Heririch

Aus Macht und Herrschaft
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Funktion Edler
Institution
Ort
Region
zeitliche Einordnung 870 -

Alternativnamen/Quellenbezeichnung

Heririh

Informationen

Erwähnungen (Anzahl: 1)

IDQuellentypDatum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet.RegionOrte (Auszug)BeschreibungGüter (Auszug)weitere Quellen
LdD-2115Urkunde12 April 870 JLThüringenTreburLudwig bestätigt dem Kloster Prüm den Besitz zu Glena und Windesheim mit dem Zugehör in der Mark Gensingen und in Bingen, welchen der edle Mann Heririch vor dem Grafen Megingaud und anderen Bürgen geschenkt hatte und dessen Neffe Wernhar dem Kloster ungerecht entreißen wollte, nachdem Wernhar, auf übersandte Klage des Abts Ansbold und der Mönche vor das Königsgericht geladen, keinen Rechtstitel auf diesen Besitz nachzuweisen vermochte und auf denselben vor dem König Verzicht geleistet hatte.Bingen
Glena
Windesheim
MGH DD LD