Salomo I.

Aus Macht und Herrschaft
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Funktion Bischof
Institution Konstanz
Ort
Region Alemannien
zeitliche Einordnung 838 - 871

Alternativnamen/Quellenbezeichnung

Salomon

Informationen

Erwähnungen (Anzahl: 3)

IDQuellentypDatum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet.RegionOrte (Auszug)BeschreibungGüter (Auszug)weitere Quellen
LdD-2019Erzählende Quelle859 JLo.A.o.A.Ludwig empfängt die von der Metzer Synode abgesandten Erzbischöfe. Auf die Bitte des Königs, ihm zu verzeihen, wenn er irgendwie ihr Gemüt verletzt habe, erwidert Hincmar, dass sie ihm brächten, um was er bitte, und erklärt auf Mahnung Grimolds und der Bischöfe Theodorich von Minden und Salomo von Konstanz, dass er persönlich keinen Groll gegen ihn hege und ihm, was er gegen ihn gefehlt, vergeben habe; was aber gegen seine Kirche und das Volk Übles geschehen sei, gut zu machen, biete er ihm gern Rat und Hilfe, wenn es ihm genehm sei. Ludwig lässt sich in keine weiteren Erörterungen ein und lehnt, durch Gunthar von dem Inhalt ihrer Aufträge bereits unterrichtet, die Eröffnung derselben mit der Erklärung ab, dass er, da sie mit den fertigen Bedingungen kämen und er nur 2 oder 3 Bischöfe um sich habe, auf die Sache nicht eingehen könne, bevor er sich nicht mit seinen Bischöfen, ohne deren Rat er nichts getan habe, beraten hätte. Er wiederholt diese Erklärung, als sie noch darauf warteten, ihm gemäß ihrer Instruktion ihren 'Rat' geben zu können. Unmittelbar nach der Rückkunft der Gesandten tritt eine zahlreiche Synode der westfränkischen, lothringischen und burgundischen Bischöfe in Savonnière bei Toul zusammen; bei Karl dem Kahlen hatten sich hier auch dessen Neffen Lothar II. und Karl von Burgund als Bundesgenossen eingefunden. Am 14. Juni überreicht Karl der Synode seine Anklageschrift gegen Wenilo von Sens; diese bevollmächtigt die Erzbischöfe Remigius von Lyon, Wenilo von Rouen, Herard von Tours und Rodulf von Bourges mit der Fällung des Urteils und lädt den Angeklagten vor. An die Spitze der Beschlüsse stellt die Synode den Wunsch nach Herstellung des Friedens und der brüderlichen Eintracht zwischen Ludwig und Karl. Die Unterhandlungen werden fortgeführt, die Könige verständigen sich zu einer persönlichen Zusammenkunft.Metz
Savonnière bei Toul
Ann. Fuld.
Ann. Bert. (Prud.)
MGH Capit.
MGH LL
LdD-2029Erzählende Quelle7 Juni 860 JLLotharingienKoblenzUnter Mitwirkung der am 5. Juni in der Kastorkirche zusammengetretenen Bischöfe und Großen der drei Reiche (aus Ludwigs Reich die Bischöfe Altfrid von Hildesheim, Salomon von Konstanz, Theuderich von Minden, Liutbert von Münster, Gebahard von Speyer und Abt Witgar; aus Karls Reich nur Hincmar von Reims und Christian von Auxerre, ein geborener Alamanne, und Abt Vulfad; aus Lothars Reich Gunthar von Köln, Adventius von Metz, Hatto von Verdun, Franco von Lüttich) schließen die Brüder Frieden. Ludwig schwört Karl und seinen Neffen Ludwig, Lothar und Karl, soweit sie ihn unterstützen und sie es verlangen, ein treuer Berater und Helfer zu sein zur Behauptung ihrer Reiche und sie in keiner Weise zu schädigen, wenn sie ihm die gleiche Zusage leisten und einhalten. Den gleichen Eid leistet Karl. Die von den Bischöfen und Großen 'angenommenen' Kapitula sind größtenteils Wiederholung der Beschlüsse von Meersen. Diese Erklärungen gibt Karl in romanischer, sie zum größten Teil aber in deutscher Sprache wiederholend, und fügt auf Ludwigs Aufforderung mit erhobener Stimme in romanischer Sprache das Versprechen hinzu, dass er allen, welche sich Ludwig angeschlossen, volle Amnestie gewähre und ihnen ihr Eigengut, auch den von seinem Vater geschenkten Besitz mit Ausnahme der von ihm selbst Geschenkten belasse, wenn sie sich eidlich verpflichten, fortan in seinem Reich Ruhe zu halten, unter der Voraussetzung, dass auch Ludwig denen, welche ihn in der Zeit der Not unterstützt hatten, das in seinem Reich gelegene Eigengut belasse, und erklärt seine Bereitwilligkeit betreffs des von ihm geschenkten Eigenguts und der Lehen jener, die zu ihm zurückkehren, sich mit seinem Bruder ins Einvernehmen zu setzen. Lothar erklärt in deutscher Sprache seine Zustimmung zu den Beschlüssen und verspricht sie zu beachten. Karls romanische Schlussrede mahnt nochmals zum Frieden. Mit Wenilo von Sens hatte sich Karl schon 859 ausgesöhnt.MeersenAnn. Fuld.
Ann. Bert. (Prud.)
MGH Capit.
Adnunt. Kar.
Hincmar Extemp. admonitio Mansi
LdD-2060Erzählende Quelle864 JLo.A.o.A.Ludwig sendet den Bischof Salomon von Konstanz an Papst Nicolaus. Die Antwort des Papstes (Mai 864) rügt Ludwigs Konnivenz im Ehehandel Lothars, fordert offene Missbilligung desselben und entschiedenes Auftreten gegen Gunthar von Köln und Theutgaud von Trier, genehmigt die Vereinigung Bremens mit Hamburg, die Bestellung von Nachfolgern für die amtsunfähigen Bischöfe Erchanfrid von Regensburg und Hartwig von Passau, die Bitte um das Pallium für den Erzbischof Liudbert von Mainz, spricht seine Freude aus über die Aussicht der Bekehrung des Dänenkönigs Horich II. und des Bulgarenkönigs Bogoris, mit dem Ludwig bei der geplanten Zusammenkunft in Tuln Frieden schließen wolle, um dann gegen Rastislaw zu ziehen, und versichert, etwaigen Verdächtigungen Ludwigs nicht voreilig glauben schenken und ihm volle Gewogenheit wahren zu wollen.Hamburg
Bremen
Tuln
Jaffé Reg. pont.
Mansi