Gunthar: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Macht und Herrschaft
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Aktuelle Version vom 31. Mai 2021, 14:33 Uhr

Funktion Erzbischof
Institution Köln
Ort
Region Austrasien
zeitliche Einordnung 850 - 863

Alternativnamen/Quellenbezeichnung

Informationen

Erwähnungen (Anzahl: 6)

IDQuellentypDatum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet.RegionOrte (Auszug)BeschreibungGüter (Auszug)weitere Quellen
LdD-1108Erzählende Quelle2 Februar 870 JLHessenFrankfurtLudwig kommt nach seiner Genesung nach Frankfurt und nimmt die Huldigung von 'sehr vielen' der Großen Lothars II. entgegen, die ihn schon lange erwartet hatten und denen er die ihnen von Karl dem Kahlen entzogenen Lehen zurückgibt; manche folgen ihm, die sich früher Karl angeschlossen hatten. Unterdessen war Ludwig schon einer anderen Maßnahme Karls klug zuvorgekommen: Karl hatte für das seit Gunthars Absetzung ledige Erzbistum Köln Abt Hilduin von St. Bertin, einen Neffen Gunthars, bestimmt, ihn zum Priester auf den Titel des Petersdoms in Köln weihen lassen und in Begleitung des Bischofs Franco von Lüttich am 6. Januar nach Köln gesandt, um ihn mit Hilfe seiner Parteigänger ohne Wahl dort auf den erzbischöflichen Stuhl erheben zu lassen. Aber schon vor ihm war Erzbischof Liutbert von Mainz mit den Bischöfen Altfrid von Hildesheim, den Suffraganen von Köln Lupert von Münster, Theoderich von Minden, Egibert von Osnabrück und Odilbert von Utrecht im Auftrag Ludwigs in Deutz erschienen, hatte Klerus und Volk von Köln zur Wahl genötigt, den 'kanonisch' erwählten Priester Willibert am 7. Januar zum Bischof geweiht und in Köln installiert. Gunthar, der noch 869 einen Versuch gemacht hatte, sich in Köln festzusetzen, versteht sich nun bald zum Verzicht auf das Erzbistum. Willibert flüchtet sich mit seinen Anhängern vor Karl, der zornig gegen Köln heranzieht, über den Rhein. In Trier hatte Karl den Abt Bertolf von Mettlach, einen Neffen des Bischofs Adventius von Metz, zum Erzbischof bestellen lassen. Gegen Bertolf wird mit Zustimmung Ludwigs Walto, ein Mönch eines Klosters der Trierer Diözese, als Gegenbischof aufgestellt.Trier
Köln
Frankfurt
Ann. Fuld.
Flodoard
Regino
Ann. Xant.
MGH Epp.
G. ep. Trev.
Folcwini G. abb. s. Bert.
Ann. Blandini.
LdD-2018Erzählende Quelle859 JLo.A.o.A.Ludwig führt Unterhandlungen mit Karl dem Kahlen und Lothar II. zum Zwecke der Aussöhnung. In Metz tritt am 28. Mai eine Synode zusammen, um über die Nachsicht des Königs Ludwig gegenüber den Aufrühern und die Ausschweifungen, die er im Reich seines Bruders beging, zu verhandeln. Sie bevollmächtigt die Erzbischöfe Hincmar von Reims, Gunthar von Köln, Wenilo von Rouen, die Bischöfe Herluin von Coutances, Hildegar von Meaux, Adventius von Metz, Abbo von Auxerre, Hincmar von Laon und Erchenraus von Châlons sur Marne mit Zustimmung Karls und Lothars, welche sie zum Frieden gemahnt hätten, mit Ludwig zu verhandeln. Sie fordert Reue über das in ihren Diözesen angerichtete Übel, Bekenntnis der Schuld und das Gelöbnis, was er Übles getan, wieder gut zu machen, möglichst baldige Zusammenkunft mit Karl und Lothar zur Herstellung des Friedens und Verzeihung für die, welche sich gegen ihn verfehlt haben, das Versprechen, nie mehr ein solches Unheil über die Kirche und Christenheit zu bringen, sich von den 'Verworfenen', die sich in seinen Schutz begeben haben, loszusagen und sie gemäß den Vereinbarungen von Meersen bei der nächsten Zusammenkunft mit Karl und Lothar auszuliefern, die Kirche, welche in seinem und ihren Reichen nur eine sei, und ihre Privilegien in Zukunft nach Kräften zu schützen. Die Synode erklärt, dass sie, obwohl die begangenen Verbrechen eine vieljährige Buße verdienten, Milde walten lassen wolle und ihre Bevollmächtigten Ludwig, wenn er diese Bedingungen annehme, absolvieren könnten, sonst aber jede Gemeinschaft mit ihm meiden sollten, wie eine Erneuerung dessen, was er getan, die volle kirchliche Ahndung finden werde und jede andere erschlichene oder erpresste Abmachung ungültig sei.Metz
Meersen
Ann. Fuld.
MGH Capit.
MGH LL
LdD-2019Erzählende Quelle859 JLo.A.o.A.Ludwig empfängt die von der Metzer Synode abgesandten Erzbischöfe. Auf die Bitte des Königs, ihm zu verzeihen, wenn er irgendwie ihr Gemüt verletzt habe, erwidert Hincmar, dass sie ihm brächten, um was er bitte, und erklärt auf Mahnung Grimolds und der Bischöfe Theodorich von Minden und Salomo von Konstanz, dass er persönlich keinen Groll gegen ihn hege und ihm, was er gegen ihn gefehlt, vergeben habe; was aber gegen seine Kirche und das Volk Übles geschehen sei, gut zu machen, biete er ihm gern Rat und Hilfe, wenn es ihm genehm sei. Ludwig lässt sich in keine weiteren Erörterungen ein und lehnt, durch Gunthar von dem Inhalt ihrer Aufträge bereits unterrichtet, die Eröffnung derselben mit der Erklärung ab, dass er, da sie mit den fertigen Bedingungen kämen und er nur 2 oder 3 Bischöfe um sich habe, auf die Sache nicht eingehen könne, bevor er sich nicht mit seinen Bischöfen, ohne deren Rat er nichts getan habe, beraten hätte. Er wiederholt diese Erklärung, als sie noch darauf warteten, ihm gemäß ihrer Instruktion ihren 'Rat' geben zu können. Unmittelbar nach der Rückkunft der Gesandten tritt eine zahlreiche Synode der westfränkischen, lothringischen und burgundischen Bischöfe in Savonnière bei Toul zusammen; bei Karl dem Kahlen hatten sich hier auch dessen Neffen Lothar II. und Karl von Burgund als Bundesgenossen eingefunden. Am 14. Juni überreicht Karl der Synode seine Anklageschrift gegen Wenilo von Sens; diese bevollmächtigt die Erzbischöfe Remigius von Lyon, Wenilo von Rouen, Herard von Tours und Rodulf von Bourges mit der Fällung des Urteils und lädt den Angeklagten vor. An die Spitze der Beschlüsse stellt die Synode den Wunsch nach Herstellung des Friedens und der brüderlichen Eintracht zwischen Ludwig und Karl. Die Unterhandlungen werden fortgeführt, die Könige verständigen sich zu einer persönlichen Zusammenkunft.Metz
Savonnière bei Toul
Ann. Fuld.
Ann. Bert. (Prud.)
MGH Capit.
MGH LL
LdD-2029Erzählende Quelle7 Juni 860 JLLotharingienKoblenzUnter Mitwirkung der am 5. Juni in der Kastorkirche zusammengetretenen Bischöfe und Großen der drei Reiche (aus Ludwigs Reich die Bischöfe Altfrid von Hildesheim, Salomon von Konstanz, Theuderich von Minden, Liutbert von Münster, Gebahard von Speyer und Abt Witgar; aus Karls Reich nur Hincmar von Reims und Christian von Auxerre, ein geborener Alamanne, und Abt Vulfad; aus Lothars Reich Gunthar von Köln, Adventius von Metz, Hatto von Verdun, Franco von Lüttich) schließen die Brüder Frieden. Ludwig schwört Karl und seinen Neffen Ludwig, Lothar und Karl, soweit sie ihn unterstützen und sie es verlangen, ein treuer Berater und Helfer zu sein zur Behauptung ihrer Reiche und sie in keiner Weise zu schädigen, wenn sie ihm die gleiche Zusage leisten und einhalten. Den gleichen Eid leistet Karl. Die von den Bischöfen und Großen 'angenommenen' Kapitula sind größtenteils Wiederholung der Beschlüsse von Meersen. Diese Erklärungen gibt Karl in romanischer, sie zum größten Teil aber in deutscher Sprache wiederholend, und fügt auf Ludwigs Aufforderung mit erhobener Stimme in romanischer Sprache das Versprechen hinzu, dass er allen, welche sich Ludwig angeschlossen, volle Amnestie gewähre und ihnen ihr Eigengut, auch den von seinem Vater geschenkten Besitz mit Ausnahme der von ihm selbst Geschenkten belasse, wenn sie sich eidlich verpflichten, fortan in seinem Reich Ruhe zu halten, unter der Voraussetzung, dass auch Ludwig denen, welche ihn in der Zeit der Not unterstützt hatten, das in seinem Reich gelegene Eigengut belasse, und erklärt seine Bereitwilligkeit betreffs des von ihm geschenkten Eigenguts und der Lehen jener, die zu ihm zurückkehren, sich mit seinem Bruder ins Einvernehmen zu setzen. Lothar erklärt in deutscher Sprache seine Zustimmung zu den Beschlüssen und verspricht sie zu beachten. Karls romanische Schlussrede mahnt nochmals zum Frieden. Mit Wenilo von Sens hatte sich Karl schon 859 ausgesöhnt.MeersenAnn. Fuld.
Ann. Bert. (Prud.)
MGH Capit.
Adnunt. Kar.
Hincmar Extemp. admonitio Mansi
LdD-2060Erzählende Quelle864 JLo.A.o.A.Ludwig sendet den Bischof Salomon von Konstanz an Papst Nicolaus. Die Antwort des Papstes (Mai 864) rügt Ludwigs Konnivenz im Ehehandel Lothars, fordert offene Missbilligung desselben und entschiedenes Auftreten gegen Gunthar von Köln und Theutgaud von Trier, genehmigt die Vereinigung Bremens mit Hamburg, die Bestellung von Nachfolgern für die amtsunfähigen Bischöfe Erchanfrid von Regensburg und Hartwig von Passau, die Bitte um das Pallium für den Erzbischof Liudbert von Mainz, spricht seine Freude aus über die Aussicht der Bekehrung des Dänenkönigs Horich II. und des Bulgarenkönigs Bogoris, mit dem Ludwig bei der geplanten Zusammenkunft in Tuln Frieden schließen wolle, um dann gegen Rastislaw zu ziehen, und versichert, etwaigen Verdächtigungen Ludwigs nicht voreilig glauben schenken und ihm volle Gewogenheit wahren zu wollen.Hamburg
Bremen
Tuln
Jaffé Reg. pont.
Mansi
LdD-2128Erzählende Quelle870 JLo.A.o.A.Ludwig schreibt Papst Adrian unter Versicherung seiner Ergebenheit gegen die römische Kirche, dass er in der Sache seines Neffen, des Kaisers, ihr gemeinsames Interesse wahren wolle und einen Besuch des Papstes mit Freuden begrüße; er beschwert sich, dass der Papst in der Kölner Angelegenheit ihm widersprechenden Bescheid übersandt habe, einen günstigen vom 15. Juli durch seinen Boten, einen ungünstigen vom 27. Juni durch die päpstlichen Legaten, rechtfertigt, da Gunthar nach dem Schreiben des Papstes Nicolaus vom 7. Oktober 867 an Lothar unwiderruflich abgesetzt worden sei, die Besetzung des Kölner Stuhls und empfiehlt dem Papst und durch den Papst dem Kaiser seine Gesandten, welche 'seine Geheimnisse eröffnen' sollen.KölnMGH Epp.