Wenilo
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Funktion | Erzbischof |
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Institution | Rouen |
Ort | |
Region | |
zeitliche Einordnung | 858 - 869 |
Alternativnamen/Quellenbezeichnung
Informationen
Erwähnungen (Anzahl: 3)
ID | Quellentyp | Datum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet. | Region | Orte (Auszug) | Beschreibung | Güter (Auszug) | weitere Quellen |
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LdD-2001 | Erzählende Quelle | 858 JL | Franzien | Sens | Ludwig und sein Heer kommen in Sens an. Wenilo ist der einzige Bischof, der seine Partei ergreift; unter dem Vorwand der Krankheit war er nicht mit Karl dem Kahlen gegen die Normannen gezogen, wie er auch später jede Unterstützung desselben gegen Ludwig ablehnte. | Sens | Ann. Bert. (Prud.) Lib. Proclam. Adv. Wenilonem |
LdD-2018 | Erzählende Quelle | 859 JL | o.A. | o.A. | Ludwig führt Unterhandlungen mit Karl dem Kahlen und Lothar II. zum Zwecke der Aussöhnung. In Metz tritt am 28. Mai eine Synode zusammen, um über die Nachsicht des Königs Ludwig gegenüber den Aufrühern und die Ausschweifungen, die er im Reich seines Bruders beging, zu verhandeln. Sie bevollmächtigt die Erzbischöfe Hincmar von Reims, Gunthar von Köln, Wenilo von Rouen, die Bischöfe Herluin von Coutances, Hildegar von Meaux, Adventius von Metz, Abbo von Auxerre, Hincmar von Laon und Erchenraus von Châlons sur Marne mit Zustimmung Karls und Lothars, welche sie zum Frieden gemahnt hätten, mit Ludwig zu verhandeln. Sie fordert Reue über das in ihren Diözesen angerichtete Übel, Bekenntnis der Schuld und das Gelöbnis, was er Übles getan, wieder gut zu machen, möglichst baldige Zusammenkunft mit Karl und Lothar zur Herstellung des Friedens und Verzeihung für die, welche sich gegen ihn verfehlt haben, das Versprechen, nie mehr ein solches Unheil über die Kirche und Christenheit zu bringen, sich von den 'Verworfenen', die sich in seinen Schutz begeben haben, loszusagen und sie gemäß den Vereinbarungen von Meersen bei der nächsten Zusammenkunft mit Karl und Lothar auszuliefern, die Kirche, welche in seinem und ihren Reichen nur eine sei, und ihre Privilegien in Zukunft nach Kräften zu schützen. Die Synode erklärt, dass sie, obwohl die begangenen Verbrechen eine vieljährige Buße verdienten, Milde walten lassen wolle und ihre Bevollmächtigten Ludwig, wenn er diese Bedingungen annehme, absolvieren könnten, sonst aber jede Gemeinschaft mit ihm meiden sollten, wie eine Erneuerung dessen, was er getan, die volle kirchliche Ahndung finden werde und jede andere erschlichene oder erpresste Abmachung ungültig sei. | Metz Meersen | Ann. Fuld. MGH Capit. MGH LL |
LdD-2019 | Erzählende Quelle | 859 JL | o.A. | o.A. | Ludwig empfängt die von der Metzer Synode abgesandten Erzbischöfe. Auf die Bitte des Königs, ihm zu verzeihen, wenn er irgendwie ihr Gemüt verletzt habe, erwidert Hincmar, dass sie ihm brächten, um was er bitte, und erklärt auf Mahnung Grimolds und der Bischöfe Theodorich von Minden und Salomo von Konstanz, dass er persönlich keinen Groll gegen ihn hege und ihm, was er gegen ihn gefehlt, vergeben habe; was aber gegen seine Kirche und das Volk Übles geschehen sei, gut zu machen, biete er ihm gern Rat und Hilfe, wenn es ihm genehm sei. Ludwig lässt sich in keine weiteren Erörterungen ein und lehnt, durch Gunthar von dem Inhalt ihrer Aufträge bereits unterrichtet, die Eröffnung derselben mit der Erklärung ab, dass er, da sie mit den fertigen Bedingungen kämen und er nur 2 oder 3 Bischöfe um sich habe, auf die Sache nicht eingehen könne, bevor er sich nicht mit seinen Bischöfen, ohne deren Rat er nichts getan habe, beraten hätte. Er wiederholt diese Erklärung, als sie noch darauf warteten, ihm gemäß ihrer Instruktion ihren 'Rat' geben zu können. Unmittelbar nach der Rückkunft der Gesandten tritt eine zahlreiche Synode der westfränkischen, lothringischen und burgundischen Bischöfe in Savonnière bei Toul zusammen; bei Karl dem Kahlen hatten sich hier auch dessen Neffen Lothar II. und Karl von Burgund als Bundesgenossen eingefunden. Am 14. Juni überreicht Karl der Synode seine Anklageschrift gegen Wenilo von Sens; diese bevollmächtigt die Erzbischöfe Remigius von Lyon, Wenilo von Rouen, Herard von Tours und Rodulf von Bourges mit der Fällung des Urteils und lädt den Angeklagten vor. An die Spitze der Beschlüsse stellt die Synode den Wunsch nach Herstellung des Friedens und der brüderlichen Eintracht zwischen Ludwig und Karl. Die Unterhandlungen werden fortgeführt, die Könige verständigen sich zu einer persönlichen Zusammenkunft. | Metz Savonnière bei Toul | Ann. Fuld. Ann. Bert. (Prud.) MGH Capit. MGH LL |