Pippin der Jüngere

Aus Macht und Herrschaft
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Funktion König
Institution Frankenreich
Ort
Region
zeitliche Einordnung 751 - 768

Alternativnamen/Quellenbezeichnung

Pippinus

Informationen

Erwähnungen (Anzahl: 4)

IDQuellentypDatum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet.RegionOrte (Auszug)BeschreibungGüter (Auszug)weitere Quellen
LdD-1945Urkunde22 Juli 854 JLAlemannienUlmLudwig überträgt auf Bitte des Abts Grimald von St. Gallen, seines Erzkaplans, mit Zustimmung des Bischofs Salomon von Konstanz und der Kanoniker und im Einvernehmen mit seinen Getreuen, Bischöfen, Äbten und Grafen, um den trotz des von seinem Großvater K. Karl, seinem Vater K. Ludwig und von ihm selbst bestätigten Übereinkommens, nach welchem das Kloster gegen einen jährlichen Zins von einer Unze Gold und einem Pferd im Wert von einem Pfund und die Verpflichtung, so oft es nötig, die Stephanskirche außerhalb der Stadt einzudecken (die letzte Bestimmung hier neu) den Konstanzer Bischöfen zu keinen weiteren Leistungen verpflichtet sei, fortdauernden Streitigkeiten ein Ende zu machen, genannte Klostergüter in den Grafschaften des Grafen Chazo im Gau Swercenhuntare (am linken Donauufer w. Ulm), des Pfalzgrafen Ruadolt im Affagau (w. vom vorigen), des Grafen Odalrich im Gau Goldineshuntare (sw. vom Affagau zu beiden seiten der Donau) und des Grafen Uto im Gau Berchtoldsbaar an das Bistum, erklärt damit das Kloster, das nunmehr wie die übrigen Klöster nur der kanonischen Autorität des Bischofs unterstehe, jedes Zinses und Dienstes gegen das Bistum ledig und bestätigt zur Austragung eines andren Streites aus der Zeit der Verbindung des Bistums mit dem Kloster, der dadurch entstanden war, dass Zinsleute ihr dem Bistum zinspflichtiges Gut an das Kloster vergabt hatten, die Übergabe des vom Priester Regimfrid geschenkten Besitzes zu Biscoffeshori (zwischen Rhein und Bodensee bei Konstanz) und einer von Poso geschenkten Hufe zu Buch im Arbongau (am s. Ufer des Bodensees) an das Bistum.Mundingen
Stetten
Alt-Streußlingen
MGH DD LD
LdD-2133Urkunde1 November 870 JLHessenFrankfurtLudwig bestätigt dem Kloster Prüm Immunität mit Königschutz und Besitz.MGH DD LD
LdD-2137Urkunde15 Februar 871 JLHessenFrankfurtLudwig bestätigt dem Kloster Prüm das laut der vorgelegten Urkunde seines Großvaters Karls des Großen von diesem und schon von Pippin III. dem Jüngeren geschenkte Rheinufer bei der Villa Neckerau zur Anlegung einer Wehre und Fischerei.NeckarauMGH DD LD
LdD-2195Urkunde6 Mai 876 JLOstfrankenIngelheimLudwig bestätigt die in seiner und der Fürsten Gegenwart zugunsten des Klosters Fulda getroffene Entscheidung über die zwischen Fulda und dem Erzbischof Luitbert von Mainz streitigen Zehnten in Thüringen, im Worms- und Rheingau, in der Wetterau, im Main- und Lahngau, in Hessen, im Saalgau und im Grabfeld.Friemar
Kindleben
Bufleben
MGH DD LD