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Liste der Ergebnisse
- RvL-Bd.3-291 + ([[Unfähigkeitsbekundung]])
- LdD-1784 + (Der Kaiser bestätigte ihm also wahrscheinl … Der Kaiser bestätigte ihm also wahrscheinlich, worauf auch die Ann. Fuld. und Bert. (die Stellen RI I n. 978a) hinweisen, zum Lohn für die Verdienste um seine Befreiung diese Länder, vgl. auch Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,101, Simson Ludw. d. Fr. 2,97. Er scheint sich aber bestimmte Hoheitsrechte vorbehalten zu haben, denn bis zum Bruch 838 Juni urkundet er selbst auch für Chur, Hohenburg im Elsass, den Wormsgau, Würzburg, Fulda, RI I n. 952, 964, 932, 971, 954,vgl. Pückert Aniane und Gellone 294., 954,vgl. Pückert Aniane und Gellone 294.)
- LdD-2062 + (Der Ort genannt in der Resp. Nic. c. 11 Mansi 15, 457 (vgl. RI I n. 1454a).)
- RvL-Bd.4-596 + (Der Sprecher gibt an, Herbrot zu kennen und ihn trotzdem zu kritisieren)
- RvL-Bd.4-424 + (Beschreibung des Sängers)
- LdD-1772 + (Der Vogt Hartrat wird im Text irrtümlich Berhtratus genannt.)
- LdD-1860 + (Der Vormarsch scheint sich mehr nun mehr verlangsamt zu haben vgl. Ann. Bert. (Prud.): fratris abitum gradu tardiusculo insequuntur; er ist nur im Allgemeinen erwähnt in Ann. Fuld. Xant.)
- RvL-Bd.1-053 + (Berufung auf Gewährsmann)
- RvL-Bd.4-539 + (Kaiserliche Seite)
- RvL-Bd.4-423 + (Detaillierte Schilderung der Geschehnisse auf dem Reichstag: Augenzeugenschaft?)
- RvL-Bd.3-258 + (Dezidiert pro Schweizer, die "Etschleut", unterstrichen durch [[Lob]])
- RvL-Bd.3-275 + ([[Wahrheitsbeteuerung]])
- RvL-Bd.1-106b + ([[Wahrheitsbeteuerung]])
- RvL-Bd.1-123a + ([[Hörensagen]])
- RvL-Bd.1-004 + ([[Augenzeugenschaft]])
- RvL-Bd.3-355 + ([[Brevitas]])
- RvL-Bd.3-356 + ([[Brevitas]])
- RvL-Bd.3-264 + ([[Wahrheitsbeteuerung]])
- RvL-Bd.1-102 + (Dichter fungiert als Aufklärer)
- RvL-Bd.1-110 + (Begegnung mit Zwergin)
- RvL-Bd.3-263 + (Dichter stellt weiteres Gedicht in Aussicht)
- RvL-Bd.3-299 + (Dichter stilisiert sich als Stimme des gemeinen Mannes)
- RvL-Bd.3-334 + ([[Brevitas]])
- RvL-Bd.1-107 + ([[Moral]])
- RvL-Bd.1-113 + (Moralische Instanz)
- RvL-Bd.3-351 + (Dichter will Ulrich zur Seite stehen)
- RvL-Bd.3-361 + (Möglicherweise Referenz auf ein früheres Lied)
- yin 尹(N) + (Die Amtsbezeichnung yin 尹 leitet sich von dem Verb yin 尹 ab, welches in den ältesten chinesischen Quellen ein Wort zur Bezeichnung von „herrschen“ war.)
- LdD-2164 + (Die Ann. Fuld. und Ann. Bert. (Hincm.) erw … Die Ann. Fuld. und Ann. Bert. (Hincm.) erwähnen nur die Einberufung, letztere mit dem Termin circa kal. febr. und der weiteren Nachricht, dass die beiden jüngeren Söhne des Königs, Ludwig und Karl, sowie die Lothringer, welche dem deutschen König die Huldigung geleistet hatten, einberufen wurden.igung geleistet hatten, einberufen wurden.)
- LdD-1854 + (Die Ann. Xant. sprechen noch von einer Verwüstung Ripuariens.)
- LdD-1849 + (Die Ann. Xant. sprechen von einer Verwüstu … Die Ann. Xant. sprechen von einer Verwüstung des Wormsgaus. Am 24. Feb. urkundet Karl zu Worms für St. Arnulf in Metz B. 1536. In III, 6 schaltet Nithard eine Schilderung der Persönlichkeit der beiden Könige, ihres innigen Zusammenseins und der Kampfspiele ein, bei denen sich Sachsen, Wasconen, Austrasier und Britten tummelten.asconen, Austrasier und Britten tummelten.)
- RvL-Bd.1-122 + ([[Kritik]] am Vorgehen der Österreicher)
- LdD-2020 + (Die Besprechung findet auf der Rheininsel … Die Besprechung findet auf der Rheininsel statt, während das Gefolge auf beiden Seiten des Stroms aufgestellt ist, Ann. Fuld. vgl. Ann. Bert. (Prud.): in insula inter Antunnacum et Confluentes, Ann. Xant.: in insula penes Confluentiam. Wie es scheint, betraf auch ein von Flodoard H. Rem. III, 18 MGH SS 13, S. 509 erwähnter Brief Hincmars de receptione et reiectione eorum, de quibus ratio ventilabatur, den Streitpunkt, an dem die Verhandlungen bei Andernach scheiterten, vgl. Wenck Das fränk. Reich nach dem Vertrage von Verdun 318 n. 1.ich nach dem Vertrage von Verdun 318 n. 1.)
- LdD-2213 + (Die Brüder des Klosters werden als Petenten genannt.)
- LdD-2214 + (Die Brüder des Klosters werden als Petenten genannt.)
- LdD-1746 + (Die Datierung folgt einer Freisinger Urkun … Die Datierung folgt einer Freisinger Urkunde, bei Hundt, Die Urk. des Bisthums Freising aus der Zeit der Karol., Abhandl. der hist. Classe der bayer. Akad. XIII, 1,12 n. 12: IIII id. mar. ind. V anno Hlud. imp. XV in ipso anno, quando filius eius Hludowicus rex de Baioaria rediit in Francia. Der Irrtum der Datierung wohl in a. imp. XV.r Irrtum der Datierung wohl in a. imp. XV.)
- LdD-1904 + (Die Einreihung der Notizen über Briefe Hin … Die Einreihung der Notizen über Briefe Hincmars an Karl d. K. bei Flodoard III, 18 MGH SS 13, S. 509: Item de missatico suo, quod executus est apud Lotharium imp. et Ludovicum Transrenensem, fratres ipsius Karoli, pro pacto pacis inter eosdem tres fratres componendo. Item aliam epistolam de eadem re in eundem regem Karolum instruxit, qualiter agere erga fratres suos deberet, simulque de receptione vel reiectione eorum, de quibus ratio ventilabatur, bietet Schwierigkeit. Zu 847 (so MGH), also vor dem ersten Vertrag von Meersen sind sie kaum einzureihen: das Verhältnis Lothars zu Hincmar ist 846 ein sehr gespanntes, vgl. RI I n. 1124a und Flodoard III, 27 (Schreiben Hincmars an die Kaiserin Irmingard) MGH SS 13, S. 547; andererseits ist ein innigeres Verhältnis zwischen Lothar und Ludwig vorausgesetzt, wie es sich 847 entwickelte und noch im nächsten Jahr stand hielt, RI I n. 1130b, 1132a; das im 2. Frg. angedeutete Streitobjekt könnte Gisalbert sein, der Lothars Tochter entführt hatte und der 848 in der Tat das westfränkische Reich verlassen musste, n. 1134a. 849 söhnt sich Lothar mit Karl aus und darauf scheint sich auch der von Flodoard erwähnte nächstfolgende Brief zu beziehen. Vielleicht liegt aber eine Verwechslung Lothars I. und II. vor und sind diese Briefe mit Dümmler Ostfränk. Reich I. A. 1,434 n. 26 auf die Friedensverhandlungen 859-860 zu beziehen. Schrörs Hincmar 521 setzt sie 846-850.en. Schrörs Hincmar 521 setzt sie 846-850.)
- LdD-2006 + (Die Entlassung des Heeres erfolgte vielleicht schon nach der Flucht Karls vor Brienne, spätestens aber in dem nicht fernen Troyes. Regino lässt Ludwig irrig erst nach dem Erfolg von Brienne nach Sens ziehen.)
- RvL-Bd.1-114 + ([[Hörensagen]])
- LdD-2233 + (Die Grabstätte erwähnt in Urk. Karls III vom 11. Juni 884 und Arnolfs vom 30. Jan. 897 für Lorsch vgl. Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 2,412; 3,164 n. 2,683; der Schluss der verlorenen Grabschrift N. Arch. 23,177. Ludwigs Lob bei Regino a. 876.)
- zhu 主(N) + (Die Herrscherbezeichnung zhu 主 leitet sich … Die Herrscherbezeichnung zhu 主 leitet sich von der Bezeichnung des „Hausherren“</br> oder „Gastgebers“ oder auch „Besitzers“, „Herren“ ab. Der Herrscher wird als „Herr“ des</br> Volkes betrachtet. Bereits in den frühsten Texten ist zhu 主 als Herrscherbezeichnung</br> lexikalisiert.als Herrscherbezeichnung lexikalisiert.)
- LdD-1902 + (Die Hersfelder Ann. berichten nur, dass er auf der Rückkehr Böhmen verwüstet habe.)
- K-2289 + (Die Identifizierung mancher der genannten … Die Identifizierung mancher der genannten Wohltäter der aquilejensischen Kirche bleibt unklar. Teotpurga ist nicht identifiziert. Keine lang. Königin. Bei Lupus könnte es sich sowohl um den friulanischen - was wahrscheinlicher ist - als auch den spoletiner Herzog handeln. Auch Patriarch Lupus I. kommt infrage.ln. Auch Patriarch Lupus I. kommt infrage.)
- zaiweizhe 在位者(N) + (Die Kollokation zai wei zhe 在位者, die als l … Die Kollokation zai wei zhe 在位者, die als lexikalisiert angesehen werden kann,</br> leitet sich aus einer nominalen Relativkonstruktion her, die wörtlich als „derjenige,</br> der sich in der Herrschaftsposition befindet“ wiedergegeben werden kann. Klar erkennbar</br> ist hier die Verwendung des Machtbegriffes wei 位 zur Bezeichnung der</br> Herrschaftsposition.ur Bezeichnung der Herrschaftsposition.)
- zhi zheng 執政(N) + (Die Kollokation zhizheng 執政 ist ein Lexem, … Die Kollokation zhizheng 執政 ist ein Lexem, das aus einer</br> Verb-Objekt-Konstruktion hervorging. Wörtlich bedeutet es „die Regierung</br> halten/kontrollieren“. Lexikalisiert wurde es danach zur Bezeichnung desjenigen, der die</br> Regierung aktiv kontrolliert, also des Regenten.ung aktiv kontrolliert, also des Regenten.)
- LdD-2064 + (Die Lage von Dowina (sicher nicht Theben a … Die Lage von Dowina (sicher nicht Theben an der Marchmünmündung, für das auch Spruner-Menker Handatlas 36 Nebenkarte) ist unbekannt, Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 2,86 n. 4; Bretholz Gesch. Mährens 1,38 n. 1 verweist auf Maidburg (slavisch Device=puella) nw. Nikolsburg an der Thaya.evice=puella) nw. Nikolsburg an der Thaya.)
- LdD-2216 + (Die Mönche des Klosters werden als Petenten genannt.)
- LdD-2219 + (Die Nachricht Flodoards III, 23 MGH SS 13, S. 534 von einer ex iussione regis Ludowici Transrhenensis nach Soissons berufenen Synode weist Schrörs Hinkmar 357 n. 12 mit Noorden richtig Ludwig III. und dem Jahr 880 zu.)
- LdD-2134 + (Die Ortsangabe in Ann. Bert. (Hincm.) mit der weiteren Nachricht, dass der Geblendete in ein Kloster gebracht wurde.)
- LdD-2132 + (Die Rückkehr erfolgt circa kal. nov., Ann. Fuld., eine Zeitangabe, die nur annähernd genau und mit 'gegen Ende Oktober' gleichbedeutend ist, da der König nach RI I n. 1484 bereits am 1. November zu Frankfurt urkundet.)
- LdD-1745 + (Die Sendung erfolgte, wenn sie die Ann. r. … Die Sendung erfolgte, wenn sie die Ann. r. Franc. (Einh.) auch zu 825 berichten, doch wohl erst 826, da die bayerischen Urkunden erst seit Juni 826 nach seiner Ankunft datieren, n. 799b. Ungefähr dieselbe Zeit ergeben die Diplome Ludwigs des Deutschen 830-833, welche die Regierung in Bayern nach der Epoche von 826 datieren: n. 1346 or. hat am 27. März das Regierungsjahr noch nicht umgesetzt, dagegen bereits n. 1352 or. am 27. Mai, der Epochetag fällt also nach 27. März und vor 27. Mai, vgl. auch Sickel Beitr. I Wiener SB. 36,348. Die Freisinger Urkunden von 830 ergeben für den Regierungsantritt Ludwigs (Hludowici regis Baiowariorum oder regis nostri) nur das Epochejahr 826, Meichelbeck H. Fris. 1b,288 f. no 550-556 (mit irrigem a. inc.) vgl. n. 529. Diese Epoche tritt hier allerdings nicht früher auf; 827 und teilweise 828 wird wieder nur nach den Jahren des Kaisers datiert, n. 503-505, 507-513, 515, 518, 519, 527, 528, 531-536, dann 828 und vereinzelt 829 nach der Ankunft des jungen Königs mit seiner Gemahlin, 829 und teilweise auch noch 830 wieder nur nach den Jahren des Kaisers, n. 542, 545-549 (no 547 mit a. inc. 830 ergibt durch die dominico XVIII kal. sept. bestimmt das Jahr 829). Haltlos sind, abgesehen von den eigenen Widersprüchen, die Angaben der Datierung zwei anderer Urkunden von 829, Meichelbeck n. 540: XIII kal. ian. a. inc. 829 ind. VI Hlud. imp. XVII in ipso anno, quo filius eius Hludowicus rex Baiovariorum potestatem accepit, und Hundt in Abhandl. der bayer. Akad. XIII, 1,12 n. 14: VII kal. iul. ind. VI a. inc. 829 Hlud. imp. XVI in secundo anno, quo filius eius Hlud. rex potestatem Baiowariorum accepit; damit kann doch nur der Regierungsantritt von 826 gemeint sein. Über den Umfang Bayerns Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,27. - Die Unterfertigung der Urkunde für Prüm, welche Böhmer 720 zu 826 ian. 26 irrig in das Itinerar Ludwigs d. D. einreihte, gehört Ludwig IV. an, vgl. n. 824.reihte, gehört Ludwig IV. an, vgl. n. 824.)