Hinkmar Bf. Laon: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Macht und Herrschaft
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Version vom 31. Mai 2021, 16:16 Uhr

Funktion Bischof
Institution Laon
Ort
Region
zeitliche Einordnung 858 - 871

Alternativnamen/Quellenbezeichnung

Informationen

Erwähnungen (Anzahl: 2)

IDQuellentypDatum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet.RegionOrte (Auszug)BeschreibungGüter (Auszug)weitere Quellen
LdD-2018Erzählende Quelle859 JLo.A.o.A.Ludwig führt Unterhandlungen mit Karl dem Kahlen und Lothar II. zum Zwecke der Aussöhnung. In Metz tritt am 28. Mai eine Synode zusammen, um über die Nachsicht des Königs Ludwig gegenüber den Aufrühern und die Ausschweifungen, die er im Reich seines Bruders beging, zu verhandeln. Sie bevollmächtigt die Erzbischöfe Hincmar von Reims, Gunthar von Köln, Wenilo von Rouen, die Bischöfe Herluin von Coutances, Hildegar von Meaux, Adventius von Metz, Abbo von Auxerre, Hincmar von Laon und Erchenraus von Châlons sur Marne mit Zustimmung Karls und Lothars, welche sie zum Frieden gemahnt hätten, mit Ludwig zu verhandeln. Sie fordert Reue über das in ihren Diözesen angerichtete Übel, Bekenntnis der Schuld und das Gelöbnis, was er Übles getan, wieder gut zu machen, möglichst baldige Zusammenkunft mit Karl und Lothar zur Herstellung des Friedens und Verzeihung für die, welche sich gegen ihn verfehlt haben, das Versprechen, nie mehr ein solches Unheil über die Kirche und Christenheit zu bringen, sich von den 'Verworfenen', die sich in seinen Schutz begeben haben, loszusagen und sie gemäß den Vereinbarungen von Meersen bei der nächsten Zusammenkunft mit Karl und Lothar auszuliefern, die Kirche, welche in seinem und ihren Reichen nur eine sei, und ihre Privilegien in Zukunft nach Kräften zu schützen. Die Synode erklärt, dass sie, obwohl die begangenen Verbrechen eine vieljährige Buße verdienten, Milde walten lassen wolle und ihre Bevollmächtigten Ludwig, wenn er diese Bedingungen annehme, absolvieren könnten, sonst aber jede Gemeinschaft mit ihm meiden sollten, wie eine Erneuerung dessen, was er getan, die volle kirchliche Ahndung finden werde und jede andere erschlichene oder erpresste Abmachung ungültig sei.Metz
Meersen
Ann. Fuld.
MGH Capit.
MGH LL
LdD-2094Erzählende Quelle867 JLLotharingienMetzLudwig schließt einen Vertrag mit Karl dem Kahlen in Beisein der Erzbischöfe Hincmar von Reims und Liutbert von Mainz, der Bischöfe Altfrid von Hildesheim, Hincmar von Laon, Witgar von Augsburg und Odo von Beauvais. Er schwört, seinem Bruder zur Verteidigung der Kirche, zur gegenseitigen Wahrung ihrer Interessen und zum Frieden des Volkes ein treuer Bundesgenosse zu sein, eine etwaige Teilung der Gebiete ihrer Neffen nur zu gleichen Teilen nach Beirat ihrer in gemeinsamem Einverständnis zu wählenden Großen vorzunehmen, im neuen Erwerb und alten Besitz sich ohne Betrug wie Brüder zu schützen und der römischen Kirche gegen Achtung ihrer ererbten Rechte ihren Schutz zu wahren. Karl schwört dasselbe.MGH Capit.