LdD-1924: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Macht und Herrschaft
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (1 Version importiert)
 
(20 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
__NOTOC__
{| class="wikitable"
|-
! Teilprojekt
| [[gehört zu Teilprojekt:: Consensus und fidelitas: Personale und transpersonale Elemente königlicher Macht und Herrschaft im ostfränkisch-deutschen Reich|02 - TP Becher/Dohmen]]
|}


        go6php39w5aqh98ripv7t5z14qvkkm9
== Informationen ==
 
{| class="wikitable" style="margin-right: 50px; text-align: left; float: left; width: 446px;"
|-
! Herrscher
| [[Herrscher::Ludwig der Deutsche]]
|-
! colspan="6" | Quelle
|-
! Quellentyp
| [[Quellentyp::Erzählende Quelle]]
|-
! colspan="6" | Kontext
|-
! Datum
| [[Datum::852, 3. Okt.]]
|-
! Region
| [[Region::Lotharingien]]
|-
! Ort
| [[Ort::Mainz]]
|}
 
{{#display_map:Mainz ~Ort~ [[Mainz]];
{{#geocode: location=Mainz}},
| zoom=7
}}
 
== Quelle ==
 
=== Beschreibung ===
 
[[Beschreibung::Ein Reichstag und eine Synode finden unter Vorsitz des Erzbischofs Hraban von Mainz in Beisein aller Bischöfe und Äbte Ostfrankens, Bayerns und Sachsens, um Fragen der Kichen zu klären. Der König ist mit seinen Fürsten und Provinzstatthaltern anwesend wegen öffentlicher Gründe und um Streitigkeiten zu schlichten. Er hört die Gesandtschaften der Bulgaren und Slaven an und spricht sie frei. Anschließend kehrt er nach Bayern zurück.]]
 
=== Anmerkung ===
 
[[Anmerkung::Die Synodalbeschlüsse, großenteils Wiederholung der Beschlüsse von 847 (RI I n. 1388c) oder älterer Satzungen, mit der Datierung a. inc. 852 (ursprünglich 850) ind. XV regis Hlud. XVIII, mense oct. die tertio MGH LL 1, S. 410 = Migne 138, 579, MGH Capit. 2, S. 185 e cod. s. IX-X. weisen ind. und a. reg. unter der Voraussetzung, dass sie nach derselben Epoche wie in der königlichen Kanzlei und noch dazu genauer, als es hier üblich war, berechnet sind, auf das Jahr 851, so können bei der Verlässlichkeit, welche die Ann. Fuld. auszeichnet und die für ein so naheliegendes und für sie wichtiges Ereignis umso mehr ins Gewicht fällt, mit Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,360 n. 1 gegen die Annahmen von Pertz l. c., Sickel Beitr. I Wiener SA. 36,384, Wilmans Kaiserurk. 1,117 das Jahr 852 als gesichert betrachtet werden. Die Liste der anwesenden Bischöfe (Erzbischof Liupramm von Salzburg, 14 Bischöfe, 4 Chorbischöfe) und Äbte (Grimald von St. Gallen, der Kanzler Ratleih, Abt von Seligenstadt und Hatto von Fulda) an der Spitze der Synodalbeschlüsse.]]
 
=== Quellenbeleg ===
 
#[[Quelle::Ann. Fuld.]]  a. 852, S.41f.
 
 
=== Erwähnte Personen ===
 
----
<div class="grid">
 
*'''[[Name::Hrabanus Maurus]]''' {{#ask:[[~*Hrabanus Maurus*]] [[Kategorie:Person]]
|mainlabel=-
|?Funktion=
|?Institution=
|format=plain
}}
 
*'''[[Name::Bischöfe und Äbte Ostfrankens]]''' {{#ask:[[~*Bischöfe und Äbte Ostfrankens*]] [[Kategorie:Person]]
|mainlabel=-
|?Funktion=
|?Institution=
|format=plain
}}
 
*'''[[Name::Fürsten]]''' {{#ask:[[~*Fürsten*]] [[Kategorie:Person]]
|mainlabel=-
|?Funktion=
|?Institution=
|format=plain
}}
 
</div>
 
 
=== Güter ===
 
----
<div class="grid">
 
</div>
                         
{{#display_map:
 
| zoom=7
}}
 
[[Category:Erzählende Quelle]] [[Category:Herrscherakt]]

Aktuelle Version vom 7. Juni 2021, 10:07 Uhr

Teilprojekt 02 - TP Becher/Dohmen

Informationen

Herrscher Ludwig der Deutsche
Quelle
Quellentyp Erzählende Quelle
Kontext
Datum 852, 3. Okt.
Region Lotharingien
Ort Mainz

{{#display_map:Mainz ~Ort~ Mainz; {{#geocode: location=Mainz}}, | zoom=7 }}

Quelle

Beschreibung

Ein Reichstag und eine Synode finden unter Vorsitz des Erzbischofs Hraban von Mainz in Beisein aller Bischöfe und Äbte Ostfrankens, Bayerns und Sachsens, um Fragen der Kichen zu klären. Der König ist mit seinen Fürsten und Provinzstatthaltern anwesend wegen öffentlicher Gründe und um Streitigkeiten zu schlichten. Er hört die Gesandtschaften der Bulgaren und Slaven an und spricht sie frei. Anschließend kehrt er nach Bayern zurück.

Anmerkung

Die Synodalbeschlüsse, großenteils Wiederholung der Beschlüsse von 847 (RI I n. 1388c) oder älterer Satzungen, mit der Datierung a. inc. 852 (ursprünglich 850) ind. XV regis Hlud. XVIII, mense oct. die tertio MGH LL 1, S. 410 = Migne 138, 579, MGH Capit. 2, S. 185 e cod. s. IX-X. weisen ind. und a. reg. unter der Voraussetzung, dass sie nach derselben Epoche wie in der königlichen Kanzlei und noch dazu genauer, als es hier üblich war, berechnet sind, auf das Jahr 851, so können bei der Verlässlichkeit, welche die Ann. Fuld. auszeichnet und die für ein so naheliegendes und für sie wichtiges Ereignis umso mehr ins Gewicht fällt, mit Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,360 n. 1 gegen die Annahmen von Pertz l. c., Sickel Beitr. I Wiener SA. 36,384, Wilmans Kaiserurk. 1,117 das Jahr 852 als gesichert betrachtet werden. Die Liste der anwesenden Bischöfe (Erzbischof Liupramm von Salzburg, 14 Bischöfe, 4 Chorbischöfe) und Äbte (Grimald von St. Gallen, der Kanzler Ratleih, Abt von Seligenstadt und Hatto von Fulda) an der Spitze der Synodalbeschlüsse.

Quellenbeleg

  1. Ann. Fuld. a. 852, S.41f.


Erwähnte Personen



Güter



{{#display_map:

| zoom=7 }}