jin 禁(N): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (1 Version importiert) |
K (1 Version importiert) |
||
(21 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{| class="wikitable" style="width: 400px" | |||
! style="width: 200px | |- | ||
! style="width: 200px" | Teilprojekt | |||
| [[gehört zu Teilprojekt::Herrschaftssicherung durch Konsensorientierung: Die Institutionalisierung von Kritik in China von der Antike bis in die frühe Kaiserzeit|16 - TP Schwermann]] | |||
|- | |- | ||
! Sprache | ! Sprache | ||
| [[Sprache::Altchinesisch]] | |||
|- | |- | ||
! Wortfeld | ! Wortfeld | ||
| [[Wortfeld - Konkrete Herrschaftsmittel und -institutionen|Konkrete Herrschaftsmittel und -institutionen ]] | |||
| | |} | ||
| | |||
== Lexem == | |||
{| class="wikitable" | |||
|- | |- | ||
! | ! style="width: 200px" | Lexem | ||
| | ! Wortart | ||
| | ! style="width: 400px" | Übersetzung | ||
! style="width: 200px" | Anmerkung | |||
|- | |- | ||
| jin 禁 | |||
| [[Wortart::N]] | |||
| [[hat Übersetzung::(das) Verbot]] | |||
| [[Anmerkung::]] | |||
|} | |} | ||
== Zugehörige Kollokationen == | |||
{{#ask:[[Kategorie:Kollokation]] [[Gehört zu::jin 禁(N)]] | |||
{{#ask: [[Kategorie:Kollokation]] [[Gehört zu::jin 禁(N)]] | |||
| mainlabel = Kollokation | | mainlabel = Kollokation | ||
| ?hat Übersetzung = Übersetzung | | ?hat Übersetzung = Übersetzung | ||
Zeile 42: | Zeile 39: | ||
}} | }} | ||
== | == Belegstellen == | ||
{{#ask:[[gehört zu Teilprojekt::Herrschaftssicherung durch Konsensorientierung: Die Institutionalisierung von Kritik in China von der Antike bis in die frühe Kaiserzeit]] [[Kategorie:Belegstelle]] [[ist Beleg für::jin 禁(N)]] | |||
| mainlabel = Quelle de | |||
| ?Quellenangabe zh = Quelle zh | |||
{{#ask: [[ | |||
| mainlabel = Quelle | |||
| ?enthält Text = Zitat | | ?enthält Text = Zitat | ||
| ?hat Übersetzung = Übersetzung | | ?hat Übersetzung = Übersetzung | ||
|default=''Keine Vorkommen gefunden'' | |default=''Keine Vorkommen gefunden'' | ||
}} | }} | ||
[[Category:Lexem]] [[Category:Konkrete Herrschaftsmittel und -institutionen]] | |||
[[Category:Lexem]] | |||
[[Category: |
Aktuelle Version vom 31. Mai 2021, 10:37 Uhr
Teilprojekt | 16 - TP Schwermann |
---|---|
Sprache | Altchinesisch |
Wortfeld | Konkrete Herrschaftsmittel und -institutionen |
Lexem
Lexem | Wortart | Übersetzung | Anmerkung |
---|---|---|---|
jin 禁 | N | (das) Verbot |
Zugehörige Kollokationen
Keine Vorkommen gefunden
Belegstellen
Quelle de | Quelle zh | Zitat | Übersetzung |
---|---|---|---|
Chunqiu fanlu, „Yao Shun bu shan yi, Tang Wu bu zhuan sha“; Chunqiufanlu 1992, S. 221 | 春秋繁露 ,„堯舜不擅移、湯武不專殺“; 春秋繁露 1992, 二二一頁 | 君也者,掌令者也,令行而禁止也。今桀紂令天下而不行,禁天下而不止,安在其能臣天下也? | Das Wort ‚Herrscher‘ (jun 君(N)) bezieht sich auf denjenigen, der Befehle (ming 命 / ling 令(N)) verwaltet; [seine] Befehle (ming 命 / ling 令(N)) werden ausgeführt und seine Verbote (jin 禁(N)) eingehalten. Nun, Jie und Zhou befehligten die Welt (tian xia 天下(N)), aber sie führte sie nicht aus, sie erteilten Verbote (jin 禁(V)) auf der Welt (tian xia 天下(N)), aber sie wurden nicht eingehalten, wo liegt ihre Fähigkeit, sich die Welt (tian xia 天下(N)) unterzuordnen (chen 臣(V))? |
Guanzi, „Ming fa jie“; Guanzi jiaozhu 2004, S. 1208.3 | 管子, „明法解“; 管子校注 2004, 一二零八頁 | 人主者,擅生殺,處威勢,操令行禁止之柄,以御其群臣,此主道也。 | Was den Herrscher (zhu 主(N)) über die Menschen angeht, so waltet er alleine (shan 擅(N)) über Leben und Tod, verweilt in der autoritären Machtposition (chu shi 處勢), hält die Schalthebel (bing 柄/秉(N)) darüber, welche Befehle (ming 命 / ling 令(N)) ausgeführt werden und welche Verbote (jin 禁(N)) eingehalten werden, um seine gesamten Minister (chen 臣(N)) zu lenken (yu 御/馭(V)); dies ist der Weg des Herrschers (zhu 主(N)). |
Hanfeizi, „Ba jing“; Hanfeizi jijie 1998, S. 431 | 韓非子, „八經“; 韓非子集解 1998, 四三一頁 | 君執柄以處勢,故令行禁止。柄者,殺生之制也;勢者,勝眾之資也。廢置無度則權瀆,賞罰下共則威分。 | Der Regent (jun 君(N)) hält die Schalthebel (bing 柄/秉(N)) [des Staates] in der Hand und verweilt so in der Machtposition (chu shi 處勢), deshalb werden [seine] Befehle (ming 命 / ling 令(N)) ausgeführt und Verbote (jin 禁(N)) eingehalten. Schalthebel (bing 柄/秉(N)) sind die Kontrolle (zhi 制(N)) über Tod und Leben; die Machtposition (shi 勢/埶(N)) ist das Mittel, über die Massen zu herrschen (sheng 勝(V)). Verwirft man diese und gibt es kein Maß (du 度(N)), dann bricht das politische Gewicht (quan 權(N)) zusammen; werden Belohnungen (shang 賞(N)) und Strafen (fa 罰(N)) mit den Unteren gemeinsam entschieden, dann zerfällt die Autorität (wei 威/畏(N)). |
Hanfeizi, „Nan shi“; Hanfeizi jijie 1998, S. 388.2 | 韓非子, „難勢“; 韓非子集解 1998, 三八八頁 | 堯教於隸屬而民不聽,至於南面而王天下,令則行,禁則止。 | Als Yao als Lehrer niedriger Angestellter fungierte, hörte das Volk nicht auf ihn, als es jedoch dazu kam, dass er nach Süden schaute (nan mian 南面(V)) und über die Welt (tian xia 天下(N)) herrschte (wàng 王(V)), gab er Befehle (ming 命 / ling 令(N)) und sie wurden ausgeführt, erteilte er Verbote (jin 禁(N)) und sie wurden eingehalten. |
Hanfeizi, „Wu Du“; Hanfeizi jijie 1998, S. 454-455 | 韓非子, „五蠹“; 韓非子集解 1998, 四五四-四五五頁 | 使周、衛緩其從衡之計,而嚴其境內之治,明其法禁,必其賞罰,盡其地力,以多其積;致其民死以堅其城守,天下得其地則其利少,攻其國則其傷大;萬乘之國莫敢自頓於堅城之下,而使強敵裁其弊也,此必不亡之術也。 | Wären Zhou und Wei ihren Plan, kreuz und quer [Allianzen zu schließen] langsam angegangen und hätten sie ihre Regierung (zhi 治(N)) im Inneren der Grenzen (jing 竟/境(N)) strikt gehalten, hätten sie ihre Gesetze (fa 法(N)) und Verbote (jin 禁(N)) klar, ihre Belohnungen (shang 賞(N)) und Bestrafungen (fa 罰(N)) konsequent gemacht, die Leistungsfähigkeit (li 力(N)) ihres Landes (di 地(N)) ausgeschöpft, um ihre Vorräte aufzustocken, ihr Volk dazu gebracht zu sterben, um die Verteidigung ihrer Stadtmauern zu festigen; hätten sie es so gemacht, dass wenn jemand von außerhalb ihr Territorium (di 地(N)) erlangt, sein Nutzen gering wäre und dass wenn jemand ihr Land (guo 國 / yu 域(N)) angreift, ihr Schaden groß wäre, dann würde [auch] kein Land (guo 國 / yu 域(N)) von zehntausend Streitwagen es wagen, sich daran zu erschöpfen, die starken Stadtmauern [anzugreifen] und es zuzulassen, dass ihr starker Feind ihnen in ihrem erschöpftem [Zustand] bekommt. Dies ist die Methode, gewiss nicht zu Grunde zu gehen (wang 亡(V)). |
Shenzi, „Wei De“; CHANT (201904021347) | 慎子, „威德“; CHANT (201904021347) | 堯為匹夫,不能使其鄰家。至南面而王,則令行禁止。 | Yao war als normaler Mann nicht in der Lage dazu, seinen Nachbarhaushalt zu befehligen. Als es dazu kam, dass er nach Süden blickte (nan mian 南面(V)) und herrschte (wàng 王(V)), da wurden [seine] Befehle (ming 命 / ling 令(N)) ausgeführt und [seine] Verbote (jin 禁(N)) eingehalten. |
Shiji, „Qin Shi Huang Benji“; Shiji 2010, S. 622 | 史記, „秦始皇本紀“; 史記 2010, 六二二頁 | 當此時也,世非無深慮知化之士也,然所以不敢盡忠拂過者,秦俗多忌諱之禁,忠言未卒於口而身為戮沒矣。 | Zu dieser Zeit war es nicht so, dass es auf der Welt keine Dienstmänner (shi 士(N)) gab, die tiefe Gedanken hatten und den Wandel kannten. Auch wenn dem so war, war der Grund, warum sie es nicht wagten, ihre Loyalität zu erschöpfen und Fehler zu korrigieren, dass die Bräuche der Qin viele Verbote (jin 禁(N)) von Tabus hatten. Loyale Ratschläge (zhong yan 忠言) waren noch nicht ganz aus ihrem Mund getreten, und schon wurden sie selbst hingerichtet. |
Xiaojing, „San cai“; Xiaojing zhushu 2000, S. 24 | 孝經, „三才“; 孝經注疏 2000, 二四頁 | 先王見教之可以化民也。是故先之以博愛,而民莫遺其親。陳之德義,而民興行。先之以敬讓,而民不爭;導之以禮樂,而民和睦。示之以好惡,而民知禁。 | Die früheren Könige (wang 王(N)) erkannten, dass man das Volk verändern kann, wenn man es unterweist. Aus diesem Grund leiteten (xian 先(V)) sie es mit umfassender Schonung, und im Volk gab es niemanden, der seine Verwandten zurückgelassen hätte; sie zeigten ihnen Güte (de 德(N)) und Rechtschaffenheit, und das Volk begann, [richtig] zu handeln. Sie leiteten (xian 先(V)) es mit Respekt und Rücksicht an, und das Volk stritt sich nicht; sie führten (dao 道/導(V)) es mittels Riten (li 禮(N)) und Musik, und das Volk wurde einträchtig; sie zeigten ihm, was man schätzen bzw. verabscheuen solle, und das Volk verstand die Verbote (jin 禁(N)). |