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Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Beschreibung“ mit dem Wert „Ludwig bestätigt dem Kloster Metten Königschutz.“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 26 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

  • LdD-1785  + (Ludwig bestätigt auf bitte des Abts SigimaLudwig bestätigt auf bitte des Abts Sigimar von Murbach einen in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigten Tauschvertrag, nach welchem dieser aus dem Klostergut acht Hufen, 'das Herrenland ausgenommen', in der Villa Honoltesvillare im Sissgau (Basel) an Hagilo gab und dafür sieben Hufen Herrenland in der Villa Häsingen im Elsassgau, die Hagilo als königliches Lehen innehatte, empfing. als königliches Lehen innehatte, empfing.)
  • L3dJ-2330  + (Ludwig bestätigt dem Abt Hildebald von Stablo-Malmedy die Verleihungen des Königs Sigibert und der früheren Könige, namentlich die Villa Germigny im Gau von Châlons.)
  • LdD-1936  + (Ludwig bestätigt dem Abt Warin von Corvey Ludwig bestätigt dem Abt Warin von Corvey die von Ludwig dem Frommen dem Kloster geschenkten Kirchen in Meppen und Marsberg und dem Nonnenkloster Herford die in Bünde und Rheine und die über deren Zehnten und kirchliche Verwaltung getroffenen Bestimmungen und verleiht beiden Klöstern das Wahlrecht.nd verleiht beiden Klöstern das Wahlrecht.)
  • LdD-1973  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Altaich die ihm von Karl dem Großen und Herzog Tassilo verliehene Immunität mit Königsschutz und die volle Gerichtsbarkeit der Vögte.)
  • LdD-1754  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Altaich, dassLudwig bestätigt dem Kloster Altaich, dass nach der teilweisen Besitznahme des Avarenlandes durch seinen Großvater Karl den Großen mit dessen Genehmigung Königsgut in der Mark dem Kloster geschenkt worden sei und dasselbe sich seither, aber ohne eine Übereignungsurkunde, im Besitz desselben befinde, feierlich dieses Gut, nämlich die Wachau mit dem Ort Aggsbach innerhalb genannter Grenzen in der Ausdehnung einer Quadratmeile mit einem durch Besitz der Freisinger Kirche getrennten Mansus.z der Freisinger Kirche getrennten Mansus.)
  • LdD-2026  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Altaich, was Ludwig bestätigt dem Kloster Altaich, was sein Getreuer Herzog Priwina, nachdem er in Gegenwart der Großen die Erlaubnis erbeten, von dem ihm zu eigen gegebenen Besitz in seinem Herzogtum zu Salapiugiti an der Sala innerhalb genannter Grenzen geschenkt hatte.nerhalb genannter Grenzen geschenkt hatte.)
  • LdD-2234  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Bleidenfeld (Klingenmünster) die Ministerialen, Güter und Hörigen und die Privilegien Dagoberts und Karls des Großen.)
  • LdD-1824  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Corvey Immunität mit Königschutz sowie das Recht mit freien Leuten Gut und Hörige gesetzlich zu tauschen.)
  • LdD-1823  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Corvey die veLudwig bestätigt dem Kloster Corvey die vergabte Villa Höxter mit den von anderen geschenkten oder noch an Corbie, nach dem es genannt wurde, übertragenen Besitzungen in Sachsen und verleiht freie Abtwahl sowie das Recht mit den freien Leuten Gut und Hörige zu tauschen. freien Leuten Gut und Hörige zu tauschen.)
  • LdD-1971  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Fulda auf Bitte des Abts Dieto und seines Getreuen Euerward den von diesem geschenkten Besitz im Gau Dorerinse südlich der Lippe.)
  • L3dJ-2383  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Fulda das von seinem Vater Ludwig dem Deutschen bestätigte Präzept Karls des Großen über die Zehnten von den Klostervillen und den auf ihnen ansässigen Hörigen und Kolonen.)
  • LdD-2036  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Fulda den von dem Edlen Ethil unter Vorbehalt lebenslänglicher Nutznießung geschenkten Besitz in Oberaula.)
  • LdD-1772  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Fulda die Zehnten und die von der Familie des Klosters zu leistenden Abgaben nicht nur in Thüringen und Sachsen, sondern auch in Bayern, Schwaben, Hessen und Franken.)
  • L3dJ-2340  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Fulda die von Ludwig dem Deutschen verliehene Immunität mit Königsschutz und freier Abtswahl.)
  • LdD-1080  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Fulda im Grabfeld Immunität mit Königschutz und freie Abtwahl.)
  • LdD-1114  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Fulda in der Öde Buchonia den Zehnten von den Klostervillen, den darauf ansässigen Knechten und Kolonen.)
  • LdD-1757  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Hasenried im Ludwig bestätigt dem Kloster Hasenried im Gau Swalafeld am Fluss Altmühl auf Vortrag des Abts Theutfarius, dass nach der teilweisen Unterwerfung des Avarenlandes durch seinen Großvater Karl den Großen, mit dessen Genehmigung sein Vorgänger Abt Theutgar einige Orte in Besitz genommen und aufgebaut habe, dass aber darüber keine Schenkungsurkunde vorhanden sei, diese Orte und das damals in Besitz genommene Gut.te und das damals in Besitz genommene Gut.)
  • LdD-1892  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Herrieden Ginwag und Widinwang und verleiht Immunität.)
  • LdD-1876  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Hersfeld am Fluss Fulda im Hessengau Immunität mit Königschutz.)
  • LdD-1875  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Hersfeld am FLudwig bestätigt dem Kloster Hersfeld am Fluss Fulda im Hessengau die von diesem in Gegenwart der Großen vorgelegten Privilegien, nimmt es in seinen Schutz, befiehlt, dass weder der Bischof von Mainz oder dessen Archidiakon eine Gewalt ausübe außer der durch die Kirchengesetze berechtigten, noch ein Graf oder Beamter Leistungen fordere und verleiht unter Vorbehalt seiner Bestätigung freie Wahl des Abts aus dem eignen oder nötigenfalls aus einem anderen Kloster der Diözese.lls aus einem anderen Kloster der Diözese.)
  • L3dJ-2397  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Hersfeld den von ihm vereinigten Besitz, den keiner seiner Nachfolger zu Lehen geben oder sonst verwenden soll.)
  • L3dJ-2328  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Inden die villa Gressenich.)
  • LdD-2040  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Kempten das von seinem Vater verliehene Recht der freien Abtwahl und den von seinen Vorfahren gewährten Königschutz.)
  • LdD-1908  + (Ludwig bestätigt dem Kloster KlingenmünsteLudwig bestätigt dem Kloster Klingenmünster im Speyergau auf Vortrag des Erzbischofs Hraban, dass alle Besitztitel desselben durch einen Brand vernichtet worden seien, sämtliche (Ministerialen, Güter, Schenkungen) und Hörigen, die jetzt in der Gewere des Klosters stehen, so dass bei allfälligen Rechtsstreitigkeiten diese Urkunde für die verlorenen Besitztitel Geltung haben solle.erlorenen Besitztitel Geltung haben solle.)
  • LdD-1923  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Lorsch am Fluss Weschnitz im Rheingau Immunität mit Königschutz und freie Abtwahl.)
  • LdD-1793  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Metten Königschutz.)
  • L3dJ-2345  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Murbach Zollfreiheit zu Wasser und zu Land in Marsal und Iris.)
  • LdD-2133  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Prüm Immunität mit Königschutz und Besitz.)
  • LdD-2137  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Prüm das laut der vorgelegten Urkunde seines Großvaters Karls des Großen von diesem und schon von Pippin III. dem Jüngeren geschenkte Rheinufer bei der Villa Neckerau zur Anlegung einer Wehre und Fischerei.)
  • LdD-2115  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Prüm den BesiLudwig bestätigt dem Kloster Prüm den Besitz zu Glena und Windesheim mit dem Zugehör in der Mark Gensingen und in Bingen, welchen der edle Mann Heririch vor dem Grafen Megingaud und anderen Bürgen geschenkt hatte und dessen Neffe Wernhar dem Kloster ungerecht entreißen wollte, nachdem Wernhar, auf übersandte Klage des Abts Ansbold und der Mönche vor das Königsgericht geladen, keinen Rechtstitel auf diesen Besitz nachzuweisen vermochte und auf denselben vor dem König Verzicht geleistet hatte.en vor dem König Verzicht geleistet hatte.)
  • LdD-2155  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Prüm die KapeLudwig bestätigt dem Kloster Prüm die Kapellen der hl. Justina (Güsten bei Jülich) und der hl. Maria in Bachem (bei Köln) im Jülichgau und diesen die von Otbert gegebene Dotation im Jülich-, Eifel-, Bonn- und Meiengau unter Vorbehalt des lebenslänglichen Nutzgenusses für dessen Gemahlin Hildegard gegen einen Jahreszins von 10 Solidi an Prüm unter der Bedingung, dass die beiden Kapellen und eine andere zu Bachem (bei Bonn) im Bonngau unter dem Schutz des Klosters stehen, an jenen 20 Kleriker für den Gottesdienst unterhalten und täglich 12 Arme gespeist werden und dass kein Abt etwas von ihrem Besitz zu Lehen geben dürfe.was von ihrem Besitz zu Lehen geben dürfe.)
  • LdD-2168  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Prüm die KircLudwig bestätigt dem Kloster Prüm die Kirche auf dem Fiskus Neckarau, die Ludwig der Fromme mit Gestattung weiterer Vergabungen von Seite der Fiskalhörigen dotierte und dann an das Kloster Altrip schenkte, samt deren Besitz, dem Zehnten und der Fischerei bei der dem Kloster gehörigen Wehre.herei bei der dem Kloster gehörigen Wehre.)
  • LdD-2082  + (Ludwig bestätigt dem Kloster St. Denis dieLudwig bestätigt dem Kloster St. Denis die Zellen Esslingen am Neckar im Neckargau, Herbrechtingen im Riessgau und Hadalongcella im Hegau in Alamannien, die Güter in Ortenau und Breisgau, nimmt diesen Besitz mit dem seit der Zeit seines Großvaters Karls des Großen und seines Vaters Ludwigs des Frommen bestehenden Markt in Esslingen, dessen Zollerträgnisse an das Kloster abzuliefern sind, in seinen Schutz und verleiht Immunität., in seinen Schutz und verleiht Immunität.)
  • LdD-1776  + (Ludwig bestätigt dem Kloster St. Emmeram unter Bischof Baturich die Kirche vor dem Fiskus Dingolfing, der einst dem königlichen Knecht Antkar gehört hatte, mit 6 Hörigen, 2 Häusern und Land.)
  • LdD-1934  + (Ludwig bestätigt dem Kloster St. Emmeram dLudwig bestätigt dem Kloster St. Emmeram den vom Grafen Wilhelm laut der vorgelegten Urkunde geschenkten Besitz zwischen den Flüssen Aist und Naarn von ihrer Mündung in die Donau bis zum Nordwald mit den von diesem seiner Gemahlin Engilrada auf Lebenszeit angewiesenen Gütern, ferner dessen Besitz in Rosdorf an der Donau, nimmt die Hintersassen, Bayern wie Slaven, Freie und Hörige, sowie jene auf den Klostergütern an der Erlaf, in Herilungevelde und Sierning, an der Aisch und Perschling (ö. St. Pölten) in seinen Schutz und eximiert sie, so lange die Vögte ihnen Recht schaffen, von der öffentlichen Gerichtsbarkeit und Heerpflicht.entlichen Gerichtsbarkeit und Heerpflicht.)
  • LdD-1780  + (Ludwig bestätigt dem Kloster St. Gallen am Fluss Steinach (Petrosa) im Thurgau die ihm vorgelegten Urkunden und verleiht selbst Immunität mit Königschutz und freie Abtwahl.)
  • LdD-1946  + (Ludwig bestätigt dem Kloster St. Gallen amLudwig bestätigt dem Kloster St. Gallen am Fluss Steinach im Thurgau, nach Vorlage der Urkunde seines Vaters Ludwigs des Frommen und im Einvernehmen mit seinen Getreuen, Bischöfen, Äbten und Grafen, Immunität mit Königschutz und freie Abtwahl und bestimmt, dass ihm jährlich von dort dieselben Geschenke zukommen wie von den übrigen Klöstern, nämlich 2 Pferde mit Schilden und Lanzen. nämlich 2 Pferde mit Schilden und Lanzen.)
  • LdD-2174  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Stablo die BeLudwig bestätigt dem Kloster Stablo die Besitzungen im Ardennen-, Condroz-, Lomme-, Haspen- und Famennegau samt jenen am Rhein und an der Mosel und den als praestarie verliehenen Gütern, befiehlt, dass von allen, welche Klostergut zu Lehen haben, die Fruchtzehnten von den Fronmansen an das Hospital sowie die von seinen Vorfahren geschenkten Zehnten von den Fiskalgütern ohne Entgeld an eine Amtsperson bei der im Kapitulare seines Vaters angedrohten Strafe entrichtet werden, und verleiht Immunität.entrichtet werden, und verleiht Immunität.)
  • LdD-1968  + (Ludwig bestätigt dem Kloster St. Stephan iLudwig bestätigt dem Kloster St. Stephan in Straßburg, das von Herzog Albert gestiftet, von König Chilperich mit Immunität begabt, vom Hausmeier Pippin, Kaiser Lothar I. und dessen Gemahlin Irmingarda reichlich beschenkt worden war, auf Bitte der Äbtissin Basila laut der vorgelegten Urkunde seines Vaters, Kaiser Ludwigs des Frommen, Immunität mit Königschutz, namentlich gegen Übergriffe unter dem Vorwand der Vogtei.n Übergriffe unter dem Vorwand der Vogtei.)
  • LdD-1961  + (Ludwig bestätigt dem Kloster Weißenburg auf Bitte des Abts Grimold die von seinem Vorgänger Dagobert geschenkten und dann an königliche Vasallen zu Lehen gegebenen warmen Bäder im Ufgau.)
  • LdD-2175  + (Ludwig bestätigt den Leuten der Kirche von Straßburg Zollfreiheit im ganzen Reich.)
  • LdD-7706  + (Ludwig bestätigt den Mönchen von Altaich ihre früheren Besitzungen und die für ihren Bedarf vom Abt Otgar ihnen zugewiesenen Güter zu ihrer Verfügung, während der übrige Klosterbesitz unter der Verwaltung des von ihnen gewählten Abtes stehen soll.)
  • LdD-1909  + (Ludwig bestätigt der Kirche von Chur die iLudwig bestätigt der Kirche von Chur die ihm vorgelegte Urkunde seines Vaters Ludwigs des Frommen, laut welcher dieser dem Bischof Victor nach dem Ergebnis der Untersuchung durch Bischof Bernold von Straßburg, Abt Gotafrid von Gregorienmünster und Graf Hrochar die vom Grafen Hroderich entrissenen Güter, nämlich die Kirche des hl. Sisinnus, (den Hof Zizers), das Hospiz des hl. Petrus und die Kirche des hl. Columban restituierte, verbietet die kanonischen Rechte des Bischofs in seiner Diözese irgendwie zu beeinträchtigen (und gestattet, dass auf dem Wallensee neben den vier königlichen Schiffen auch ein bischöfliches Schiff zoll- und zinsfrei den Verkehr vermittle).zoll- und zinsfrei den Verkehr vermittle).)
  • LdD-2017  + (Ludwig bestätigt der Kirche von Paderborn Immunität mit Königschutz.)
  • LdD-1796  + (Ludwig bestätigt der Kirche von Salzburg mit den untergebenen Klöstern, Gütern und Leuten Immunität mit Königschutz.)
  • LdD-1797  + (Ludwig bestätigt der Kirche von Salzburg sämtlichen in deren Gewere stehenden Besitz und das, was sein Großvater urkundlich geschenkt und sein Vater bestätigt hatte, die Klöster und die übrigen Besitzungen.)
  • LdD-2077  + (Ludwig bestätigt der Kirche von Speyer den von Theodold zu Spöck im Andlahgau und dessen Bruder Hildebert zu Hagenbach im Speyergau geschenkten und den von Bischof Gebahard erworbenen Besitz für den Bedarf der Kanoniker.)
  • LdD-1960  + (Ludwig bestätigt der Kirche von Straßburg laut der vorgelegten Urkunde seines Vaters Ludwigs des Frommen Immunität mit Königschutz.)
  • LdD-1942  + (Ludwig bestätigt der Kirche von Utrecht Immunität mit Königschutz.)
  • LdD-1888  + (Ludwig bestätigt der Kirche von Würzburg aLudwig bestätigt der Kirche von Würzburg auf Bitte des Bischofs Gozbald laut der ihm vorgelegten Urkunde seines Vaters K. Ludwig zwei Urkunden seines Großvaters K. Karl, durch deren eine die von Karlmann geschenkten 25 Zellen und Kirchen an genannten Orten, die andre die Schenkungen Karlmanns und andrer mit den Zehnten und Heerbannbussen bestätigt wurden.hnten und Heerbannbussen bestätigt wurden.)
  • LdD-1889  + (Ludwig bestätigt der Kirche von Würzburg aLudwig bestätigt der Kirche von Würzburg auf Bitte des Bischofs Gozbald die ihm vorgelegte Urkunde seines Vaters K. Ludwig, laut welcher sein Großvater K. Karl dessen Vorgängern, den Bischöfen Berewelph, Liudrid, Egilward und Wolfgar, befohlen im Land der Neubekehrten zwischen Main und Rednitz ansässigen Slaven, Moinwinidi und Radauzwinidi geheißen, mit Beihilfe der über sie bestellten Grafen Kirchen zu bauen und sein Vater K. Ludwig jede dieser 14 Kirchen mit 2 Mansen, den mansus, auf dem jede derselben ursprünglich erbaut wurde, ausgenommen, und den 2 darauf ansässigen Zinsleuten in der Weise, dass sie ihren Zins fortan an die Kirche zu zahlen haben, dotiert hatte.die Kirche zu zahlen haben, dotiert hatte.)