Gebwin

Aus Macht und Herrschaft
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Funktion Bischof
Institution Osnabrück
Ort
Region Sachsen
zeitliche Einordnung 829 - 834

Alternativnamen/Quellenbezeichnung

Gefuuinus

Informationen

Erwähnungen (Anzahl: 1)

IDQuellentypDatum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet.RegionOrte (Auszug)BeschreibungGüter (Auszug)weitere Quellen
LdD-1095Urkunde10 November 848 JLOstfrankenMainzLudwig bestätigt der Kirche von Osnabrück, nachdem er auf die frühere Klage des Bischofs Egibert, sein Bistum sei von dem Grafen Cobbo und dem Schwedenbischof Gozbert während ihrer Amtsverwaltung nach der Flucht Gefwins im Besitz der Zehnten verkürzt worden und verkürzt geblieben, ihn und dessen Gegner auf den Reichstag nach Frankfurt vorgeladen hatte, laut der dort vor ihm und den Fürsten verlesenen Urkunde seines Großvaters Karls des Großen Exemption von jeder Gerichtsbarkeit, in ihrer Sprache Obarzala geheißen, und die Zehnten im Bereich der Diözese, eine von den Vorwerk genannten Frongütern der Mönche und Nonnen (Corvey und Herford) ausgenommen, die sein Vater vom Bistum eingetauscht und an seine Klöster gegeben hatte, während deren Hörige, Freie und Kolonen wie im übrigen Sachsen gemäß der Satzung Karls den Zehnten an das Bistum zu entrichten haben. MGH DD LD