Engilramm

Aus Macht und Herrschaft
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Funktion Graf
Institution
Ort Flandern
Region
zeitliche Einordnung 864 -

Alternativnamen/Quellenbezeichnung

Informationen

Erwähnungen (Anzahl: 2)

IDQuellentypDatum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet.RegionOrte (Auszug)BeschreibungGüter (Auszug)weitere Quellen
LdD-2069Erzählende QuelleFebruar 865 JLFranzienTusey sur MeuseLudwig trifft sich mit Karl dem Kahlen und sie schließen ein Bündnis: als Bürgen und Mahner desselben werden von Ludwig aus dem Gefolge Karls Hincmar von Reims und Graf Engilramm gewählt, von Karl aus dem Gefolge Ludwigs Erzbischof Liutbert von Mainz und Bischof Altfrid von Hildesheim. Man schickt eine Gesandtschaft an Lothar II., der sich durch das Bündnis seiner Onkel bedroht sieht, sowie ein gemeinsames Schreiben an den Papst.Ann. Fuld.
LdD-2217Erzählende Quelle875 JLLotharingienMetzLudwig marschiert mit einem starken Heer in Westfrancien ein, um Karl den Kahlen zum Abzug aus Italien zu zwingen; der König wird von seinem Sohn Ludwig begleitet. Das beutegierige Heer plündert und verwüstet, was es findet. Der deutsche König bezeichnet es jetzt als seinen Zweck, nicht um des Herrschens Willen zu erobern, sondern um die Armen zu beschützen und Frieden und Gerechtigkeit sowie die Sicherheit der Kirche zu gewährleisten. Zum Einmarsch riet namentlich Engilramm, früher Karls Kämmerer und Hausgenosse, der auf Betreiben der Königin Richildis seiner Würden entsetzt worden war; die von Richildis aufgebotenen Großen des Reichs, welche sich eidlich zur Verteidigung des Landes verpflichtet hatten, kümmern sich nicht darum und wetteifern mit dem Feind in Verwüstungen; 'einige' Grafen ergreifen seine Partei. Außer jenen Großen schließen sich aber auch selbst Bischöfe Ludwig an. Kurz vor dem Einrücken Ludwigs hatte Hincmar von Reims ein Rundschreiben an seine Suffragane gerichtet, in dem er den 'zwischen Hammer und Amboss' gestellten Bischöfen Verhaltungsmaßregeln für die Zeit des drohenden Bruderkrieges gibt und sie in ziemlich herabgestimmtem Ton zur Treue für ihren König auffordert.Ann. Fuld.
Migne
Ann. Bert. (Hincm.)
MGH Capit.
Ep. Hincm. ad ep. et proc. dioec. Rem.