fa 法(V)
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Teilprojekt | 16 - TP Schwermann |
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Sprache | Altchinesisch |
Wortfeld | Herrschaftseliten |
Lexem
Lexem | Wortart | Übersetzung | Anmerkung |
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fa 法 | V | sich zum Vorbild nehmen, nachahmen |
Zugehörige Kollokationen
Keine Vorkommen gefunden
Belegstellen
Quelle de | Quelle zh | Zitat | Übersetzung |
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Hanfeizi, „You du“; Hanfeizi jijie 1998, S. 32-33 | 韓非子, „有度“; 韓非子集解 1998, 三二-三三頁 | 故審得失有法度之制者加以群臣之上,則主不可欺以詐偽;審得失有權衡之稱者以聽遠事,則主不可欺以天下之輕重。 | Hat man folglich ein System (zhi 制(N)) von Gesetzen (fa 法) zur Abschätzung von Gewinn und Verlust und wendet diese auf die Minister (chen 臣(N)) an, dann kann der Herrscher (zhu 主(N)) nicht durch Betrug oder Täuschung irregeführt werden. Hat man einen Standard von Gewichten für das Wiegen von Gewinn und Verlusten, um es auf ferne Angelegenheiten anzuwenden, dann kann der Herrscher (zhu 主(N)) nicht durch die Maßstäbe der Welt (tian xia 天下(N)) irregeführt werden. |