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Aus Macht und Herrschaft
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== Quelle ==
 
=== Beschreibung ===
 
[[Beschreibung::Ludwig schließt ein Bündnis mit Kaiser Lothar II., den angeblich Bischof Wenilo 'durch Lügen' von Karl dem Kahlen abtrünnig gemacht hat. Dieser nimmt an den Beratungen über die Sicherung des eroberten Landes hervorragenden Anteil und bietet nicht nur seinen ganzen Einfluss auf, um die Bischöfe für Ludwig zu gewinnen, sondern veranlasst auch, diesen nach einem Beschluss seiner westfränkischen Parteigänger von den Getreuen Karls den Treueid zu fordern. Wenilo erhält dafür die urkundliche Schenkung der Abtei St. Colombe in Sens und Mandate an die Königsboten Ecchard und Teodorich, ihn in den Besitz der Abtei einzuweisen und ihn, was nur ein Kronrecht ist, aus der Mauer der Burg in Melun Steine brechen zu lassen, endlich für seinen Verwandten Tordolt das Bistum Bayeux. An die westfränkischen Bischöfe erlässt Ludwig die schriftliche Aufforderung sich am 25. November in Reims einzufinden, um mit ihm und seinen Getreuen 'über die Wiederherstellung der dortigen Kirche und über das Wohlergehen des christlichen Volkes' zu beraten. Das von Hincmar im Namen der Bischöfe der Metropolen Reims und Rouen verfasste und durch den Erzbischof Wenilo von Rouen und Bischof Erchanraus von Châlons-sur-Marne Ludwig im November nach Attigny überbrachte Synodalschreiben von Quierzy lehnt das Erscheinen der Bischöfe ab aufgrund der Kürze der Zeit und des ungeeigneten Ortes, es verweist den deutschen König auf die früheren Botschaften der Bischöfe, deren Erfolglosigkeit die Redlichkeit seiner jetzigen Absicht in Frage stelle, und, Vorwand und Beweggrund seines Einbruchs beleuchtend, auf die dem angeblichen friedlichen Zweck widerstreitenden Plünderungen, während er und seine westfränkischen Parteigänger besser die Waffen gegen die Normannen wenden würden und in den von ihnen ausgesogenen Gegenden selbst die vor den Heiden Flüchtenden keine Zuflucht finden könnten. Es fordert ihn auf, wenn er wirklich die Kirche schützen wolle, deren Privilegien und Immunitäten zu achten, die von Karl teils leichtsinnig, teils aus Not an Laien verliehenen Klöster ganz ihrem geistlichen Beruf zurückzugeben, da er ja selbst seine Brüder oft daran gemahnt, die Beschlüsse von Yütz bei Diedenhofen angenommen, jene von Meersen durch seine Unterschritt bestätigt habe, für die Disziplin und den Bedarf der Klöster sowie für die Fremdenherbergen Sorge zu tragen. Es mahnt ihn an seine königlichen Pflichten, die Bestellung rechtlicher Beamten und Verwalter der Krongüter, damit er mit deren Einkünften für seinen Hof und die fremden Gesandtschaften ausreiche und nicht nötig habe, im Land herumziehend von der Geistlichkeit und den Grafen größere Leistungen zu fordern und das Volk zu bedrücken, an die Verpflichtung, die gebannten Großen zur Genugtuung zu zwingen, etwaigen Verkehr mit ihnen zu sühnen. Es erklärt, dass sie, da es sich um eine Angelegenheit der ganzen cisalpinischen Kirche handle, bereit seien, zu gelegener und ruhiger Zeit mit ihren übrigen Amtsbrüdern, besonders jenen, welche Karl zum König gesalbt hatten, zur Synode zusammenzutreten und deren Beschlüsse unter seiner Obhut auszuführen. Es betont ihren friedlichen Beruf, dass sie gerade als Bischöfe nicht wie die Weltleute jedem beliebigen die Huldigung leisten dürften, sondern den Eid höher halten müssten, dass nur ihr Wort, nicht das jener Hochverräter maßgebend sein könne. Wie er in seinem Schreiben befohlen, würden sie mit Fasten, Gebeten und Prozessionen auch für ihn zu Gott flehen, damit er baldmöglichst dem gefährlichen Sturm gebiete und die Ruhe zurückkehre. Hincmar lässt dieses Schreiben Karl durch seinen gleichnamigen Neffen, der mit demselben in Burgund weilt, überreichen.]]
 
=== Anmerkung ===
 
[[Anmerkung::Siehe RI I n. 1287a. Auf diese Zusammenkunft mit Lothar bezieht sich auch die Stelle der Ep. Caris. c. 15 MGH Capit. 2, S. 438: Si sapientia vestra dignum iudicat loqui et tractare cum vicino rege eiusque fidelibus, secedente de ista parte regni domino nostro, fratre videlicet vestro (Carolo). Die Beschuldigung Wenilos, den Treueeid gefordert zu haben, ist jedenfalls mit Vorsicht aufzunehmen, da ja, wie der Bruderkrieg 840-842 zeigt, die Abnahme des Treueids die erste Maßregel zur Besitznahme eines Landes war, für welche Ludwig kaum noch eines Rats bedurfte. Zu den Nachrichten der Bischöfe siehe RI I n. 1435k, zum Probem der Plünderungen durch Ludwigs Heer RI I n. 1435i, die Beschlüsse von Yütz n. 1116a, die von Meersen n. 1131/n. 1145a. Flodoard H. Rem. III, 20 MGH SS 13, S. 511 bezeichnet Hincmar ausdrücklich als Verfasser dieses Schreibens (De coerc. militum rap. Migne 125,955), vgl. Noorden Hinkmar 144; über die dafür verwerteten Fälschungen Mittheil. des Instituts f. öst. GF. 1,609. Der Reimser Erzbischof ist auch sonst für Karl tätig: an Rothad von Soissons schreibt er pro mandatis regis Ludowici et firmitate ab eo quaesita, quae sacerdotio non congruebat (vgl. über die spätere Beschuldigung Hincmars, Rothad von Soissons habe sich Ludwig genähert, Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,434), an Irminfrid von Beauvais pro gubernanda prudenter ecclesiae nave, quae in naufragoso saeculi mari (dieselben Ausdrücke in Ep. Caris. c. 15) inter intestina concutiebatur bella, wie später an Adventius von Metz, quid egerat ipse, quando Ludowicus regnum Karoli pervaserat, Flodoard III, 21,23 MGH SS 13, S. 517, 518, 528.]]
 
=== Quellenbeleg ===
 
#[[Quelle::Prud. Ann.]]  a. 858
 
#[[Quelle::Lib. proclam. adv. Wenilonem]]  c. 7
 
#[[Quelle::MGH Capit.]]  2, S. 428
 
 
=== Erwähnte Personen ===
 
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Aktuelle Version vom 7. Juni 2021, 10:10 Uhr

Teilprojekt 02 - TP Becher/Dohmen

Informationen

Herrscher Ludwig der Deutsche
Quelle
Quellentyp Erzählende Quelle
Kontext
Datum 858, Nov.
Region Franzien
Ort Attigny

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Quelle

Beschreibung

Ludwig schließt ein Bündnis mit Kaiser Lothar II., den angeblich Bischof Wenilo 'durch Lügen' von Karl dem Kahlen abtrünnig gemacht hat. Dieser nimmt an den Beratungen über die Sicherung des eroberten Landes hervorragenden Anteil und bietet nicht nur seinen ganzen Einfluss auf, um die Bischöfe für Ludwig zu gewinnen, sondern veranlasst auch, diesen nach einem Beschluss seiner westfränkischen Parteigänger von den Getreuen Karls den Treueid zu fordern. Wenilo erhält dafür die urkundliche Schenkung der Abtei St. Colombe in Sens und Mandate an die Königsboten Ecchard und Teodorich, ihn in den Besitz der Abtei einzuweisen und ihn, was nur ein Kronrecht ist, aus der Mauer der Burg in Melun Steine brechen zu lassen, endlich für seinen Verwandten Tordolt das Bistum Bayeux. An die westfränkischen Bischöfe erlässt Ludwig die schriftliche Aufforderung sich am 25. November in Reims einzufinden, um mit ihm und seinen Getreuen 'über die Wiederherstellung der dortigen Kirche und über das Wohlergehen des christlichen Volkes' zu beraten. Das von Hincmar im Namen der Bischöfe der Metropolen Reims und Rouen verfasste und durch den Erzbischof Wenilo von Rouen und Bischof Erchanraus von Châlons-sur-Marne Ludwig im November nach Attigny überbrachte Synodalschreiben von Quierzy lehnt das Erscheinen der Bischöfe ab aufgrund der Kürze der Zeit und des ungeeigneten Ortes, es verweist den deutschen König auf die früheren Botschaften der Bischöfe, deren Erfolglosigkeit die Redlichkeit seiner jetzigen Absicht in Frage stelle, und, Vorwand und Beweggrund seines Einbruchs beleuchtend, auf die dem angeblichen friedlichen Zweck widerstreitenden Plünderungen, während er und seine westfränkischen Parteigänger besser die Waffen gegen die Normannen wenden würden und in den von ihnen ausgesogenen Gegenden selbst die vor den Heiden Flüchtenden keine Zuflucht finden könnten. Es fordert ihn auf, wenn er wirklich die Kirche schützen wolle, deren Privilegien und Immunitäten zu achten, die von Karl teils leichtsinnig, teils aus Not an Laien verliehenen Klöster ganz ihrem geistlichen Beruf zurückzugeben, da er ja selbst seine Brüder oft daran gemahnt, die Beschlüsse von Yütz bei Diedenhofen angenommen, jene von Meersen durch seine Unterschritt bestätigt habe, für die Disziplin und den Bedarf der Klöster sowie für die Fremdenherbergen Sorge zu tragen. Es mahnt ihn an seine königlichen Pflichten, die Bestellung rechtlicher Beamten und Verwalter der Krongüter, damit er mit deren Einkünften für seinen Hof und die fremden Gesandtschaften ausreiche und nicht nötig habe, im Land herumziehend von der Geistlichkeit und den Grafen größere Leistungen zu fordern und das Volk zu bedrücken, an die Verpflichtung, die gebannten Großen zur Genugtuung zu zwingen, etwaigen Verkehr mit ihnen zu sühnen. Es erklärt, dass sie, da es sich um eine Angelegenheit der ganzen cisalpinischen Kirche handle, bereit seien, zu gelegener und ruhiger Zeit mit ihren übrigen Amtsbrüdern, besonders jenen, welche Karl zum König gesalbt hatten, zur Synode zusammenzutreten und deren Beschlüsse unter seiner Obhut auszuführen. Es betont ihren friedlichen Beruf, dass sie gerade als Bischöfe nicht wie die Weltleute jedem beliebigen die Huldigung leisten dürften, sondern den Eid höher halten müssten, dass nur ihr Wort, nicht das jener Hochverräter maßgebend sein könne. Wie er in seinem Schreiben befohlen, würden sie mit Fasten, Gebeten und Prozessionen auch für ihn zu Gott flehen, damit er baldmöglichst dem gefährlichen Sturm gebiete und die Ruhe zurückkehre. Hincmar lässt dieses Schreiben Karl durch seinen gleichnamigen Neffen, der mit demselben in Burgund weilt, überreichen.

Anmerkung

Siehe RI I n. 1287a. Auf diese Zusammenkunft mit Lothar bezieht sich auch die Stelle der Ep. Caris. c. 15 MGH Capit. 2, S. 438: Si sapientia vestra dignum iudicat loqui et tractare cum vicino rege eiusque fidelibus, secedente de ista parte regni domino nostro, fratre videlicet vestro (Carolo). Die Beschuldigung Wenilos, den Treueeid gefordert zu haben, ist jedenfalls mit Vorsicht aufzunehmen, da ja, wie der Bruderkrieg 840-842 zeigt, die Abnahme des Treueids die erste Maßregel zur Besitznahme eines Landes war, für welche Ludwig kaum noch eines Rats bedurfte. Zu den Nachrichten der Bischöfe siehe RI I n. 1435k, zum Probem der Plünderungen durch Ludwigs Heer RI I n. 1435i, die Beschlüsse von Yütz n. 1116a, die von Meersen n. 1131/n. 1145a. Flodoard H. Rem. III, 20 MGH SS 13, S. 511 bezeichnet Hincmar ausdrücklich als Verfasser dieses Schreibens (De coerc. militum rap. Migne 125,955), vgl. Noorden Hinkmar 144; über die dafür verwerteten Fälschungen Mittheil. des Instituts f. öst. GF. 1,609. Der Reimser Erzbischof ist auch sonst für Karl tätig: an Rothad von Soissons schreibt er pro mandatis regis Ludowici et firmitate ab eo quaesita, quae sacerdotio non congruebat (vgl. über die spätere Beschuldigung Hincmars, Rothad von Soissons habe sich Ludwig genähert, Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,434), an Irminfrid von Beauvais pro gubernanda prudenter ecclesiae nave, quae in naufragoso saeculi mari (dieselben Ausdrücke in Ep. Caris. c. 15) inter intestina concutiebatur bella, wie später an Adventius von Metz, quid egerat ipse, quando Ludowicus regnum Karoli pervaserat, Flodoard III, 21,23 MGH SS 13, S. 517, 518, 528.

Quellenbeleg

  1. Prud. Ann. a. 858
  1. Lib. proclam. adv. Wenilonem c. 7
  1. MGH Capit. 2, S. 428


Erwähnte Personen


  • Hinkmar Erzbischof (Reims), Bischof (Laon)


Güter



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