Yantie lun, Juan shi, „Xing De“; Yantie lun jiaozhu 1992, S. 565
Teilprojekt | 16 - TP Schwermann |
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Sprache | Altchinesisch |
Werk | Yantie lun jiaozhu 鹽鐵論校注 1992 |
Quellenangabe Deutsch | Yantie lun, Juan shi, „Xing De“; Yantie lun jiaozhu 1992, S. 565 |
Quellenangabe Altchinesisch | 鹽鐵論, 卷十, „刑德“; 鹽鐵論校注 1992, 五六五頁 |
Zitat
「令者所以教民也,法者所以督姦也。令嚴而民慎,法設而姦禁。罔疏則獸失,法疏則罪漏。罪漏則民放佚而輕犯禁。故禁不必,怯夫徼倖;誅誠,蹠、蹻不犯。是以古者作五刑,刻肌膚而民不踰矩。」
Übersetzung
„Befehle (ming 命 / ling 令(N)) sind dasjenige, wodurch man das Volk belehrt; Gesetze (fa 法(N)) sind dasjenige, wodurch man Verderbte überwacht. Sind die Befehle (ming 命 / ling 令(N)) streng, ist das Volk achtsam; sind die Gesetze (fa 法(N)) etabliert, wird den Verderbten Einhalt geboten (jin禁(V)). Ist ein Netz zu grob, dann verliert man das [erbeutete] Tier; sind die Gesetze (fa 法(N)) zu grob, dann gehen Strafen [unbestraft] durch. Gehen Strafen [unbestraft] durch, dann ergeht sich das Volk in Fehltritten und hält das Übertreten von Geboten (jin禁(N)) für eine kleine Sache. Sind Verbote (jin禁(N)) folglich nicht resolut, trachten sogar Angsthasen übermäßig nach Glück [und begehen Übertritte]; sind die Strafen verlässlich, dann begehen [auch] Zhi und Qiao keine Verletzungen. Aus diesem Grund erschuf man in alten Zeiten die fünf Körperstrafen (xing 刑(N)) und brandmarkten die Haut [von Verbrechern], und das Volk übertrat keine Regeln (ju 矩(N)).“