Chrotila: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Macht und Herrschaft
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (1 Version importiert)
 
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 23: Zeile 23:




 
== Erwähnungen ==
<div style="margin-top:100px">
== Erwähnungen (Anzahl: {{#ask:[[Name::Chrotila]]
| mainlabel=ID
|format = count
|default=''Keine Vorkommen gefunden''
}}) ==


{{#ask:[[Name::Chrotila]]
{{#ask:[[Name::Chrotila]]
| mainlabel = ID
| mainlabel=ID  
|?gehört zu Teilprojekt = Teilprojekt
|? Quellentyp
|?Quelle = Quelle
|? Datum
|?Region
|?Ort = Orte (Auszug) |+limit=3
|?Beschreibung
|? Gut = Güter (Auszug) |+limit=3
|? Quelle = weitere Quellen
|limit=10
|default=''Keine Vorkommen gefunden''
|default=''Keine Vorkommen gefunden''
}}
}}</div>
 
{{#ask:
[[Datierung Beginn::864]] [[gehört zu Teilprojekt::Consensus und fidelitas: Personale und transpersonale Elemente königlicher Macht und Herrschaft im ostfränkisch-deutschen Reich]]
|?Datierung Beginn
|?Datierung Ende
|sort=Datierung Beginn
|order=descending
|format=timeline
|timelinebands=YEAR,DECADE
|timelineposition=end
|limit=150
}}


{{#set:gehört zu Teilprojekt=Consensus und fidelitas: Personale und transpersonale Elemente königlicher Macht und Herrschaft im ostfränkisch-deutschen Reich}}
{{#set:gehört zu Teilprojekt=Consensus und fidelitas: Personale und transpersonale Elemente königlicher Macht und Herrschaft im ostfränkisch-deutschen Reich}}
   [[Category:Person]]
   [[Category:Person]]

Aktuelle Version vom 31. Mai 2021, 15:39 Uhr

Funktion Unfreier
Institution
Ort
Region
zeitliche Einordnung 864 -

Alternativnamen/Quellenbezeichnung

Informationen

Erwähnungen (Anzahl: 1)

IDQuellentypDatum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet.RegionOrte (Auszug)BeschreibungGüter (Auszug)weitere Quellen
LdD-2059Urkunde6 Januar 864 JLBayernRegensburgLudwig gibt an die Kirche von Salzburg, welcher nach Bericht des Erzbischofs Adelwin von jeher das Recht zustand, in Kärnten, so oft der Erzbischof der Predigt halber dahin komme, von dem Grafen und dem Volk eine Beisteuer (coniectum) zu fordern, zur Ablösung derselben sechs Bauernstellen (colonias) mit fünf Hörigenfamilien und 12 Knechten (die Namen slavisch), zwei andere mit einer Mühle zu Kamern und Selz samt einem bewaldeten Berg und Weingarten und bestimmt, dass das Volk, wenn es entgegen seiner Zusage jene Beisteuer aus seinem Eigengut nicht ablösen wolle, dieselbe auch fortan wie bisher zu leisten habe.Gurk
Kameris
Selitis
MGH DD LD