Guanzi, „Zhong ling“; Guanzi jiaozhu 2004, S. 288.1
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Teilprojekt | 16 - TP Schwermann |
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Sprache | Altchinesisch |
Werk | Guanzi jiaozhu 管子校注 2004 |
Quellenangabe Deutsch | Guanzi, „Zhong ling“; Guanzi jiaozhu 2004, S. 288.1 |
Quellenangabe Altchinesisch | 管子, „重令“; 管子校注 2004, 二八八頁 |
Zitat
故國不虛重,兵不虛勝,民不虛用,令不虛行。凡國之重也,必待兵之勝也,而國乃重。凡兵之勝也,必待民之用也,而兵乃勝。
Übersetzung
Ein Land (guo 國 / yu 域(N)) darf politisches Gewicht (zhong 重(N)) nicht vernachlässigen, das Militär (bing 兵(N)) darf nicht nachlässig beim Siegen (sheng 勝(V)) sein, vom Volk darf nicht ineffektiv Gebrauch gemacht werden und Befehle (ming 命 / ling 令(N)) dürfen nicht ineffektiv ausgeführt werden. Für das politische Gewicht (zhong 重(N)) eines Landes (guo 國 / yu 域(N)) gilt immer, dass es unbedingt auf Siege (sheng 勝(V)) des Militärs (bing 兵(N)) angewiesen ist - erst dann ist das Land von politischem Gewicht (zhong 重(N)). Für Siege des Militärs (bing 兵(N)) gilt es immer, dass es von der [optimalen] Nutzung des Volkes abhängt, und erst dann obsiegt (sheng 勝(V)) das Militär (bing 兵(N)).