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Aus Macht und Herrschaft
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Version vom 7. Juni 2021, 11:59 Uhr

Teilprojekt 02 - TP Becher/Dohmen

Informationen

Herrscher Ludwig der Deutsche
Quelle
Quellentyp Erzählende Quelle
Kontext
Datum 858, Juli
Region o.A.
Ort o.A.

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Quelle

Beschreibung

Ludwig erhält die Aufforderung der westfränkischen Großen Abt Adalhart von St. Bertin und St. Amand und Graf Oto, dem bedrängten Volk zu Hilfe zu kommen, als die Heere gegen die Slaven schon marschbereit waren. Nach dem Rat 'der Weisen' entschließt er sich den Bitten der Gesandten nachzugeben und verspricht 'den Wünschen des Volkes, das seine Gegenwart verlangte, mit Gottes Hilfe folge zu leisten'.

Anmerkung

Fast mit denselben Worten lässt derselbe Annalist (Ann. Fuld.) die Aquitanier 853 ihr Hilfegesuch begründen, vgl. RI I 1407a: würde es nicht rasch geschehen und müssten sie auf die Hoffnung, durch ihn befreit zu werden, verzichten, so wären sie gezwungen bei den Heiden mit Gefahr ihres christlichen Glaubens den ihnen von den rechtmäßigen und rechtgläubigen Herren verweigerten Schutz zu suchen. Sie erklären, dass die Tyrannei Karls nicht länger zu ertragen sei, weil er im Innern durch hinterlistiges Wüten zu Grunde richte, was die äußern Feinde, die Heiden, welche keinen Widerstand mehr finden, auf ihren Raubzügen oder durch den Verkauf ihrer Beute übrig gelassen, niemand schenke dessen Versprechungen und Eiden noch glauben. Aus der Behauptung Ludwigs 859: nihil sine episcoporum consilio feci MGH Capit. 2, S. 446, schließt Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,430, dass Erzbischof Karl von Mainz im Rat der Weisen eine bedeutende Rolle gespielt habe. Ann. Fuld., deren Bericht (repente subiit regem curarum maxima moles .. rex graviter conturbatus est), namentlich aber die dem König zugeschriebenen Erwägungen, dass er in dieser Zwangslage nur die Wahl gehabt habe, entweder gegen den Bruder aufzutreten, oder das unglückliche Volk preiszugeben, und dass der Gedanke, die öffentliche Meinung werde die Selbstlosigkeit seiner Absicht, für die auch seine Räte Zeugnis ablegen könnten, nicht anerkennen, sondern ihm Eroberungsgelüste unterschieben, tragen ganz das Gepräge offiziöser Beschönigung eines verunglückten Unternehmens. Dürftig der Bericht in Ann. Bert. (Prud.): Comites ex regno Caroli regis Ludoicum Germanorom regem, quem per 5 annos invitaverant (vgl. RI I n. 1407ab, 1418b), adducunt. Die Bischöfe sprechen von einer factio quorundam seditiosorum hominum, Legatio ad Hlud. c. 1 MGH Capit. 2, S. 442 (ähnlich Chr. Fontanell. MGH SS 2, S. 304: factio Hlud. fratris et quorundam seditiosorum) vgl. Lib. proclam. adv. Wenilonem c. 5, Ep. Caris. c. 4, MGH Capit. 2, S. 451, 429; Adnunt. Karoli 153: quasi sub bona intentione. Hincmar, Ad episc. et proceres Rem. c. 9 Migne 125,966, wirft 875 jenen, welche Ludwig eingeladen und 'ohne Not' einem anderen König sich angeschlossen hatten, geradezu schnöde Habgier vor. Mochte der trostlose Zustand des Westreichs auch immerhin den Entschluss des deutschen Königs beeinflussen und stellte er auch noch später, wie das Synodalschreiben von Quierzy zeigt, die Beseitigung der Misstände in den Vordergrund, so wurde doch nach den leichten Erfolgen, wie sein späteres Verhalten und die Datierung von RI I n. 1436 beweisen, die Besitznahme des Reichs Selbstzweck. Als Eroberungszug galt auch in Westfrancien sein eindringen (Ep. Carisiaca c. 4 vgl. Johannis Scotti Versus de Christo crucifixo v. 59 f.: Qui laeti fuerant quarentes extera regna .. Eheu quam turpis confundit corda cupido .. Quid superare velis fratres, quid pellere regno .. cur aliena petis? MGH Poetae l, 3, S. 529, ähnlich Heirici Mirac. s. Germani II, 8 MGH SS 13, S. 403, wie einem jüngeren Zeitgenossen (Regino a. 866: gestiens occidentalia regna suo subiugare dominatui fratrisque praeripere debitam portionem .. oblitus germanitatis ac consanguinitatis foedera, oblitus pacti .. MGH SS 1, S: 577, ed. Dümmler 90), vgl. auch Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,428. Wie tief das Misstrauen und die Spaltung zwischen dem westfränkischen König und seinen Großen fortwucherte, zeigt das Schreiben Hincmars an des Königs Oheim Rodulf (einen Bruder der Kaiserin Judith) Flodoard III, 26 MGH SS 13, S. 540 (Ende 857, Schrörs Hincmar 568 n. 45); Hincmar gelang es eine Aussöhnung zu bewirken, Rodulf erscheint auf dem Tag in Quierzy (21. März 858), auf dem Karl sich wieder Treue schwören lässt und dafür neue Zusicherungen gibt, MGH Capit. 2, S. 296, aber 859 fordert Hincmar, De coercendis militum rapinis Migne 125,954, den König wieder auf, den ihm doch ergebenen Oheim zur Hilfeleistung aufzurufen. Im Westen des Reichs hatten sich die aufständischen Großen mit den Bretagnern verbündet und Karls Sohn Ludwig über die Seine zurückgejagt, die Raubzüge der Normannen hatten an Ausdehnung gewonnen, so dass Karl sich endlich entschloss, im Juli ihren festen Stützpunkt, die Seineinsel Oissel (s. Rouen), anzugreifen; hier fanden sich auch Pippin, der sich mit einigen Grafschaften und Klöstern in Aquitanien abfinden ließ, und im August König Lothar ein, Ann. Bert. (Prud.) vgl. RI I n. 1286a. Schon auf dem Weg dahin hatten westfränkische Große das Heer verlassen, Lib. proclam. adv. Wenilonem c. 5 MGH Capit. 2, S. 451.

Quellenbeleg

  1. Ann. Fuld. a. 858, S. 49f.
  1. Ann. Bert. (Prud.) a. 858, S. 452.


Erwähnte Personen


  • Oto Mancipium, Tradent


Güter



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