Shuoyuan, „Zhigong“; Shuoyuan jiaozheng 1987, S. 359: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Januar 2020, 11:07 Uhr
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Teilprojekt | 16 - TP Schwermann |
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Sprache | Altchinesisch |
Quellenangabe Deutsch | Shuoyuan, „Zhigong“; Shuoyuan jiaozheng 1987, S. 359 |
Quellenangabe Altchinesisch | 說苑, „至公“; 說苑校證 1987, 三五九頁 |
Zitat
今吾族犯法甚明,而使廷理因緣吾心而釋之,是吾不公之心,明著於國也。執一國之柄而以私聞,與吾生不以義,不若吾死也。
Übersetzung
Nun hat [jemand aus] meiner Familie eindeutig das Gesetz (fa 法(N)) überschritten und Tingli dazu gebracht, ihn um meinetwillen zu verschonen. Das bedeutet, dass mein eigennütziges Interesse im [gesamten] Land (guo 國 / yu 域(N)) zu sehen sein wird. Hält man die Schalthebel (bing 柄/秉(N)) eines gesamten Landes (guo 國 / yu 域(N)) in den Händen und macht von sich durch Eigennützigkeit hören, dann ist es mir lieber zu sterben als durch Unrecht zu leben.