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Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Anmerkung“ mit dem Wert „Dauer der Verhandlungen“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 26 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

  • RvL-Bd.4-442  + (Gegen die Türken)
  • LdD-2038  + (Conv. Bagoar. c. 9 cod. B mit der weiteren Nachricht, dass der von Karlmann aus Kärnten vertriebene Graf Pabo (vgl. Conv. Bagoar. c. 10 und RI I n. 1441) sich in Salzburg niedergelassen habe.)
  • L3dJ-1119  + (Da der betreffende Gau bislang nicht zweifDa der betreffende Gau bislang nicht zweifelsfrei identifiziert werden konnte, kann auch der dazugehörige Graf Berengar einstweilen nicht identifiziert werden. Anfügung einer Signumzeile Ludwigs des Kindes. Neuedition im UB Verden, ed. Mindermann, Bd. 1, Nr. 19. UB Verden, ed. Mindermann, Bd. 1, Nr. 19.)
  • xiang 相(N)  + (Das Nomen xiang 相 bezeichnet innerhalb derDas Nomen xiang 相 bezeichnet innerhalb der chinesischen Herrschaftseliten den</br> Premierminister, in manchen Fällen auch allgemeiner Minister. Direkt hiervon abgeleitet</br> ist auch der moderne Begriff des Ministers, wie er z.B. in Japan noch Verwendung</br> findet.Das Verb xiang 相 ist direkt von diesem Nomen abgeleitet und bedeutet „als</br> Premierminister für X fungieren“. „als Premierminister für X fungieren“.)
  • RvL-Bd.1-104  + (Berichterstattung dient der Aufklärung und Abschreckung, [[Augenzeugenschaft]])
  • RvL-Bd.3-257  + (Autor vergleicht Krieg mit Wacholder, der erst im dritten Jahr Früchte trägt)
  • LdD-1832  + (Das Tagesdatum auch in Necrol. Wirceburg. Forschungen 6, 116.)
  • LdD-1998  + (Das Tagesdatum in Ann. Bert. (Prud.).)
  • RvL-Bd.3-286  + ([[Wahrheitsbeteuerung]])
  • beng 崩(V)  + (Das Wort beng 崩 ist ausschließlich reserviert zur Bezeichnung des Todes des „Himmelssohns“.)
  • beng 崩(N)  + (Das Wort beng 崩 ist ausschließlich reserviert zur Bezeichnung des Todes des „Himmelssohns“.)
  • chen 臣(N)  + (Das Wort chen 臣 bezeichnet allgemein die MDas Wort chen 臣 bezeichnet allgemein die Minister und Diener des Herrschers. Es</br> ist das wohl allgemeinste Wort zur Bezeichnung einer Herrschaftselite. Weiterhin kann es</br> bei Gesprächen mit dem Herrscher auch zur bescheidenen Bezeichnung der eigenen Person</br> genutzt werden.nung der eigenen Person genutzt werden.)
  • di 帝(N)  + (Das Wort di 帝 verweist in Texten der vorkaDas Wort di 帝 verweist in Texten der vorkaiserlichen Zeit zunächst auf den Gott</br> Di, den „Thearch“ und ranghöchsten Gott im chinesischen Pantheon. Daneben wird das Wort</br> verwendet, um auf die fünf Di (wu di 五帝) oder einen dieser zu referieren. Diese sind</br> „kulturelle Übermenschen“ oder „Quasi-Götter“. Somit ist di 帝 ursprünglich ein</br> „Himmelstitel“. Durch Qin Shihuang, den ersten Kaiser der Qin-Zeit, wurde di 帝 zu einem</br> „menschlichen“ Herrschertitel der den eigentlich Titel wang 王, „König“, von der Spitze</br> verdrängte. 王, „König“, von der Spitze verdrängte.)
  • li 吏(N)  + (Das Wort li 吏 steht begrifflich dem BegrifDas Wort li 吏 steht begrifflich dem Begriff der guan 官 nahe – daher leitet sich</br> auch die allgemeine Bezeichnung für jegliche Art von Regierungsbeamten guanli 官吏 ab, die</br> noch heute anzutreffen ist.Allgemein bezeichnet li 吏 kleinere Offizielle, die</br> öffentliche Dienste verrichten.le, die öffentliche Dienste verrichten.)
  • shi 事/仕(N)  + (Das Wort shi 仕 leitet sich ursprünglich von dem Wort shi 士 „Dienstadeliger“ ab. Hieraus entstand zunächst das Verb shi 仕/事 „dienen“ und schließlich das Nomen shi 事 „der Dienst“.)
  • shi 事/仕(V)  + (Das Wort shi 仕 leitet sich ursprünglich von dem Wort shi 士 „Dienstadeliger“ ab. Hieraus entstand zunächst das Verb shi 仕/事 „dienen“ und schließlich das Nomen shi 事 „der Dienst“.)
  • zuoyou 左右(N)  + (Das Wort zuoyou 左右 zur Bezeichnung einer HDas Wort zuoyou 左右 zur Bezeichnung einer Herrschaftselite ist eine der</br> etymologisch interessantesten: zuo 左 „links“ und you 右 „rechts“ sind zunächst</br> Lokaldeiktika, die figurativ auf die Beamten zur linken und rechten des Kaisers</br> verweisen und die ihm zur Beratung zur Seite standen. Das Wort wurde später als</br> Bezeichnung eben dieser Minister lexikalisiert.chnung eben dieser Minister lexikalisiert.)
  • LdD-1748  + (Dass Ludwig an diesem Tag in Aachen war, iDass Ludwig an diesem Tag in Aachen war, ist damit noch nicht notwendig gegeben, da das Tagesdatum auch späterer Ausfertigung entsprechen kann. Wahrscheinlich war der Bayernkönig schon im Febr. auf dem Aachener Reichstag, n. 844a; Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,37 nimmt an, dass sein Gebiet durch die Teilung der Mark Friaul erweitert worden ist.lung der Mark Friaul erweitert worden ist.)
  • LdD-1874  + (Dass diese Angabe nicht zu 845, sondern 84Dass diese Angabe nicht zu 845, sondern 843 gehöre, hat Sickel Beitr. I Wiener SB. 36,377 nachgewiesen. Wenn Lambert Ann, l. c. 26 weitererzählt: Monachi quoque eiusdem Herveldensis monasterii reconciliati sunt cum Otgario archiepiscopo (von Mainz) de decimis frugum et porcorum ex terra Thuringorum per fideles legatos d. Ludovici augusti, episcopos videlicet et presides, so ist der zweite Teil dieser Nachricht (de decimis-presides) nur Zutat Lamberts und diese findet in der im Hersfelder Chartular des 12. Jahrh. überlieferten Notitia (Wenck 2b,24, besser im Anhang zu Lamberti Ann. ed. Holder-Egger 356) umso weniger einen Stützpunkt, als dieselbe auch eine andere Erfindung über Karl d. G. auftischt (no 231a) und die Vereinbarung zwischen Otgar und dem 840 verstorbenen Abt Bun 845 abschließen lässt vgl. Ahlfeld Lambert von Hersfeld und der Zehntstreit 26, Dobenecker Reg. Thur. 1,45 n. 196.eit 26, Dobenecker Reg. Thur. 1,45 n. 196.)
  • LdD-1886  + (Datierung auf das Jahr 845 unsicher.)
  • LdD-1899  + (Datierung auf das Jahr 846 unsicher. Nur Protokoll u. Eschatokoll hsl. Überliefert; Kontext aus einem Regest erschlossen.)
  • LdD-2065  + (Datierung auf die Jahre 863-864. Auszug aus dem D Ko. III. 104.)
  • RvL-Bd.1-110  + (Begegnung mit Zwergin)
  • LdD-1771  + (Datierung ist unklar (vgl. Vorbem. zu D LD 012).)
  • LdD-1879  + (Datum und Actum interpoliert (c. 9). Bei BM² irreführendes Regest (= D LD 24) welches statt der hier erwähnten drei Schiffe erneut die aus dem D 24 herrührenden sechs Karren angibt.)
  • RvL-Bd.1-093  + ([[Wahrheitsbeteuerung]])
  • RvL-Bd.3-380  + ([[Brevitas]])
  • RvL-Bd.1-037  + ([[Lob]] der Stadt Visp)
  • LdD-1814  + (Dem Kaiser kommt die Nachricht von dieser Erhebung mitte Feb. in Poitiers zu, diese war also zu Beginn des Jahres oder um die Jahreswende ins Werk gesetzt worden, n. 1003a.)
  • LdD-2013  + (Den Ort nennt Hincmar in den V. s. RemigiiDen Ort nennt Hincmar in den V. s. Remigii c. 67 Migne 125, 1175, Acta SS. oct. 1,162 (darnach Flodoard H. Rem. I, 20 MGH SS 13, S. 435); Lud. rex Germaniae, quando super fratrem suum Carolum regnum eius invasit, in Juliaco mansit et in die crastina turpiter ante ipsum fratrem fugiens vix evasit. Da das auch im testam. s. Remigii und in der Urkunde Karls 845 Okt. 1 Flodoard I, 19; III, 4 MGH SS 13, S. 429, 477 genannte Juliacus im Gau Laon liegen muss, ist die gewöhnliche Deutung auf Jouilly, Seine et Oise arr. Meaux, ausgeschlossen; wahrscheinlicher ist Jouy, Aisne arr. Soissons cant. Vailly sw. Laon; Spruner-Menke Handatlas Vorbemerk. zu n. 30 p. 16 vermutet in Juliacus 'einen alten Lesefehler statt Luliacus = Loeuilly zwischen Anizy und Coucy' (dafür auch Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,444 n. 1 vgl. auch MGH SS 13, S. 426 n. 2,429 n. 12,477), eine Vermutung, die noch der handschriftlichen Beglaubigung bedarf; Flodoard kennt nur die Namensform Juliacus. Tagesdatum in Urkunde Karls für St. Denis 865 Sept. 19 Tardif 118 B. 1706 or. und gleichlautend in B. 1707: XVIII kal. febr., quando me rex regum, fugatis atque contritis ? adversariis ante faciem divinae potentiae nobiscum agentis, in regnum restituit. Die Ann. Fuld. a. 858 beschönigen Ludwigs Flucht mit der Mär, derselbe sei auf die Nachricht, dass die Sorben den ihm treu ergebenen Herzog Zistibor hinterlistig getötet hätten und auf Abfall sännen, 'mit möglichster Eile' in sein Reich zurückgekehrt, um diesen Aufstand zu unterdrücken. Vielleicht ist der Ausdruck in der Schenkung RI I n. 1438 pro corporis salvatione auch auf sein heiles Entkommen zu beziehen. Über die Rückwirkung des verunglückten Unternehmens auf Ludwigs Reich Dümmler 2. A. 1,462. Zu Karls Bündnis mit Lothar II. siehe RI I n. 1288a.ündnis mit Lothar II. siehe RI I n. 1288a.)
  • LdD-1104  + (Den siegreichen Feldzug Karlmanns und KarlDen siegreichen Feldzug Karlmanns und Karls gegen Rastislaw melden auch Ann. Xant. a. 870, den Sieg Ludwigs über die Sorben Ann. Bert. (Hincm.) ed. Waitz 106, während diese sich über die Heerfahrt gegen Mähren mit der inhaltsleeren Bemerkung begnügen: Hlud. pacem sub quadam conditione apud Winidos obtinere procuravit, ad quam confirmandam filios suos cum marchionibus terrae ipsius direxerat. cum marchionibus terrae ipsius direxerat.)
  • LdD-2218  + (Der Aufenthalt in Attigny auch erwähnt in Hincmars Schrift De villa Noviliaco MGH SS 15, S. 1169.)
  • LdD-2226  + (Der Aufenthalt während der Fastenzeit auch erwähnt Ann. Bert. (Hincm.).)
  • RvL-Bd.3-252  + (Der Autor ist wohl einer der eidgenössischen Landsknechte)
  • RvL-Bd.3-349  + (Der Autor schreibt über sich selbst; Hutten wird "pfaffenfeind" genannt (1,8))
  • guan 官(N)  + (Der Begriff guan 官 bezeichnet zunächst offDer Begriff guan 官 bezeichnet zunächst offizielle Ämter innerhalb des</br> kaiserlichen Regierungsapparates. Darüber hinaus bezeichnet es auch dessen Amtsträger,</br> eben einen Beamten.Dementsprechend kann das Wort nicht nur zur Bezeichnung spezifischer</br> Ämter und deren Beamter genutzt werden, sondern auch Beamte im allgemeinen Sinne</br> bezeichnen.Beamte im allgemeinen Sinne bezeichnen.)
  • junzi 君子(N)  + (Der Begriff junzi 君子 ist ein eher selten anzutreffender Begriff innerhalb der Herrschaftseliten, obwohl dies seiner ursprünglichen Bedeutung entspricht: es bezeichnete den Sohn (zi 子) des Fürsten bzw. Regenten (jun 君).)
  • RvL-Bd.3-291  + ([[Unfähigkeitsbekundung]])
  • LdD-1784  + (Der Kaiser bestätigte ihm also wahrscheinlDer Kaiser bestätigte ihm also wahrscheinlich, worauf auch die Ann. Fuld. und Bert. (die Stellen RI I n. 978a) hinweisen, zum Lohn für die Verdienste um seine Befreiung diese Länder, vgl. auch Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,101, Simson Ludw. d. Fr. 2,97. Er scheint sich aber bestimmte Hoheitsrechte vorbehalten zu haben, denn bis zum Bruch 838 Juni urkundet er selbst auch für Chur, Hohenburg im Elsass, den Wormsgau, Würzburg, Fulda, RI I n. 952, 964, 932, 971, 954,vgl. Pückert Aniane und Gellone 294., 954,vgl. Pückert Aniane und Gellone 294.)
  • LdD-2062  + (Der Ort genannt in der Resp. Nic. c. 11 Mansi 15, 457 (vgl. RI I n. 1454a).)
  • RvL-Bd.4-596  + (Der Sprecher gibt an, Herbrot zu kennen und ihn trotzdem zu kritisieren)
  • RvL-Bd.4-424  + (Beschreibung des Sängers)
  • LdD-1772  + (Der Vogt Hartrat wird im Text irrtümlich Berhtratus genannt.)
  • LdD-1860  + (Der Vormarsch scheint sich mehr nun mehr verlangsamt zu haben vgl. Ann. Bert. (Prud.): fratris abitum gradu tardiusculo insequuntur; er ist nur im Allgemeinen erwähnt in Ann. Fuld. Xant.)
  • RvL-Bd.1-053  + (Berufung auf Gewährsmann)
  • RvL-Bd.4-539  + (Kaiserliche Seite)
  • RvL-Bd.4-423  + (Detaillierte Schilderung der Geschehnisse auf dem Reichstag: Augenzeugenschaft?)
  • RvL-Bd.3-258  + (Dezidiert pro Schweizer, die "Etschleut", unterstrichen durch [[Lob]])
  • RvL-Bd.3-275  + ([[Wahrheitsbeteuerung]])
  • RvL-Bd.1-004  + ([[Augenzeugenschaft]])