Adventius: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 31. Mai 2021, 14:33 Uhr
Funktion | Bischof |
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Institution | Metz |
Ort | |
Region | Austrasien |
zeitliche Einordnung | 858 - 875 |
Alternativnamen/Quellenbezeichnung
Aduentius
Informationen
Erwähnungen (Anzahl: 8)
ID | Quellentyp | Datum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet. | Region | Orte (Auszug) | Beschreibung | Güter (Auszug) | weitere Quellen |
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LdD-1106 | Erzählende Quelle | 869 JL | o.A. | o.A. | Karl der Kahle nimmt das Reich Lothars II. in Besitz: als er in Senlis sichere Kunde vom Tod Lothars (8. August) erhalten hat, eilt er nach Attigny. Hier trifft ihn eine Botschaft lothringischer Bischöfe und Großen, die ihn auffordern lassen, die Grenze nicht zu überschreiten, bevor er sich nicht mit Ludwig über die Teilung geeinigt haben würde; eine größere Anzahl derselben lässt ihm entbieten, möglichst rasch nach Metz zu kommen, mit der Versicherung, dass sie sich auf dem Weg dahin oder in Metz einfinden würden. Karl leistet dieser 'annehmbareren' Aufforderung folge. Über Verdun, wo 'sehr viele' lothringische Große und die Bischöfe Hatto von Verdun und Arnulf von Toul ihm die Huldigung leisten, kommt er am 5. September nach Metz. Hier huldigen ihm die Bischöfe Adventius von Metz und Franco von Lüttich und andere. Am 9. September wird er in der Stephanskirche daselbst von Hincmar von Reims gesalbt und von den Bischöfen gekrönt. Schon am 23. August schreibt Hincmar seinem Neffen, dass ihm von Karl der Befehl zugekommen sei, zum Wohle der heiligen Kirche und dem Frieden des Christenvolkes zusammen mit diesem in die entfernteren Teile der Gemeinde zu ziehen. Karl urkundet schon am 9. September für Metz. | Metz Senlis Attigny | Ann. Fuld. Regino Ann. Xant. Ann. Bert. (Hincm.) MGH Capit. Chr. S. Clem. Mett. Transl. S. Glodesindis |
LdD-1108 | Erzählende Quelle | 2 Februar 870 JL | Hessen | Frankfurt | Ludwig kommt nach seiner Genesung nach Frankfurt und nimmt die Huldigung von 'sehr vielen' der Großen Lothars II. entgegen, die ihn schon lange erwartet hatten und denen er die ihnen von Karl dem Kahlen entzogenen Lehen zurückgibt; manche folgen ihm, die sich früher Karl angeschlossen hatten. Unterdessen war Ludwig schon einer anderen Maßnahme Karls klug zuvorgekommen: Karl hatte für das seit Gunthars Absetzung ledige Erzbistum Köln Abt Hilduin von St. Bertin, einen Neffen Gunthars, bestimmt, ihn zum Priester auf den Titel des Petersdoms in Köln weihen lassen und in Begleitung des Bischofs Franco von Lüttich am 6. Januar nach Köln gesandt, um ihn mit Hilfe seiner Parteigänger ohne Wahl dort auf den erzbischöflichen Stuhl erheben zu lassen. Aber schon vor ihm war Erzbischof Liutbert von Mainz mit den Bischöfen Altfrid von Hildesheim, den Suffraganen von Köln Lupert von Münster, Theoderich von Minden, Egibert von Osnabrück und Odilbert von Utrecht im Auftrag Ludwigs in Deutz erschienen, hatte Klerus und Volk von Köln zur Wahl genötigt, den 'kanonisch' erwählten Priester Willibert am 7. Januar zum Bischof geweiht und in Köln installiert. Gunthar, der noch 869 einen Versuch gemacht hatte, sich in Köln festzusetzen, versteht sich nun bald zum Verzicht auf das Erzbistum. Willibert flüchtet sich mit seinen Anhängern vor Karl, der zornig gegen Köln heranzieht, über den Rhein. In Trier hatte Karl den Abt Bertolf von Mettlach, einen Neffen des Bischofs Adventius von Metz, zum Erzbischof bestellen lassen. Gegen Bertolf wird mit Zustimmung Ludwigs Walto, ein Mönch eines Klosters der Trierer Diözese, als Gegenbischof aufgestellt. | Trier Köln Frankfurt | Ann. Fuld. Flodoard Regino Ann. Xant. MGH Epp. G. ep. Trev. Folcwini G. abb. s. Bert. Ann. Blandini. |
LdD-2018 | Erzählende Quelle | 859 JL | o.A. | o.A. | Ludwig führt Unterhandlungen mit Karl dem Kahlen und Lothar II. zum Zwecke der Aussöhnung. In Metz tritt am 28. Mai eine Synode zusammen, um über die Nachsicht des Königs Ludwig gegenüber den Aufrühern und die Ausschweifungen, die er im Reich seines Bruders beging, zu verhandeln. Sie bevollmächtigt die Erzbischöfe Hincmar von Reims, Gunthar von Köln, Wenilo von Rouen, die Bischöfe Herluin von Coutances, Hildegar von Meaux, Adventius von Metz, Abbo von Auxerre, Hincmar von Laon und Erchenraus von Châlons sur Marne mit Zustimmung Karls und Lothars, welche sie zum Frieden gemahnt hätten, mit Ludwig zu verhandeln. Sie fordert Reue über das in ihren Diözesen angerichtete Übel, Bekenntnis der Schuld und das Gelöbnis, was er Übles getan, wieder gut zu machen, möglichst baldige Zusammenkunft mit Karl und Lothar zur Herstellung des Friedens und Verzeihung für die, welche sich gegen ihn verfehlt haben, das Versprechen, nie mehr ein solches Unheil über die Kirche und Christenheit zu bringen, sich von den 'Verworfenen', die sich in seinen Schutz begeben haben, loszusagen und sie gemäß den Vereinbarungen von Meersen bei der nächsten Zusammenkunft mit Karl und Lothar auszuliefern, die Kirche, welche in seinem und ihren Reichen nur eine sei, und ihre Privilegien in Zukunft nach Kräften zu schützen. Die Synode erklärt, dass sie, obwohl die begangenen Verbrechen eine vieljährige Buße verdienten, Milde walten lassen wolle und ihre Bevollmächtigten Ludwig, wenn er diese Bedingungen annehme, absolvieren könnten, sonst aber jede Gemeinschaft mit ihm meiden sollten, wie eine Erneuerung dessen, was er getan, die volle kirchliche Ahndung finden werde und jede andere erschlichene oder erpresste Abmachung ungültig sei. | Metz Meersen | Ann. Fuld. MGH Capit. MGH LL |
LdD-2029 | Erzählende Quelle | 7 Juni 860 JL | Lotharingien | Koblenz | Unter Mitwirkung der am 5. Juni in der Kastorkirche zusammengetretenen Bischöfe und Großen der drei Reiche (aus Ludwigs Reich die Bischöfe Altfrid von Hildesheim, Salomon von Konstanz, Theuderich von Minden, Liutbert von Münster, Gebahard von Speyer und Abt Witgar; aus Karls Reich nur Hincmar von Reims und Christian von Auxerre, ein geborener Alamanne, und Abt Vulfad; aus Lothars Reich Gunthar von Köln, Adventius von Metz, Hatto von Verdun, Franco von Lüttich) schließen die Brüder Frieden. Ludwig schwört Karl und seinen Neffen Ludwig, Lothar und Karl, soweit sie ihn unterstützen und sie es verlangen, ein treuer Berater und Helfer zu sein zur Behauptung ihrer Reiche und sie in keiner Weise zu schädigen, wenn sie ihm die gleiche Zusage leisten und einhalten. Den gleichen Eid leistet Karl. Die von den Bischöfen und Großen 'angenommenen' Kapitula sind größtenteils Wiederholung der Beschlüsse von Meersen. Diese Erklärungen gibt Karl in romanischer, sie zum größten Teil aber in deutscher Sprache wiederholend, und fügt auf Ludwigs Aufforderung mit erhobener Stimme in romanischer Sprache das Versprechen hinzu, dass er allen, welche sich Ludwig angeschlossen, volle Amnestie gewähre und ihnen ihr Eigengut, auch den von seinem Vater geschenkten Besitz mit Ausnahme der von ihm selbst Geschenkten belasse, wenn sie sich eidlich verpflichten, fortan in seinem Reich Ruhe zu halten, unter der Voraussetzung, dass auch Ludwig denen, welche ihn in der Zeit der Not unterstützt hatten, das in seinem Reich gelegene Eigengut belasse, und erklärt seine Bereitwilligkeit betreffs des von ihm geschenkten Eigenguts und der Lehen jener, die zu ihm zurückkehren, sich mit seinem Bruder ins Einvernehmen zu setzen. Lothar erklärt in deutscher Sprache seine Zustimmung zu den Beschlüssen und verspricht sie zu beachten. Karls romanische Schlussrede mahnt nochmals zum Frieden. Mit Wenilo von Sens hatte sich Karl schon 859 ausgesöhnt. | Meersen | Ann. Fuld. Ann. Bert. (Prud.) MGH Capit. Adnunt. Kar. Hincmar Extemp. admonitio Mansi |
LdD-2214 | Urkunde | 23 November 875 JL | Lotharingien | Metz | Ludwig restituiert dem Kloster St. Arnulf bei Metz, in dem sein Vater begraben liegt, auf die nach dem Ableben des Bischofs Adventius ihm vorgetragene Klage der Mönche über den Mangel am notwendigen Bedarf, da die Kirche (von Metz) in seiner Hand war, mit Zustimmung und Beirat des Erzbischofs Bertulf von Trier und der übrigen Getreuen die Kapelle in der Villa Remilly mit der Zehntung und verleiht ihnen das Schiffahrtsrecht auf der Mosel, für Unterhalt und Kleidung der Kanoniker. | Remilly | MGH DD LD |
LdD-2215 | Urkunde | 25 November 875 JL | Lotharingien | Metz | Ludwig restituiert und bestätigt dem Kloster der hl. Glossinde (in Metz) auf die nach dem Ableben des Bischofs Adventius ihm vorgetragene Klage der Nonnen über den Mangel am notwendigen Bedarf und auf Bitte des Klosterpropstes Teutfrid und der übrigen Getreuen, da das Bistumsgut in seiner Hand war, 36 widerrechtlich entrissene Villen mit Kirchen und Zehnten für Unterhalt und Kleidung. | Hayingen Hageville Fleury | MGH DD LD |
LdD-2216 | Urkunde | 875 JL | Lotharingien | Metz | Ludwig restituiert dem Kloster Gorze auf die nach dem Ableben des Bischofs Adventius vorgetragene Klage der Mönche über den Mangel am notwendigen Bedarf, da die Kirche (von Metz) in seiner Hand war, nach Beirat des Erzbischofs Bertulf von Trier die Villa Moivron für Unterhalt und Kleidung. | Miovron | MGH DD LD |
LdD-7775 | Urkunde | Metz | Ludwig gibt dem Nonnenkloster der hl. Glossinde (in Metz) Besitzungen zurück. | Hayingen Hageville Fleury | MGH DD LD |