Shangjunshu, „Xiu Quan“; Shangjunshu zhuizhi 1986, S. 82

Aus Macht und Herrschaft
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Werk
Titel ...
Verfasser*in ...
Abfassungsjahr/-zeitraum ...
Berichtzeitraum ...
geographischer Raum ...
Sprache(n) ...
Ausgabe/Edition
Titel ...
Herausgeber*in/Editor*in ...
Übersetzer*in ...
Erscheinungsjahr ...
Erscheinungsort ...
Verlag ...
Reihe ...
ISBN ...
Onlinezugriff (URL) ...
Sprache(n) ...
Kurztitel ...

 

Teilprojekt 16 - TP Schwermann
Sprache Altchinesisch
Quellenangabe Deutsch Shangjunshu, „Xiu Quan“; Shangjunshu zhuizhi 1986, S. 82
Quellenangabe Altchinesisch 商君書, „修權“; 商君書錐指 1986, 八二頁

Zitat

國之所以治者三:一曰法,二曰信,三曰權。[...]權者,君之所獨制也。[...]權制獨斷於君,則威[...]。

 

Übersetzung

Der Dinge, mit denen man das Land (guo 國 / yu 域(N)) regiert (zhì / chí 治(V)), gibt es drei: Das erste heißt Gesetzgebung (fa 法(N)), das zweite heißt Glaubwürdigkeit, das dritte heißt politisches Gewicht (quan 權(N)). […] Das politische Gewicht (quan 權(N)) ist das, was der Fürst (jun 君(N)) allein kontrolliert (zhi 制(V)). […] Entscheidet der Fürst (jun 君(N)) allein (([[ist Beleg für::duDer für das Attribut „ist Beleg für“ des Datentyps Seite angegebene Wert „([[ist Beleg für::du“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.) duan ()斷(V)]]) über die Kontrolle (zhi 制(N)) des politischen Gewichts (quan 權(N)), dann herrscht Ehrfurcht (wei 威/畏(V)) […].