Guanzi, „Zheng shi“; Guanzi jiaozhu 2004, S. 920: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Macht und Herrschaft
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Aktuelle Version vom 25. Mai 2020, 15:38 Uhr

Teilprojekt 16 - TP Schwermann
Sprache Altchinesisch
Werk Guanzi jiaozhu 管子校注 2004
Quellenangabe Deutsch Guanzi, „Zheng shi“; Guanzi jiaozhu 2004, S. 920
Quellenangabe Altchinesisch 管子, „正世“; 管子校注 2004, 九二零

Zitat

過在下,人君不廉而變,則暴人不勝,邪亂不止。暴人不勝,邪亂不止,則君人者勢傷而威日衰矣。故為人君者,莫貴於勝。所謂勝者,法立令行之謂勝。法立令行,故群臣奉法守職[...]。

 

Übersetzung

Sind die Übertritte bei den Niederen (xia 下(N)) und der Fürst (jun 君(N)) der Menschen stellt keine Untersuchungen und Änderungen an, dann bezwingt (sheng 勝(V)) er Übeltäter nicht, stoppt er Abweichung und Unordnung nicht; bezwingt (sheng 勝(V)) er Übeltäter nicht und stoppt Abweichung und Unordnung nicht, dann leidet die Machstellung (shi shang 勢傷) desjenigen, der über die Menschen herrscht (jun 君(V)) und seine Autorität (wei 威/畏(N)) verfällt (wei shuai 威衰) von Tag zu Tag. Deshalb gilt: was das fungieren als Fürst (jun 君(N)) über die Menschen angeht, ist nichts wertvoller als das Bezwingen (sheng 勝(V)); dasjenige, was man beherrschen/Bezwingen (sheng 勝(V)) nennt, meint beherrschen/Bezwingen (sheng 勝(V)) in dem Sinne, dass das Gesetz/Normen (fa 法(N)) etabliert ist und Befehle (ming 命 / ling 令(N)) ausgeführt werden; das Gesetz (fa 法(N)) ist etabliert und die Befehle (ming 命 / ling 令(N)) werden ausgeführt, deshalb achten die gesamten Minister (chen 臣(N)) das Gesetz (feng fa 奉法) und halten ihr Amt.