + (In den Hersfelder und Hildesheimer Ann.: LIn den Hersfelder und Hildesheimer Ann.: Ludowicus imp. obiit, cui filius Ludowicus successit, MGH SS 3, S. 45, 44. Nach Ratpert Casus s. Galli c. 7 MGH SS 2, S. 67 setzte Ludwig, 'als er Alamannien durchziehend das Land seiner Herrschaft unterwarf', an stelle Bernwiks Engilbert als Abt von St. Gallen ein; dieser erscheint nur in einer einzigen mit 'anno I Hlotharii imp.' datierten Urkunde Wartmann UB. 2,1, vgl. dessen Bemerkung zum Datum. Karl knüpft die Verbindlichkeit des mit Lothar (im Nov.) abgeschlossenen Vertrags an die Bedingung, dass Lothar während der Dauer desselben Ludwig nicht angreife. Nithard II, 4 (RI I n. 1075c).t angreife. Nithard II, 4 (RI I n. 1075c).)
  • RvL-Bd.3-358  + ([[Augenzeugenschaft]] durch Anwesenheit)
  • zheng 正/証(V)  + (In letzterer, übertragener Bedeutung wird auch die Schreibung zheng 証 verwendet, die vermutlich zur Unterscheidung von der ursprünglichen Bedeutung später erschaffen wurde.)
  • zheng 正/証(N)  + (In letzterer, übertragener Bedeutung wird auch die Schreibung zheng 証 verwendet, die vermutlich zur Unterscheidung von der ursprünglichen Bedeutung später erschaffen wurde.)
  • LdD-2123  + (In procaspide (procuspide = promontoriolo In procaspide (procuspide = promontoriolo vgl. Ducange Glossarium) super fluvium Mosam, RI I n. 1480. Ad locum colloquii, Ann. Bert. (Hincm.). Cum Karolo colloquium habuit et diviso inter se Hlotharii regno ... reversus est, Ann. Fuld. Das Tagesdatum V kal. aug. in Ann. Bert. Abschreibefehler für V id. aug., wie aus dem Verlauf der Erzählung, die Könige hätten sich et in crastina, scilicet IIII id. eiusdem mensis, nochmal getroffen, erhellt. Das Datum VI id. aug. in dem Teilungsvertrag n. 1480. Ob also 8. oder 9. Augustus, ist zweifelhaft, da ein Verschreiben von IIII st. V bei Hincmar weniger wahrscheinlich ist als von VI statt V in der Teilungsurkunde, die doch auch Hincmar vorlag.ungsurkunde, die doch auch Hincmar vorlag.)
  • chang 倡 / 唱(V)  + (In seiner Konnotation vergleichbar zum deutschen „den Ton angeben“, da dieses Wort ursprünglich ebenfalls denjenigen bezeichnete, der im wörtlichen Sinne „den Ton angab“ und vorsang.)
  • RvL-Bd.3-299  + (Dichter stilisiert sich als Stimme des gemeinen Mannes)
  • RvL-Bd.4-473  + (September 1541)
  • RvL-Bd.3-365  + ([[Captatio benevolentiae]])
  • RvL-Bd.1-106a  + ([[Wahrheitsbeteuerung]])
  • RvL-Bd.3-285  + (Widersprüchliche Informationslage beim [[Hörensagen]])
  • RvL-Bd.3-291  + ([[Unfähigkeitsbekundung]])
  • RvL-Bd.3-338  + (1519)
  • RvL-Bd.2-173  + (Gegen den Bund:)
  • zhi 執(V)  + (Interessant zu bemerken ist, dass eine Kontrolle des Landes selbst niemals mit diesem Verb bezeichnet wird, die Verbindung zhi guo 執國 kommt nicht vor.)
  • LdD-1937  + (Interpoliert)
  • LdD-1949  + (Interpoliert)
  • LdD-1789  + (Interpoliert c. 10/11)
  • LdD-2235  + (Interpoliert. Unsichere Zuordnung zum Jahr 853 (Vgl. Vorbem. zu D LD 66). Mit Zeugen- u. Schöffenliste)