Hanfeizi, „Er bing“; Hanfeizi jijie 1998, S. 39.1: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Macht und Herrschaft
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Version vom 17. Januar 2020, 15:49 Uhr

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Teilprojekt 16 - TP Schwermann
Sprache Altchinesisch
Quellenangabe Deutsch Hanfeizi, „Er bing“; Hanfeizi jijie 1998, S. 39.1
Quellenangabe Altchinesisch 韓非子, „二柄“; 韓非子集解 1998, 三九頁

Zitat

明主之所導制其臣者,二柄而已矣。二柄者,刑、德也。何謂刑德?曰:殺戮之謂刑,慶賞之謂德。

 

Übersetzung

Der hellsichtige Herrscher (zhu 主(N)) kontrolliert (zhi 制(V)) seine Minister (chen 臣(N)) mit nichts anderem als zwei Hebeln (bing 柄/秉(N)): Die zwei Hebel (bing 柄/秉(N)) sind Strafe (xing 刑(N)) und Gunst (de 德(N)). Was ist mit Strafe (xing 刑(N)) und Gunst (de 德(N)) gemeint? [Ich] sage: Töten und Foltern nennt man Strafen (xing 刑(N)). Zusprachen und Vergütungen (shang 賞(N)) nennt man Gunst (de 德(N)).