Shuoyuan, „Zhigong“; Shuoyuan jiaozheng 1987, S. 359: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Macht und Herrschaft
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (1 Version importiert)
Zeile 1: Zeile 1:
{| class="wikitable" style="margin-left: auto; margin-left: 0px; text-align:left;"
 
{| class="wikitable" style="margin-left: auto; margin-left: 100px;  text-align:left;  float: right;  margin-bottom: 50px;  width:600px"
|-
! colspan="2" style="width:200px" | Werk
|-
! style="width:200px" | Titel
| [[Werkstitel::...]]
|-
! Verfasser*in
| [[Verfasser::...]]
|-
! Abfassungsjahr/-zeitraum
| [[Abfassungsjahr/-zeitraum::...]]
|-
! Berichtzeitraum
| [[Berichtzeitraum::...]]
|-
! geographischer Raum
| [[geographischer Raum::...]]
|-
! Sprache(n)
| [[Sprache::...]]
|-
! colspan="2" | Ausgabe/Edition
|-
! Titel
| [[Editionstitel::...]]
|-
! Herausgeber*in/Editor*in
| [[Herausgeber Editor::...]]
|-
! Übersetzer*in
| [[Übersetzer::...]]
|-
! Erscheinungsjahr
| [[Erscheinungsjahr::...]]
|-
! Erscheinungsort
| [[Erscheinungsort::...]]
|-
! Verlag
| [[Verlag::...]]
|-
! Reihe
| [[Reihe::...]]
|-
! ISBN
| [[ISBN::...]]
|-
! Onlinezugriff (URL)
| [[Onlinezugriff::...]]
|-
! Sprache(n)
| [[Sprache::...]]
|-
! Kurztitel
| [[Kurztitel::...]]
|}
 
 
 
{| class="wikitable" style="margin-left: auto;  margin-left: 0px; text-align:left"
|-
! Teilprojekt
! Teilprojekt
|| [[gehört zu Teilprojekt::Herrschaftssicherung durch Konsensorientierung: Die Institutionalisierung von Kritik in China von der Antike bis in die frühe Kaiserzeit|16 - TP Schwermann]]
| [[gehört zu Teilprojekt::Herrschaftssicherung durch Konsensorientierung: Die Institutionalisierung von Kritik in China von der Antike bis in die frühe Kaiserzeit|16 - TP Schwermann]]
|-
! Werk
|| [[entnommen aus::??]]
|-
|-
! Sprache
! Sprache
|| [[Sprache::Altchinesisch]]
| [[Sprache::Altchinesisch]]
|-
|-
! Quellenangabe Deutsch
! Quellenangabe Deutsch
|| [[hat Quellenangabe de::Shuoyuan, „Zhigong“; Shuoyuan jiaozheng 1987, S. 359]]
| [[Quellenangabe de::Shuoyuan, „Zhigong“; Shuoyuan jiaozheng 1987, S. 359]]
|-
|-
! Quellenangabe Altchinesisch
! Quellenangabe Altchinesisch
|| [[hat Quellenangabe zh::說苑, „至公“; 說苑校證 1987, 三五九頁]]
| [[Quellenangabe zh::說苑, „至公“; 說苑校證 1987, 三五九頁]]
|}
|}


== Zitat ==
== Zitat ==
{{#set:
{{#set:
enthält Text=今吾族犯法甚明,而使廷理因緣吾心而釋之,是吾不公之心,明著於國也。執一國之柄而以私聞,與吾生不以義,不若吾死也。
enthält Text=今吾族犯法甚明,而使廷理因緣吾心而釋之,是吾不公之心,明著於國也。執一國之柄而以私聞,與吾生不以義,不若吾死也。
Zeile 22: Zeile 82:
}}
}}


 


== Übersetzung ==
== Übersetzung ==
{{#set:
{{#set:
  hat Übersetzung=Nun hat [jemand aus] meiner Familie eindeutig das Gesetz ([[fa 法(N)]]) überschritten und Tingli dazu gebracht, ihn um meinetwillen zu verschonen. Das bedeutet, dass mein eigennütziges Interesse im [gesamten] Land ([[guo 國 / yu 域(N)]]) zu sehen sein wird. Hält man die Schalthebel ([[bing 柄/秉(N)]]) eines gesamten Landes ([[guo 國 / yu 域(N)]]) in den Händen und macht von sich durch Eigennützigkeit hören, dann ist es mir lieber zu sterben als durch Unrecht zu leben.  
  hat Übersetzung=Nun hat [jemand aus] meiner Familie eindeutig das Gesetz ([[fa 法(N)]]) überschrittenund Tingli dazu gebracht, ihn um meinetwillen zu verschonen. Das bedeutet, dass meineigennütziges Interesse im [gesamten] Land ([[guo 國 / yu 域(N)]]) zu sehen sein wird. Hältman die Schalthebel ([[bing 柄/秉(N)]]) eines gesamten Landes ([[guo 國 / yu 域(N)]]) in denHänden und macht von sich durch Eigennützigkeit hören, dann ist es mir lieber zu sterbenals durch Unrecht zu leben.
  |template=BySetTemplateSimpleValueOutput
  |template=BySetTemplateSimpleValueOutput
}}
}}
 
  [[Category:Belegstelle]]
 
 
[[Kategorie:Belegstelle]]

Version vom 15. Januar 2020, 21:50 Uhr

Werk
Titel ...
Verfasser*in ...
Abfassungsjahr/-zeitraum ...
Berichtzeitraum ...
geographischer Raum ...
Sprache(n) ...
Ausgabe/Edition
Titel ...
Herausgeber*in/Editor*in ...
Übersetzer*in ...
Erscheinungsjahr ...
Erscheinungsort ...
Verlag ...
Reihe ...
ISBN ...
Onlinezugriff (URL) ...
Sprache(n) ...
Kurztitel ...

 

Teilprojekt 16 - TP Schwermann
Sprache Altchinesisch
Quellenangabe Deutsch Shuoyuan, „Zhigong“; Shuoyuan jiaozheng 1987, S. 359
Quellenangabe Altchinesisch 說苑, „至公“; 說苑校證 1987, 三五九頁

Zitat

今吾族犯法甚明,而使廷理因緣吾心而釋之,是吾不公之心,明著於國也。執一國之柄而以私聞,與吾生不以義,不若吾死也。

 

Übersetzung

Nun hat [jemand aus] meiner Familie eindeutig das Gesetz (fa 法(N)) überschrittenund Tingli dazu gebracht, ihn um meinetwillen zu verschonen. Das bedeutet, dass meineigennütziges Interesse im [gesamten] Land (guo 國 / yu 域(N)) zu sehen sein wird. Hältman die Schalthebel (bing 柄/秉(N)) eines gesamten Landes (guo 國 / yu 域(N)) in denHänden und macht von sich durch Eigennützigkeit hören, dann ist es mir lieber zu sterbenals durch Unrecht zu leben.