Suche mittels Attribut

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Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Beschreibung“ mit dem Wert „Ludwig bestätigt der Kirche von Osnabrück, nachdem er auf die frühere Klage des Bischofs Egibert, sein Bistum sei von dem Grafen Cobbo und dem Schwedenbischof Gozbert während ihrer Amtsverwaltung nach der Flucht Gefwins im Besitz der Zehnten verkürzt worden und verkürzt geblieben, ihn und dessen Gegner auf den Reichstag nach Frankfurt vorgeladen hatte, laut der dort vor ihm und den Fürsten verlesenen Urkunde seines Großvaters Karls des Großen Exemption von jeder Gerichtsbarkeit, in ihrer Sprache Obarzala geheißen, und die Zehnten im Bereich der Diözese, eine von den Vorwerk genannten Frongütern der Mönche und Nonnen (Corvey und Herford) ausgenommen, die sein Vater vom Bistum eingetauscht und an seine Klöster gegeben hatte, während deren Hörige, Freie und Kolonen wie im übrigen Sachsen gemäß der Satzung Karls den Zehnten an das Bistum zu entrichten haben. “ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 2 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

    • LdD-1095  + (Ludwig bestätigt der Kirche von Osnabrück,Ludwig bestätigt der Kirche von Osnabrück, nachdem er auf die frühere Klage des Bischofs Egibert, sein Bistum sei von dem Grafen Cobbo und dem Schwedenbischof Gozbert während ihrer Amtsverwaltung nach der Flucht Gefwins im Besitz der Zehnten verkürzt worden und verkürzt geblieben, ihn und dessen Gegner auf den Reichstag nach Frankfurt vorgeladen hatte, laut der dort vor ihm und den Fürsten verlesenen Urkunde seines Großvaters Karls des Großen Exemption von jeder Gerichtsbarkeit, in ihrer Sprache Obarzala geheißen, und die Zehnten im Bereich der Diözese, eine von den Vorwerk genannten Frongütern der Mönche und Nonnen (Corvey und Herford) ausgenommen, die sein Vater vom Bistum eingetauscht und an seine Klöster gegeben hatte, während deren Hörige, Freie und Kolonen wie im übrigen Sachsen gemäß der Satzung Karls den Zehnten an das Bistum zu entrichten haben. ehnten an das Bistum zu entrichten haben. )