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Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Anmerkung“ mit dem Wert „Jahreszahl:“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 26 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

  • LdD-1821  + (In den Hersfelder und Hildesheimer Ann.: LIn den Hersfelder und Hildesheimer Ann.: Ludowicus imp. obiit, cui filius Ludowicus successit, MGH SS 3, S. 45, 44. Nach Ratpert Casus s. Galli c. 7 MGH SS 2, S. 67 setzte Ludwig, 'als er Alamannien durchziehend das Land seiner Herrschaft unterwarf', an stelle Bernwiks Engilbert als Abt von St. Gallen ein; dieser erscheint nur in einer einzigen mit 'anno I Hlotharii imp.' datierten Urkunde Wartmann UB. 2,1, vgl. dessen Bemerkung zum Datum. Karl knüpft die Verbindlichkeit des mit Lothar (im Nov.) abgeschlossenen Vertrags an die Bedingung, dass Lothar während der Dauer desselben Ludwig nicht angreife. Nithard II, 4 (RI I n. 1075c).t angreife. Nithard II, 4 (RI I n. 1075c).)
  • RvL-Bd.3-358  + ([[Augenzeugenschaft]] durch Anwesenheit)
  • zheng 正/証(V)  + (In letzterer, übertragener Bedeutung wird auch die Schreibung zheng 証 verwendet, die vermutlich zur Unterscheidung von der ursprünglichen Bedeutung später erschaffen wurde.)
  • zheng 正/証(N)  + (In letzterer, übertragener Bedeutung wird auch die Schreibung zheng 証 verwendet, die vermutlich zur Unterscheidung von der ursprünglichen Bedeutung später erschaffen wurde.)
  • LdD-2123  + (In procaspide (procuspide = promontoriolo In procaspide (procuspide = promontoriolo vgl. Ducange Glossarium) super fluvium Mosam, RI I n. 1480. Ad locum colloquii, Ann. Bert. (Hincm.). Cum Karolo colloquium habuit et diviso inter se Hlotharii regno ... reversus est, Ann. Fuld. Das Tagesdatum V kal. aug. in Ann. Bert. Abschreibefehler für V id. aug., wie aus dem Verlauf der Erzählung, die Könige hätten sich et in crastina, scilicet IIII id. eiusdem mensis, nochmal getroffen, erhellt. Das Datum VI id. aug. in dem Teilungsvertrag n. 1480. Ob also 8. oder 9. Augustus, ist zweifelhaft, da ein Verschreiben von IIII st. V bei Hincmar weniger wahrscheinlich ist als von VI statt V in der Teilungsurkunde, die doch auch Hincmar vorlag.ungsurkunde, die doch auch Hincmar vorlag.)
  • chang 倡 / 唱(V)  + (In seiner Konnotation vergleichbar zum deutschen „den Ton angeben“, da dieses Wort ursprünglich ebenfalls denjenigen bezeichnete, der im wörtlichen Sinne „den Ton angab“ und vorsang.)
  • RvL-Bd.3-299  + (Dichter stilisiert sich als Stimme des gemeinen Mannes)
  • RvL-Bd.4-473  + (September 1541)
  • RvL-Bd.3-365  + ([[Captatio benevolentiae]])
  • RvL-Bd.1-106a  + ([[Wahrheitsbeteuerung]])
  • RvL-Bd.3-285  + (Widersprüchliche Informationslage beim [[Hörensagen]])
  • RvL-Bd.3-291  + ([[Unfähigkeitsbekundung]])
  • RvL-Bd.3-338  + (1519)
  • RvL-Bd.2-173  + (Gegen den Bund:)
  • zhi 執(V)  + (Interessant zu bemerken ist, dass eine Kontrolle des Landes selbst niemals mit diesem Verb bezeichnet wird, die Verbindung zhi guo 執國 kommt nicht vor.)
  • LdD-1937  + (Interpoliert)
  • LdD-1949  + (Interpoliert)
  • LdD-1789  + (Interpoliert c. 10/11)
  • LdD-2235  + (Interpoliert. Unsichere Zuordnung zum Jahr 853 (Vgl. Vorbem. zu D LD 66). Mit Zeugen- u. Schöffenliste)
  • Iohannes Scottus  + (Iohannis Scotti Carmina)
  • RvL-Bd.1-084  + ([[Parteinahme]] für Soest und den Herzog von Kleve)
  • RvL-Bd.1-074  + ([[Parteinahme]] für König und Königin, Fürsten von Sachsen, Meißen, Brandenburg, Bayern und Ungarn)
  • LdD-1085  + (Irrig lassen die Ann. Xant. Judith durch Ludwig den Deutschen befreit werden.)
  • LdD-1083  + (Irrig lässt Nithard I, 4 Ludwig erst in Aachen zu seinem Vater kommen.)
  • LdD-1781  + (Irrig lässt Thegan Ludwig erst auf die Nachricht, dass der Vater gefangen nach Aachen gebracht worden sei, von Bayern nach Frankfurt aufbrechen.)