Megingoz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Macht und Herrschaft
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 3: Zeile 3:
|-
|-
! Funktion
! Funktion
| [[Funktion::Graf]] [[Funktion::Bürge]]  
| [[Funktion::Zeuge]]  
|-
|-
! Institution
! Institution
Zeile 9: Zeile 9:
|-
|-
! Ort
! Ort
| [[Ort::Wormsgau, Mayenfeldgau]]
| [[Ort::]]
|-
|-
! Region
! Region
| [[Region::Franken]]
| [[Region::]]
|-
|-
! zeitliche Einordnung
! zeitliche Einordnung
| [[Datierung Beginn::858]] - [[Datierung Ende::892]]
| [[Datierung Beginn::847]] - [[Datierung Ende::]]
|}
|}


Zeile 22: Zeile 22:
=== Informationen ===
=== Informationen ===


 
Graf?


== Erwähnungen ==
== Erwähnungen ==
Zeile 40: Zeile 40:


{{#ask:
{{#ask:
  [[Datierung Beginn::>858]] [[Datierung Ende::<892]] [[gehört zu Teilprojekt::Consensus und fidelitas: Personale und transpersonale Elemente königlicher Macht und Herrschaft im ostfränkisch-deutschen Reich]]  
  [[Datierung Beginn::>847]] [[Datierung Ende::<]] [[gehört zu Teilprojekt::Consensus und fidelitas: Personale und transpersonale Elemente königlicher Macht und Herrschaft im ostfränkisch-deutschen Reich]]  
  |?Datierung Beginn
  |?Datierung Beginn
  |?Datierung Ende
  |?Datierung Ende

Version vom 23. April 2021, 12:00 Uhr

Funktion Zeuge
Institution
Ort
Region
zeitliche Einordnung 847 -

Alternativnamen/Quellenbezeichnung

Informationen

Graf?

Erwähnungen

IDQuellentypDatum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet.RegionOrte (Auszug)BeschreibungGüter (Auszug)weitere Quellen
LdD-2115Urkunde12 April 870 JLThüringenTreburLudwig bestätigt dem Kloster Prüm den Besitz zu Glena und Windesheim mit dem Zugehör in der Mark Gensingen und in Bingen, welchen der edle Mann Heririch vor dem Grafen Megingaud und anderen Bürgen geschenkt hatte und dessen Neffe Wernhar dem Kloster ungerecht entreißen wollte, nachdem Wernhar, auf übersandte Klage des Abts Ansbold und der Mönche vor das Königsgericht geladen, keinen Rechtstitel auf diesen Besitz nachzuweisen vermochte und auf denselben vor dem König Verzicht geleistet hatte.Bingen
Glena
Windesheim
MGH DD LD
LdD-7773UrkundeRegensburgLudwig schenkt das bisher zu Lehen getragene Gebiet mit Ausnahme des Besitzes der Salzburger Kirche an Pribina als Eigengut im Beisein des Erzbischofs Liuphramm (Salzburg), der Bischöfe Erchanbert (Freising), Erchanfrid (Regensburg), Hartwig (Passau), der Prinzen Karlmann und Ludwig, der Grafen Ernst, Ratpot, Werinhar, Pabo, Fritilo u. a.MGH DD LD

Der Datenwert „“ enthält einen Gedankenstrich oder andere für die Interpretation der Datumsangabe ungültige Zeichen.