Wolvene: Unterschied zwischen den Versionen

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Abt Rheinau 852-878 Comes Breisgau 852-902
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Aktuelle Version vom 31. Mai 2021, 14:35 Uhr

Funktion Graf
Institution Rheinau
Ort Breisgau
Region Alemannien
zeitliche Einordnung 852 - 902

Alternativnamen/Quellenbezeichnung

Uuiluinus

Uuoluuni

Uuoluini

Uuoluino

Informationen

Abt Rheinau 852-878 Comes Breisgau 852-902

Erwähnungen (Anzahl: 3)

IDQuellentypDatum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet.RegionOrte (Auszug)BeschreibungGüter (Auszug)weitere Quellen
LdD-1925Urkunde852 JLOstfrankenMainzLudwig bestellt auf Bitte des Metropoliten Hrabanus von Mainz, des Bischofs Salomon von Konstanz, des Abts Folwin von Reichenau und der anderen Fürsten des Reichstags im Kloster Rheinau, das der ihm vorgestellte edle Alamanne Wolvene, dessen Großvater und Vater in Alamannien im Thurgau in der Grafschaft Adalhelms erbaut hatten, den von den Brüdern und Wolvene erwählten Gozpert als Abt, bestimmt, dass der fortan frei zu wählende Abt nur auf einem allgemeinen Konzil zu Konstanz oder Mainz abgesetzt werden dürfe, und regelt auf die Klage über die Bedrückungen der Klostervögte die Bezüge und Befugnisse des Vogts. MGH DD LD
LdD-1976Urkunde15 Mai 857 JLAlemannienBodmanLudwig schenkt seinem Getreuen Diakon Adelhelm bisher zur Grafschaft des Grafen Adelhelm gehörige 39 Joch Ackerland mit einer Wiese und zwei Hörigen zu Busnang und Wichrammeswilare im Thurgau, welche Waltfrid zu Zeiten des Grafen Odalrih und nach ihm Wolvene zur Zeit des Grafen Adelhelm zu Lehen hatte, als freies Eigen.Busnang
Uuichrammesuuilare
MGH DD LD
LdD-1985Erzählende Quelle19 Februar 858 JLAlemannienUlmWolvene überträgt Ludwig das von seinen Vorfahren erbaute und von ihm wieder hergestellte und dotierte Kloster Rheinau und stellt es unter dessen Schutz in der Weise, dass er dasselbe sich auf Lebenszeit vorbehält und den Mönchen nach seinem Tod freie Wahl des Abts, der dem König zu keiner anderen Leistung als einem jährlichen Geschenk von einem Pferd und einem Schild mit einer Lanze verpflichtet sei, zustehe. Zeugen sind die Grafen Gozbert, Adilbert, Adilhelm, Adilbert, Liuto, Adelo und Lantfrid.RheinauMeyer v. Knonau