Shangjunshu, „Jin ling“; Shangjunshu zhuizhi 1986, S. 81

Aus Macht und Herrschaft
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Teilprojekt 16 - TP Schwermann
Sprache Altchinesisch
Werk Shangjunshu zhuizhi 商君書錐指 1986
Quellenangabe Deutsch Shangjunshu, „Jin ling“; Shangjunshu zhuizhi 1986, S. 81
Quellenangabe Altchinesisch 商君書, „靳令“; 商君書錐指 1986, 八一頁

Zitat

是故興國罰行則民親,賞行則民利。行罰重其輕者,(輕其重者,)輕者不至,重者不來。此謂以刑去刑,刑去事成。

 

Übersetzung

Aus diesem Grund gilt: Werden in einem florierenden Land (guo 國 / yu 域(N)) Strafen (fa 罰(N)) ausgeführt, dann ist das Volk [dem Herrscher] nahe, werden Belohnungen (shang 賞(N)) ausgeführt, dann wird dem Volk genützt. Beim Ausführen von Strafen (fa 罰(N)) sollte man die leichten als schwer betrachten; erscheinen leichte [Strafen] nicht, kommen schwere nicht auf. Dies nennt man mit Körperstrafen (xing刑(N)) Körperstrafen (xing 刑(N)) beseitigen, sind Körperstrafen (xing刑(N)) beseitigt, werden die Staatsangelegenheiten gelingen.