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Version vom 31. Mai 2021, 13:20 Uhr
Teilprojekt | 02 - TP Becher/Dohmen |
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Informationen
Herrscher | Ludwig der Deutsche | ||||
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Quelle | |||||
Quellentyp | Erzählende Quelle | ||||
Kontext | |||||
Datum | 859 | ||||
Region | o.A. | ||||
Ort | o.A. |
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Quelle
Beschreibung
Ludwig empfängt die von der Metzer Synode abgesandten Erzbischöfe. Auf die Bitte des Königs, ihm zu verzeihen, wenn er irgendwie ihr Gemüt verletzt habe, erwidert Hincmar, dass sie ihm brächten, um was er bitte, und erklärt auf Mahnung Grimolds und der Bischöfe Theodorich von Minden und Salomo von Konstanz, dass er persönlich keinen Groll gegen ihn hege und ihm, was er gegen ihn gefehlt, vergeben habe; was aber gegen seine Kirche und das Volk Übles geschehen sei, gut zu machen, biete er ihm gern Rat und Hilfe, wenn es ihm genehm sei. Ludwig lässt sich in keine weiteren Erörterungen ein und lehnt, durch Gunthar von dem Inhalt ihrer Aufträge bereits unterrichtet, die Eröffnung derselben mit der Erklärung ab, dass er, da sie mit den fertigen Bedingungen kämen und er nur 2 oder 3 Bischöfe um sich habe, auf die Sache nicht eingehen könne, bevor er sich nicht mit seinen Bischöfen, ohne deren Rat er nichts getan habe, beraten hätte. Er wiederholt diese Erklärung, als sie noch darauf warteten, ihm gemäß ihrer Instruktion ihren 'Rat' geben zu können. Unmittelbar nach der Rückkunft der Gesandten tritt eine zahlreiche Synode der westfränkischen, lothringischen und burgundischen Bischöfe in Savonnière bei Toul zusammen; bei Karl dem Kahlen hatten sich hier auch dessen Neffen Lothar II. und Karl von Burgund als Bundesgenossen eingefunden. Am 14. Juni überreicht Karl der Synode seine Anklageschrift gegen Wenilo von Sens; diese bevollmächtigt die Erzbischöfe Remigius von Lyon, Wenilo von Rouen, Herard von Tours und Rodulf von Bourges mit der Fällung des Urteils und lädt den Angeklagten vor. An die Spitze der Beschlüsse stellt die Synode den Wunsch nach Herstellung des Friedens und der brüderlichen Eintracht zwischen Ludwig und Karl. Die Unterhandlungen werden fortgeführt, die Könige verständigen sich zu einer persönlichen Zusammenkunft.
Anmerkung
Zur Anklage gegen Wenilo siehe RI I n. 1435n, auch erwähnt Ann. Bert. Synodalschreiben mit der Liste der Bischöfe Bouquet 7,582, Mansi 15, 529.
Quellenbeleg
- Ann. Fuld. a. 859, S. 373.
- MGH LL 1, S. 461
- MGH Capit. 2, S. 446, 447
- Ann. Bert. (Prud.) a. 859
Erwähnte Personen
- Hinkmar Erzbischof (Reims), Bischof (Laon)
- Gunthar Erzbischof (Köln)
- Wenilo Erzbischof (Rouen), Bischof (Sens)
- Karl der Kahle Kaiser
- Lothar II. König (Lotharingien)
- Dietrich Bischof (Minden), , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
- Salomo I. Bischof (Konstanz)
- Karl von der Provence König
- Remigius Erzbischof (Lyon)
- Herard Erzbischof (Tours)
- Hrodolfus König
Güter
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