Consensus und fidelitas: Personale und transpersonale Elemente königlicher Macht und Herrschaft im ostfränkisch-deutschen Reich: Unterschied zwischen den Versionen
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In der ersten Förderperiode konnte herausgearbeitet werden, dass Macht und Herrschaft der früh- und hochmittelalterlichen Könige und Kaiser kaum voneinander zu trennen sind. Ihre Macht lag nicht zuletzt in der Legitimität ihrer Herrschaft, und die dabei oft zu beobachtende Konsensbetonung war nicht unbedingt Ausdruck einer Schwäche des Herrschers, während umgekehrt ein Ausbleiben dieser Betonung zwar die herrscherliche Entscheidungsbefugnis unterstreichen konnte, gleichzeitig die politischen Eliten aber ihrer Mitverantwortung enthob und ihnen damit die Gelegenheit zum Opponieren – sei es in Form von offenem Widerstand oder einem einfachen Wegbleiben vom Hof – bot. Vor diesem Hintergrund bietet sich für die zweite Förderphase ein Perspektivwechsel vom Herrscher auf diese „Großen“, die an seiner Herrschaft partizipierenden Eliten, an. Dabei sollen zum einen Fragen der ‚Herrschaft‘ dieser aus Geistlichen und Weltlichen bestehenden Personenkreise, etwa in Form von Partizipation an Königsherrschaft durch Beratung, aber auch eigener, regionaler Herrschaft adressiert werden. Bei letzterer geht es insbesondere um das Problem, ob es sich bei diesen Herrschaften auf der Ebene der sogenannten Mittelgewalten oder lokal begrenzter öffentlicher Gewalt, also in Bezug auf Herzöge (duces) und Grafen (comites), um delegierte königliche Herrschaft im Sinne von Stellvertretung oder um autogene Herrschaft handelte bzw. wie das Verhältnis dieser beiden Aspekte zu beschreiben ist. Neben Fragen der Herrschaftspartizipation und -ausübung soll daher auch nach der konkreten ‚Macht‘ dieser Eliten gefragt werden, etwa woher sich der Anspruch auf Partizipation an Königsherrschaft speiste, inwiefern auch unabhängig von dieser agiert werden konnte und auf welcher Grundlage. Das Phänomen der Herrschaftspartizipation durch Beratung wie das der ‚eigenen‘ Herrschaft betrifft weltliche wie geistliche Mitglieder der Eliten, Frauen wie Männer. Letztere überwiegen zahlenmäßig gerade im weltlichen, etwas weniger stark ausgeprägt ebenfalls im geistlichen Bereich, besitzen aber keineswegs ausschließlichen Zugriff auf Macht und/oder Herrschaft. Beide Trennungen, weltliche/geistliche sowie männliche/weibliche „Große“, sollen im Teilprojekt immer wieder thematisiert und ihr Analysepotential kritisch hinterfragt und ausgelotet werden. | In der ersten Förderperiode konnte herausgearbeitet werden, dass Macht und Herrschaft der früh- und hochmittelalterlichen Könige und Kaiser kaum voneinander zu trennen sind. Ihre Macht lag nicht zuletzt in der Legitimität ihrer Herrschaft, und die dabei oft zu beobachtende Konsensbetonung war nicht unbedingt Ausdruck einer Schwäche des Herrschers, während umgekehrt ein Ausbleiben dieser Betonung zwar die herrscherliche Entscheidungsbefugnis unterstreichen konnte, gleichzeitig die politischen Eliten aber ihrer Mitverantwortung enthob und ihnen damit die Gelegenheit zum Opponieren – sei es in Form von offenem Widerstand oder einem einfachen Wegbleiben vom Hof – bot. Vor diesem Hintergrund bietet sich für die zweite Förderphase ein Perspektivwechsel vom Herrscher auf diese „Großen“, die an seiner Herrschaft partizipierenden Eliten, an. Dabei sollen zum einen Fragen der ‚Herrschaft‘ dieser aus Geistlichen und Weltlichen bestehenden Personenkreise, etwa in Form von Partizipation an Königsherrschaft durch Beratung, aber auch eigener, regionaler Herrschaft adressiert werden. Bei letzterer geht es insbesondere um das Problem, ob es sich bei diesen Herrschaften auf der Ebene der sogenannten Mittelgewalten oder lokal begrenzter öffentlicher Gewalt, also in Bezug auf Herzöge (duces) und Grafen (comites), um delegierte königliche Herrschaft im Sinne von Stellvertretung oder um autogene Herrschaft handelte bzw. wie das Verhältnis dieser beiden Aspekte zu beschreiben ist. Neben Fragen der Herrschaftspartizipation und -ausübung soll daher auch nach der konkreten ‚Macht‘ dieser Eliten gefragt werden, etwa woher sich der Anspruch auf Partizipation an Königsherrschaft speiste, inwiefern auch unabhängig von dieser agiert werden konnte und auf welcher Grundlage. Das Phänomen der Herrschaftspartizipation durch Beratung wie das der ‚eigenen‘ Herrschaft betrifft weltliche wie geistliche Mitglieder der Eliten, Frauen wie Männer. Letztere überwiegen zahlenmäßig gerade im weltlichen, etwas weniger stark ausgeprägt ebenfalls im geistlichen Bereich, besitzen aber keineswegs ausschließlichen Zugriff auf Macht und/oder Herrschaft. Beide Trennungen, weltliche/geistliche sowie männliche/weibliche „Große“, sollen im Teilprojekt immer wieder thematisiert und ihr Analysepotential kritisch hinterfragt und ausgelotet werden. | ||
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Version vom 29. September 2020, 09:28 Uhr
Teilprojekt | 02 - TP Becher/Dohmen |
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Fachbereich | Mittelalterliche Geschichte |
Spannungsfelder | Konflikt und Konsens |
Das Teilprojekt untersucht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Herrscher und Eliten im ostfränkisch-deutschen Reich vom Vertrag von Verdun (843) bis zur Herrschaft Heinrichs III. (1039–1056) und will so das Forschungskonzept der ‚konsensualen Herrschaft’ schärfen. Anhand von historiographischen Quellen und Urkunden sollen Prozesse in den Blick genommen werden, die zu konkreten herrscherlichen Entscheidungen führten, etwa über Krieg und Frieden, Schenkungen oder Ämter.
Abstract
In der ersten Förderperiode konnte herausgearbeitet werden, dass Macht und Herrschaft der früh- und hochmittelalterlichen Könige und Kaiser kaum voneinander zu trennen sind. Ihre Macht lag nicht zuletzt in der Legitimität ihrer Herrschaft, und die dabei oft zu beobachtende Konsensbetonung war nicht unbedingt Ausdruck einer Schwäche des Herrschers, während umgekehrt ein Ausbleiben dieser Betonung zwar die herrscherliche Entscheidungsbefugnis unterstreichen konnte, gleichzeitig die politischen Eliten aber ihrer Mitverantwortung enthob und ihnen damit die Gelegenheit zum Opponieren – sei es in Form von offenem Widerstand oder einem einfachen Wegbleiben vom Hof – bot. Vor diesem Hintergrund bietet sich für die zweite Förderphase ein Perspektivwechsel vom Herrscher auf diese „Großen“, die an seiner Herrschaft partizipierenden Eliten, an. Dabei sollen zum einen Fragen der ‚Herrschaft‘ dieser aus Geistlichen und Weltlichen bestehenden Personenkreise, etwa in Form von Partizipation an Königsherrschaft durch Beratung, aber auch eigener, regionaler Herrschaft adressiert werden. Bei letzterer geht es insbesondere um das Problem, ob es sich bei diesen Herrschaften auf der Ebene der sogenannten Mittelgewalten oder lokal begrenzter öffentlicher Gewalt, also in Bezug auf Herzöge (duces) und Grafen (comites), um delegierte königliche Herrschaft im Sinne von Stellvertretung oder um autogene Herrschaft handelte bzw. wie das Verhältnis dieser beiden Aspekte zu beschreiben ist. Neben Fragen der Herrschaftspartizipation und -ausübung soll daher auch nach der konkreten ‚Macht‘ dieser Eliten gefragt werden, etwa woher sich der Anspruch auf Partizipation an Königsherrschaft speiste, inwiefern auch unabhängig von dieser agiert werden konnte und auf welcher Grundlage. Das Phänomen der Herrschaftspartizipation durch Beratung wie das der ‚eigenen‘ Herrschaft betrifft weltliche wie geistliche Mitglieder der Eliten, Frauen wie Männer. Letztere überwiegen zahlenmäßig gerade im weltlichen, etwas weniger stark ausgeprägt ebenfalls im geistlichen Bereich, besitzen aber keineswegs ausschließlichen Zugriff auf Macht und/oder Herrschaft. Beide Trennungen, weltliche/geistliche sowie männliche/weibliche „Große“, sollen im Teilprojekt immer wieder thematisiert und ihr Analysepotential kritisch hinterfragt und ausgelotet werden.
Ergebnisse - was wurde erreicht?
Primärquellen
Sekundärquellen - Bibliografie
Forschungsdaten
Publikationslisten
Veröffentlichungen
Tagungsteilnahmen
Veranstaltungen (Kolloquien, ...)
Projekt
Projektleitung
Prof. Dr. Matthias Becher
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Institut für Geschichtswissenschaft Abteilung für Mittelalterliche Geschichte Konviktstraße 11 53113 Bonn
+49-(0)228-735160
matthias.becher[at]uni-bonn.de
Dr. Linda Dohmen
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Institut für Geschichtswissenschaft Abteilung für Mittelalterliche Geschichte Konviktstraße 11 53113 Bonn
+49-(0)228-735947
dohmen[at]uni-bonn.de
Projektmitarbeit
Mike Janßen, M.A. (Wissenschaftlicher Mitarbeiter)
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Institut für Geschichtswissenschaft Abteilung für Mittelalterliche Geschichte Konviktstraße 11 53113 Bonn
+49-(0)228-735378
janssen[at]uni-bonn.de