Guanzi, „Quan xiu“; Guanzi jiaozhu 2004, S. 53

Aus Macht und Herrschaft
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Teilprojekt 16 - TP Schwermann
Sprache Altchinesisch
Werk Guanzi jiaozhu 管子校注 2004
Quellenangabe Deutsch Guanzi, „Quan xiu“; Guanzi jiaozhu 2004, S. 53
Quellenangabe Altchinesisch 管子, „權修“; 管子校注 2004, 五三頁

Zitat

有地不務本事,君國不能壹民,而求宗廟社稷之無危,不可得也。

 

Übersetzung

Wenn er [i.e. der Herrscher] über Territorium (di 地(N)) verfügt und nicht die Angelegenheiten des primären Sektors [i.e. der Agrarwirtschaft] betreibt, wenn er über ein Land (guo 國 / yu 域(N)) regiert (jun 君(V)), aber nicht in der Lage dazu ist, das Volk zu einen, und [dann] verlangt, dass seine Ahnentempel (zongmiao宗廟(N)) und die Erd- und Getreidealtäre (she ji 社稷(N)) ohne Gefahr sind, dann wird das unmöglich zu erreichen sein.