Ludwig der Stammler: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Macht und Herrschaft
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (1 Version importiert)
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 24: Zeile 24:




== Erwähnungen ==
<div style="margin-top:100px">
== Erwähnungen (Anzahl: {{#ask:[[Name::Ludwig der Stammler]]
| mainlabel=ID
|format = count
|default=''Keine Vorkommen gefunden''
}}) ==


{{#ask:[[Name::Ludwig der Stammler]]
{{#ask:[[Name::Ludwig der Stammler]]
Zeile 37: Zeile 42:
|limit=10
|limit=10
|default=''Keine Vorkommen gefunden''
|default=''Keine Vorkommen gefunden''
}}
}}</div>
 
{{#ask:
[[Datierung Beginn::>877]] [[Datierung Ende::<879]] [[gehört zu Teilprojekt::Consensus und fidelitas: Personale und transpersonale Elemente königlicher Macht und Herrschaft im ostfränkisch-deutschen Reich]]
|?Datierung Beginn
|?Datierung Ende
|sort=Datierung Beginn
|order=descending
|format=timeline
|timelinebands=YEAR,DECADE
|timelineposition=start
|limit=150
}}
 
{{#ask:[[Name::Ludwig der Stammler]]
| mainlabel = ID
|?Datum
|format=timeline
|timelinebands=YEAR,DECADE
|timelineposition=start
|default=''Keine Vorkommen gefunden''
}}


{{#set:gehört zu Teilprojekt=Consensus und fidelitas: Personale und transpersonale Elemente königlicher Macht und Herrschaft im ostfränkisch-deutschen Reich}}
{{#set:gehört zu Teilprojekt=Consensus und fidelitas: Personale und transpersonale Elemente königlicher Macht und Herrschaft im ostfränkisch-deutschen Reich}}
   [[Category:Person]]
   [[Category:Person]]

Aktuelle Version vom 31. Mai 2021, 14:35 Uhr

Funktion König
Institution Westfrankenreich
Ort
Region
zeitliche Einordnung 877 - 879

Alternativnamen/Quellenbezeichnung

Informationen

Erwähnungen (Anzahl: 1)

IDQuellentypDatum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet.RegionOrte (Auszug)BeschreibungGüter (Auszug)weitere Quellen
LdD-2029Erzählende Quelle7 Juni 860 JLLotharingienKoblenzUnter Mitwirkung der am 5. Juni in der Kastorkirche zusammengetretenen Bischöfe und Großen der drei Reiche (aus Ludwigs Reich die Bischöfe Altfrid von Hildesheim, Salomon von Konstanz, Theuderich von Minden, Liutbert von Münster, Gebahard von Speyer und Abt Witgar; aus Karls Reich nur Hincmar von Reims und Christian von Auxerre, ein geborener Alamanne, und Abt Vulfad; aus Lothars Reich Gunthar von Köln, Adventius von Metz, Hatto von Verdun, Franco von Lüttich) schließen die Brüder Frieden. Ludwig schwört Karl und seinen Neffen Ludwig, Lothar und Karl, soweit sie ihn unterstützen und sie es verlangen, ein treuer Berater und Helfer zu sein zur Behauptung ihrer Reiche und sie in keiner Weise zu schädigen, wenn sie ihm die gleiche Zusage leisten und einhalten. Den gleichen Eid leistet Karl. Die von den Bischöfen und Großen 'angenommenen' Kapitula sind größtenteils Wiederholung der Beschlüsse von Meersen. Diese Erklärungen gibt Karl in romanischer, sie zum größten Teil aber in deutscher Sprache wiederholend, und fügt auf Ludwigs Aufforderung mit erhobener Stimme in romanischer Sprache das Versprechen hinzu, dass er allen, welche sich Ludwig angeschlossen, volle Amnestie gewähre und ihnen ihr Eigengut, auch den von seinem Vater geschenkten Besitz mit Ausnahme der von ihm selbst Geschenkten belasse, wenn sie sich eidlich verpflichten, fortan in seinem Reich Ruhe zu halten, unter der Voraussetzung, dass auch Ludwig denen, welche ihn in der Zeit der Not unterstützt hatten, das in seinem Reich gelegene Eigengut belasse, und erklärt seine Bereitwilligkeit betreffs des von ihm geschenkten Eigenguts und der Lehen jener, die zu ihm zurückkehren, sich mit seinem Bruder ins Einvernehmen zu setzen. Lothar erklärt in deutscher Sprache seine Zustimmung zu den Beschlüssen und verspricht sie zu beachten. Karls romanische Schlussrede mahnt nochmals zum Frieden. Mit Wenilo von Sens hatte sich Karl schon 859 ausgesöhnt.MeersenAnn. Fuld.
Ann. Bert. (Prud.)
MGH Capit.
Adnunt. Kar.
Hincmar Extemp. admonitio Mansi