Shuoyuan, „Zhigong“; Shuoyuan jiaozheng 1987, S. 359
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Teilprojekt | TP Schwermann |
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Werk | ?? |
Sprache | Altchinesisch |
Quellenangabe Deutsch | Shuoyuan, „Zhigong“; Shuoyuan jiaozheng 1987, S. 359 |
Quellenangabe Altchinesisch | 說苑, „至公“; 說苑校證 1987, 三五九頁 |
Zitat
今吾族犯法甚明,而使廷理因緣吾心而釋之,是吾不公之心,明著於國也。執一國之柄而以私聞,與吾生不以義,不若吾死也。
Übersetzung
Nun hat [jemand aus] meiner Familie eindeutig das Gesetz fa 法(N) überschritten und Tingli dazu gebracht, ihn um meinetwillen zu verschonen. Das bedeutet, dass mein eigennütziges Interesse im [gesamten] Land guo 國 / yu 域(N) zu sehen sein wird. Hält man die Schalthebel bing 柄/秉(N) eines gesamten Landes guo 國 / yu 域(N) in den Händen und macht von sich durch Eigennützigkeit hören, dann ist es mir lieber zu sterben als durch Unrecht zu leben.