Lothar II.

Aus Macht und Herrschaft
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Funktion König
Institution Lotharingien
Ort
Region
zeitliche Einordnung 855 - 869

Alternativnamen/Quellenbezeichnung

Informationen

Erwähnungen (Anzahl: 41)

IDQuellentypDatum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet.RegionOrte (Auszug)BeschreibungGüter (Auszug)weitere Quellen
LdD-1101Erzählende Quelle869 JLo.A.o.A.Ludwig empfängt eine Gesandschaft von Lothar II., der für die Zeit seiner Abwesenheit sein Reich zu sichern bestrebt ist.Ann. Bert. (Hincm.)
LdD-1106Erzählende Quelle869 JLo.A.o.A.Karl der Kahle nimmt das Reich Lothars II. in Besitz: als er in Senlis sichere Kunde vom Tod Lothars (8. August) erhalten hat, eilt er nach Attigny. Hier trifft ihn eine Botschaft lothringischer Bischöfe und Großen, die ihn auffordern lassen, die Grenze nicht zu überschreiten, bevor er sich nicht mit Ludwig über die Teilung geeinigt haben würde; eine größere Anzahl derselben lässt ihm entbieten, möglichst rasch nach Metz zu kommen, mit der Versicherung, dass sie sich auf dem Weg dahin oder in Metz einfinden würden. Karl leistet dieser 'annehmbareren' Aufforderung folge. Über Verdun, wo 'sehr viele' lothringische Große und die Bischöfe Hatto von Verdun und Arnulf von Toul ihm die Huldigung leisten, kommt er am 5. September nach Metz. Hier huldigen ihm die Bischöfe Adventius von Metz und Franco von Lüttich und andere. Am 9. September wird er in der Stephanskirche daselbst von Hincmar von Reims gesalbt und von den Bischöfen gekrönt. Schon am 23. August schreibt Hincmar seinem Neffen, dass ihm von Karl der Befehl zugekommen sei, zum Wohle der heiligen Kirche und dem Frieden des Christenvolkes zusammen mit diesem in die entfernteren Teile der Gemeinde zu ziehen. Karl urkundet schon am 9. September für Metz.Metz
Senlis
Attigny
Ann. Fuld.
Regino
Ann. Xant.
Ann. Bert. (Hincm.)
MGH Capit.
Chr. S. Clem. Mett.
Transl. S. Glodesindis
LdD-1108Erzählende Quelle2 Februar 870 JLHessenFrankfurtLudwig kommt nach seiner Genesung nach Frankfurt und nimmt die Huldigung von 'sehr vielen' der Großen Lothars II. entgegen, die ihn schon lange erwartet hatten und denen er die ihnen von Karl dem Kahlen entzogenen Lehen zurückgibt; manche folgen ihm, die sich früher Karl angeschlossen hatten. Unterdessen war Ludwig schon einer anderen Maßnahme Karls klug zuvorgekommen: Karl hatte für das seit Gunthars Absetzung ledige Erzbistum Köln Abt Hilduin von St. Bertin, einen Neffen Gunthars, bestimmt, ihn zum Priester auf den Titel des Petersdoms in Köln weihen lassen und in Begleitung des Bischofs Franco von Lüttich am 6. Januar nach Köln gesandt, um ihn mit Hilfe seiner Parteigänger ohne Wahl dort auf den erzbischöflichen Stuhl erheben zu lassen. Aber schon vor ihm war Erzbischof Liutbert von Mainz mit den Bischöfen Altfrid von Hildesheim, den Suffraganen von Köln Lupert von Münster, Theoderich von Minden, Egibert von Osnabrück und Odilbert von Utrecht im Auftrag Ludwigs in Deutz erschienen, hatte Klerus und Volk von Köln zur Wahl genötigt, den 'kanonisch' erwählten Priester Willibert am 7. Januar zum Bischof geweiht und in Köln installiert. Gunthar, der noch 869 einen Versuch gemacht hatte, sich in Köln festzusetzen, versteht sich nun bald zum Verzicht auf das Erzbistum. Willibert flüchtet sich mit seinen Anhängern vor Karl, der zornig gegen Köln heranzieht, über den Rhein. In Trier hatte Karl den Abt Bertolf von Mettlach, einen Neffen des Bischofs Adventius von Metz, zum Erzbischof bestellen lassen. Gegen Bertolf wird mit Zustimmung Ludwigs Walto, ein Mönch eines Klosters der Trierer Diözese, als Gegenbischof aufgestellt.Trier
Köln
Frankfurt
Ann. Fuld.
Flodoard
Regino
Ann. Xant.
MGH Epp.
G. ep. Trev.
Folcwini G. abb. s. Bert.
Ann. Blandini.
LdD-1118Erzählende Quelle12 August 875 JLo.A.o.A.Kaiser Ludwig II. stirbt. Vor seinem Tod soll er Karlmann, den ältesten Sohn Ludwigs des Deutschen, als Nachfolger in der Kaiserwürde bezeichnet haben. Karl der Kahle, dem schon Hadrian II. 872 die Kaiserkrone in Aussicht gestellt hatte, trifft, als er vom Ableben des Kaisers erfahren hat, sogleich alle Anstalten zum Zug nach Italien und entsendet seinen Sohn Ludwig III. den Jüngeren und Streitkräfte in den ihm angefallenen Teil des Reichs Lothars. Päpstliche Legaten, die Bischöfe Gadericus von Velletri, Formosus von Porto und Johannes von Arezzo, überbringen ihm die Einladung des Papstes nach Rom zu kommen. Am 1. September bricht Karl nach Italien auf. Erst im September tritt in Pavia eine Versammlung der italienischen Großen mit der Kaiserin Angelberga zur Beratung über die Thronfolge zusammen, ohne eine Einigung zu erzielen. Es wird beschlossen, die beiden Könige, Karl den Kahlen und Ludwig den Deutschen, zu befragen und dieser Beschluss auch ausgeführt. Schon früher, wie es scheint, hatte die Kaiserin mit ihren Anhängern einen Boten an Karlmann entsendet, der diesem ihre Wünsche überbrachte. Von Karl fordert Ludwig mit seinen Söhnen gemäß dem Vertrag von Metz 'seinen Anteil' am Reich des Kaisers. An Karl selbst hatte Hincmar auf der Reise nach Italien nach dem Tod des Kaisers geschrieben, wie er jene Reise einrichten solle und wie er auf diese Herrschaft ordnungsgemäß verzichten solle.Rom
Pavia
Ann. Fuld.
Flodoard
Ann. Bert. (Hincm.)
MGH Capit.
Benedicti Chronicon
Andreae Berg. Hist.
Ep. Hincm. ad ep. et proc. prov. Rhem.
Ep. Hincmari ad Hludow. Balbum
Ep. Ad ep. Et proc. Dioec. Rhem.
LdD-1955Erzählende Quelle855 JLHessenFrankfurtLothar II. wird durch die Großen seines Reichs mit Zustimmung Ludwigs zum König erhoben.Ann. Fuld.
Ann. Bert. (Prud.)
LdD-1969Erzählende QuelleFebruar 857 JLLotharingienKoblenzLudwig trifft sich mit Lothar II.Ann. Fuld.
Adnunt. Kar.
LdD-1992Erzählende QuelleMai 858 JLLotharingienKoblenzLothar erscheint trotz seiner Zusage nicht in Koblenz, noch sendet er jemanden von den Seinen, er war derweil ein Bündnis mit Karl dem Kahlen eingegangen.KoblenzAnn. Fuld.
LdD-2007Erzählende QuelleNovember 858 JLFranzienAttignyLudwig schließt ein Bündnis mit Kaiser Lothar II., den angeblich Bischof Wenilo 'durch Lügen' von Karl dem Kahlen abtrünnig gemacht hat. Dieser nimmt an den Beratungen über die Sicherung des eroberten Landes hervorragenden Anteil und bietet nicht nur seinen ganzen Einfluss auf, um die Bischöfe für Ludwig zu gewinnen, sondern veranlasst auch, diesen nach einem Beschluss seiner westfränkischen Parteigänger von den Getreuen Karls den Treueid zu fordern. Wenilo erhält dafür die urkundliche Schenkung der Abtei St. Colombe in Sens und Mandate an die Königsboten Ecchard und Teodorich, ihn in den Besitz der Abtei einzuweisen und ihn, was nur ein Kronrecht ist, aus der Mauer der Burg in Melun Steine brechen zu lassen, endlich für seinen Verwandten Tordolt das Bistum Bayeux. An die westfränkischen Bischöfe erlässt Ludwig die schriftliche Aufforderung sich am 25. November in Reims einzufinden, um mit ihm und seinen Getreuen 'über die Wiederherstellung der dortigen Kirche und über das Wohlergehen des christlichen Volkes' zu beraten. Das von Hincmar im Namen der Bischöfe der Metropolen Reims und Rouen verfasste und durch den Erzbischof Wenilo von Rouen und Bischof Erchanraus von Châlons-sur-Marne Ludwig im November nach Attigny überbrachte Synodalschreiben von Quierzy lehnt das Erscheinen der Bischöfe ab aufgrund der Kürze der Zeit und des ungeeigneten Ortes, es verweist den deutschen König auf die früheren Botschaften der Bischöfe, deren Erfolglosigkeit die Redlichkeit seiner jetzigen Absicht in Frage stelle, und, Vorwand und Beweggrund seines Einbruchs beleuchtend, auf die dem angeblichen friedlichen Zweck widerstreitenden Plünderungen, während er und seine westfränkischen Parteigänger besser die Waffen gegen die Normannen wenden würden und in den von ihnen ausgesogenen Gegenden selbst die vor den Heiden Flüchtenden keine Zuflucht finden könnten. Es fordert ihn auf, wenn er wirklich die Kirche schützen wolle, deren Privilegien und Immunitäten zu achten, die von Karl teils leichtsinnig, teils aus Not an Laien verliehenen Klöster ganz ihrem geistlichen Beruf zurückzugeben, da er ja selbst seine Brüder oft daran gemahnt, die Beschlüsse von Yütz bei Diedenhofen angenommen, jene von Meersen durch seine Unterschritt bestätigt habe, für die Disziplin und den Bedarf der Klöster sowie für die Fremdenherbergen Sorge zu tragen. Es mahnt ihn an seine königlichen Pflichten, die Bestellung rechtlicher Beamten und Verwalter der Krongüter, damit er mit deren Einkünften für seinen Hof und die fremden Gesandtschaften ausreiche und nicht nötig habe, im Land herumziehend von der Geistlichkeit und den Grafen größere Leistungen zu fordern und das Volk zu bedrücken, an die Verpflichtung, die gebannten Großen zur Genugtuung zu zwingen, etwaigen Verkehr mit ihnen zu sühnen. Es erklärt, dass sie, da es sich um eine Angelegenheit der ganzen cisalpinischen Kirche handle, bereit seien, zu gelegener und ruhiger Zeit mit ihren übrigen Amtsbrüdern, besonders jenen, welche Karl zum König gesalbt hatten, zur Synode zusammenzutreten und deren Beschlüsse unter seiner Obhut auszuführen. Es betont ihren friedlichen Beruf, dass sie gerade als Bischöfe nicht wie die Weltleute jedem beliebigen die Huldigung leisten dürften, sondern den Eid höher halten müssten, dass nur ihr Wort, nicht das jener Hochverräter maßgebend sein könne. Wie er in seinem Schreiben befohlen, würden sie mit Fasten, Gebeten und Prozessionen auch für ihn zu Gott flehen, damit er baldmöglichst dem gefährlichen Sturm gebiete und die Ruhe zurückkehre. Hincmar lässt dieses Schreiben Karl durch seinen gleichnamigen Neffen, der mit demselben in Burgund weilt, überreichen.Diedenhofen
Attigny
Châlons sur Marne
MGH Capit.
Prud. Ann.
Lib. proclam. adv. Wenilonem
LdD-2013Erzählende Quelle15 Januar 859 JLLaongauLudwig ist auf der Flucht vor dem unerwarteten Überfall Karls, von seinen Parteigängern verlassen und fast allein. Wenilo von Sens verweigerte Karl, als er nahe bei Sens gegen Ludwig zog, um seine Herrschaft wiederzuerlangen, jede Unterstützung. Karl ist nach Ludwigs Flucht unbestritten Herr seines Landes, schon am 12. Februar erneuert er zu Warq das Bündnis mit Lothar, Ludwigs Parteigänger werden wegen Hochverrats durch Einziehung der Lehen und Güterkonfiskation, Adalard durch den Verlust der Abtei St. Bertin, bestraft.St. Bertin
Sens
Warq
Ann. Fuld.
Regino
Ann. Bert. (Prud.)
J. Scottus De Christo crucifixo
Folcwini G. abb. s. Bertini
Lib. proclam. adv. Wenilonem
Heinrici Mirac. s. Germ.
Hincmar Ad episc. et proceres prov. Rem.
LdD-2018Erzählende Quelle859 JLo.A.o.A.Ludwig führt Unterhandlungen mit Karl dem Kahlen und Lothar II. zum Zwecke der Aussöhnung. In Metz tritt am 28. Mai eine Synode zusammen, um über die Nachsicht des Königs Ludwig gegenüber den Aufrühern und die Ausschweifungen, die er im Reich seines Bruders beging, zu verhandeln. Sie bevollmächtigt die Erzbischöfe Hincmar von Reims, Gunthar von Köln, Wenilo von Rouen, die Bischöfe Herluin von Coutances, Hildegar von Meaux, Adventius von Metz, Abbo von Auxerre, Hincmar von Laon und Erchenraus von Châlons sur Marne mit Zustimmung Karls und Lothars, welche sie zum Frieden gemahnt hätten, mit Ludwig zu verhandeln. Sie fordert Reue über das in ihren Diözesen angerichtete Übel, Bekenntnis der Schuld und das Gelöbnis, was er Übles getan, wieder gut zu machen, möglichst baldige Zusammenkunft mit Karl und Lothar zur Herstellung des Friedens und Verzeihung für die, welche sich gegen ihn verfehlt haben, das Versprechen, nie mehr ein solches Unheil über die Kirche und Christenheit zu bringen, sich von den 'Verworfenen', die sich in seinen Schutz begeben haben, loszusagen und sie gemäß den Vereinbarungen von Meersen bei der nächsten Zusammenkunft mit Karl und Lothar auszuliefern, die Kirche, welche in seinem und ihren Reichen nur eine sei, und ihre Privilegien in Zukunft nach Kräften zu schützen. Die Synode erklärt, dass sie, obwohl die begangenen Verbrechen eine vieljährige Buße verdienten, Milde walten lassen wolle und ihre Bevollmächtigten Ludwig, wenn er diese Bedingungen annehme, absolvieren könnten, sonst aber jede Gemeinschaft mit ihm meiden sollten, wie eine Erneuerung dessen, was er getan, die volle kirchliche Ahndung finden werde und jede andere erschlichene oder erpresste Abmachung ungültig sei.Metz
Meersen
Ann. Fuld.
MGH Capit.
MGH LL
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