Semantische Suche

Zur Navigation springen Zur Suche springen
 QuellenbelegBeschreibung
LdD-1089Ann. Fuld.Ludwig kehrt nach dem Ende der Beratung zu den Seinen zurück.
LdD-1090MGH DD LDLudwig gestattet dem Bischof Samuel von Worms als Abt von Lorsch und seinen Nachfolgern und ihren Vögten, Hörige und Land bis zu drei Mansen, darüber hinaus jedoch nur mit seiner Genehmigung, mit Edlen zu tauschen.
LdD-1091MGH DD LDLudwig verleiht den Mönchen von Altaich das Recht, nach dem Tode des jetzigen Leiters, des Bischofs Gozbald von Würzburg, den Abt aus ihrer Mitte zu wählen.
LdD-1092MGH DD LDLudwig verleiht die Kapelle in Inzing an den Diakon Engildeo zu lebenslänglicher Nutznießung mit der Bestimmung, dass dieselbe nach Engildeos und seiner Mutter Tod an Passau, dessen Kirche und dessen Bischof Hartwig in deren Besitz eingewiesen wird, heimfalle.
LdD-1093Ann. Fuld.
Ann. Bert. (Prud.)
Ludwig sendet seinen Sohn Ludwig III. den Jüngeren mit einem Heer gegen die aufständischen Böhmen, der dieselben unterwirft und zwingt, durch Gesandte um Frieden zu bitten und Geiseln zu stellen.
LdD-1094Ann. Fuld.
Ann. Bert.
Flodoard
Ann. Xant.
V. Anskarii
Ann. Lamberti
Migne
Ann. Hildesh.
Ludwig empfängt bei einer allgemeinen Reichsversammlung Gesandte seiner Brüder, der Normannen und Slaven. Die Vasallen des Erzbischofs Raban, welche öffentlich der Verschwörung gegen ihn überführt worden waren, söhnen sich mit diesem aus. Ludwig sendet eine Abordnung von Gesandten an seinen Bruder Lothar nach Diedenhofen, um eine Aussöhnung mit Gisalbert, der sich in diesem Jahr unter seinen Schutz gestellt hatte, zu erwirken. Um die freundlichen Beziehungen zu den Normannen machte sich Anskar verdient. Gleichzeitig tagt eine Synode unter Hrabans Vorsitz, welche die Prädestinationslehre des Mönchs Gotschalk in Beisein Ludwigs verurteilt; Gotschalk wird öffentlich gegeißelt und als unverbesserlich auf Befehl des Königs mit seinen Genossen seinem Metropoliten Hincmar von Reims zur Einsperrung zugesandt, nachdem er sich eidlich hatte verpflichten müssen, nicht mehr in das Reich Ludwigs zurückzukehren.
LdD-1095MGH DD LDLudwig bestätigt der Kirche von Osnabrück, nachdem er auf die frühere Klage des Bischofs Egibert, sein Bistum sei von dem Grafen Cobbo und dem Schwedenbischof Gozbert während ihrer Amtsverwaltung nach der Flucht Gefwins im Besitz der Zehnten verkürzt worden und verkürzt geblieben, ihn und dessen Gegner auf den Reichstag nach Frankfurt vorgeladen hatte, laut der dort vor ihm und den Fürsten verlesenen Urkunde seines Großvaters Karls des Großen Exemption von jeder Gerichtsbarkeit, in ihrer Sprache Obarzala geheißen, und die Zehnten im Bereich der Diözese, eine von den Vorwerk genannten Frongütern der Mönche und Nonnen (Corvey und Herford) ausgenommen, die sein Vater vom Bistum eingetauscht und an seine Klöster gegeben hatte, während deren Hörige, Freie und Kolonen wie im übrigen Sachsen gemäß der Satzung Karls den Zehnten an das Bistum zu entrichten haben. 
LdD-1096MGH DD LDLudwig tut den Grafen Lutolf, Christian und Hesso kund, dass er seinem Orator und Beichtvater, dem Mönch Rudolf, Vorstand der Klosterschule in Fulda, und dessen Amtsnachfolgern die Kolonen der Klostergüter mit dem bisher an den Königshof zu zahlenden Zins geschenkt habe, und erklärt diese frei von jeder anderen Steuer und Gerichtsbarkeit.
LdD-1098Ann. Bert. (Prud.)Ludwig trifft mit seinem Bruder Karl dem Kahlen zusammen.
LdD-1099MGH DD LDLudwig beurkundet, dass er seine Hörigen Helmmerat und Gozzila, welche er gegen drei Hörige von St. Regula eingetauscht, mit ihren Kindern freigelassen habe.