Die Synodalbeschlüsse, großenteils Wiederh
… Die Synodalbeschlüsse, großenteils Wiederholung der Beschlüsse von 847 (RI I n. 1388c) oder älterer Satzungen, mit der Datierung a. inc. 852 (ursprünglich 850) ind. XV regis Hlud. XVIII, mense oct. die tertio MGH LL 1, S. 410 = Migne 138, 579, MGH Capit. 2, S. 185 e cod. s. IX-X. weisen ind. und a. reg. unter der Voraussetzung, dass sie nach derselben Epoche wie in der königlichen Kanzlei und noch dazu genauer, als es hier üblich war, berechnet sind, auf das Jahr 851, so können bei der Verlässlichkeit, welche die Ann. Fuld. auszeichnet und die für ein so naheliegendes und für sie wichtiges Ereignis umso mehr ins Gewicht fällt, mit Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,360 n. 1 gegen die Annahmen von Pertz l. c., Sickel Beitr. I Wiener SA. 36,384, Wilmans Kaiserurk. 1,117 das Jahr 852 als gesichert betrachtet werden. Die Liste der anwesenden Bischöfe (Erzbischof Liupramm von Salzburg, 14 Bischöfe, 4 Chorbischöfe) und Äbte (Grimald von St. Gallen, der Kanzler Ratleih, Abt von Seligenstadt und Hatto von Fulda) an der Spitze der Synodalbeschlüsse.ulda) an der Spitze der Synodalbeschlüsse.
+