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Aus Macht und Herrschaft
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=== Quellenbeleg ===
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Aktuelle Version vom 7. Juni 2021, 10:10 Uhr

Teilprojekt 02 - TP Becher/Dohmen

Informationen

Herrscher Ludwig der Deutsche
Quelle
Quellentyp Erzählende Quelle
Kontext
Datum 859
Region o.A.
Ort o.A.

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Quelle

Beschreibung

Ludwig führt Unterhandlungen mit Karl dem Kahlen und Lothar II. zum Zwecke der Aussöhnung. In Metz tritt am 28. Mai eine Synode zusammen, um über die Nachsicht des Königs Ludwig gegenüber den Aufrühern und die Ausschweifungen, die er im Reich seines Bruders beging, zu verhandeln. Sie bevollmächtigt die Erzbischöfe Hincmar von Reims, Gunthar von Köln, Wenilo von Rouen, die Bischöfe Herluin von Coutances, Hildegar von Meaux, Adventius von Metz, Abbo von Auxerre, Hincmar von Laon und Erchenraus von Châlons sur Marne mit Zustimmung Karls und Lothars, welche sie zum Frieden gemahnt hätten, mit Ludwig zu verhandeln. Sie fordert Reue über das in ihren Diözesen angerichtete Übel, Bekenntnis der Schuld und das Gelöbnis, was er Übles getan, wieder gut zu machen, möglichst baldige Zusammenkunft mit Karl und Lothar zur Herstellung des Friedens und Verzeihung für die, welche sich gegen ihn verfehlt haben, das Versprechen, nie mehr ein solches Unheil über die Kirche und Christenheit zu bringen, sich von den 'Verworfenen', die sich in seinen Schutz begeben haben, loszusagen und sie gemäß den Vereinbarungen von Meersen bei der nächsten Zusammenkunft mit Karl und Lothar auszuliefern, die Kirche, welche in seinem und ihren Reichen nur eine sei, und ihre Privilegien in Zukunft nach Kräften zu schützen. Die Synode erklärt, dass sie, obwohl die begangenen Verbrechen eine vieljährige Buße verdienten, Milde walten lassen wolle und ihre Bevollmächtigten Ludwig, wenn er diese Bedingungen annehme, absolvieren könnten, sonst aber jede Gemeinschaft mit ihm meiden sollten, wie eine Erneuerung dessen, was er getan, die volle kirchliche Ahndung finden werde und jede andere erschlichene oder erpresste Abmachung ungültig sei.

Anmerkung

Zu Meersen siehe RI I n. 1131 c. 3, 1146 c. 4. Das Schriftstück über die Beschlüse der Synode ist allem Anschein nach von Hincmar verfasst. Hincmar, Wenilo und Hildegar hatten schon früher in Westfrancien mit Ludwig unterhandelt, Wenilo und Erchenraus ihm das Schreiben von Quierzy überbracht.

Quellenbeleg

  1. Ann. Fuld. a. 859
  1. MGH LL 1, S. 458
  1. MGH Capit. 2, S. 442


Erwähnte Personen


  • Hinkmar Erzbischof (Reims), Bischof (Laon)
  • Wenilo Erzbischof (Rouen), Bischof (Sens)
  • Abbo Bischof (Auxerre)


Güter



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